Newsletter 7-8/2025
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
DIJuF-Intern
Auswertung der Umfrage zu den DIJuF-Informationsangeboten

Im Juni haben wir Sie um Feedback zu unseren Informationsangeboten gebeten, die wir auf unseren verschiedenen Informationskanälen (Website, KiJuP-online, JAmt, Newsletter, LinkedIn) bereitstellen. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme und die wertvollen sowie wertschätzenden Rückmeldungen. Sie geben uns wichtige Anregungen für die Weiterentwicklung unseres Angebots.

• Dem mehrfach geäußerten Wunsch nach mehr Hinweisen zu aktueller Rechtsprechung kommen wir gerne nach. Unser Newsletter und die Notizen im JAmt werden zukünftig eine eigene Rubrik dafür erhalten.

• Einer weiteren Anregung nehmen wir uns ebenfalls gern an und werden das Thema Finanzierung mehrfach in den JAmt-Ausgaben der zweiten Jahreshälfte aufgreifen. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf den Vortrag von Prof. Dr. Jan Kepert ",Freiwillige‘ Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und HzE bei knappen Kassen" hinweisen, den er im Rahmen der DIJuF-Sommerakademie 2025 gehalten hat (zur Tagungsdokumentation s.u.).

• Für den Herbst ist eine kurze digitale Einweisung zur Nutzung von KiJuP-online geplant. Wir werden Sie entsprechend informieren.

Die Gewinner:innen des Gewinnspiels wurden bereits benachrichtigt, herzlichen Glückwunsch!

Vortrag Prof. Dr. Jan Kepert, 2.7.2025
Aktualisierte Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft

Das DIJuF hat die Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung aktualisiert. Hintergrund ist die Modernisierung des deutschen Ehe- und Geburtsnamensrechts (BGBl. 2024 I Nr. 185). Die neuen Regelungen erweitern die Wahlmöglichkeiten und erleichtern Namensänderungen. Das Muster ist auf Deutsch, Englisch und Französisch verfügbar.

Bereits angepasst wurde die Niederschrift über die Belehrung zur elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern im Zusammenhang mit der Beurkundung von Sorgeerklärungen.

Niederschrift Anerkennung Vaterschaft 2025
DIJuF-Hinweise zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 9.7.2025 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (RefE) vorgelegt. Der RefE sieht vor, dass im Rahmen der Zwangsvollstreckung künftig mehr Dokumente als elektronische Dokumente übermittelt werden können. Der elektronische Rechtsverkehr soll dadurch gestärkt werden, was sehr zu begrüßen ist. In seinen Hinweisen schlägt das DIJuF vor, die für Verbraucherzentralen und Inkassounternehmen vorgesehenen Verfahrenserleichterungen hinsichtlich des Vollmachtsnachweises auf Behörden zu erweitern.

Der RefE greift ein Vorhaben auf, das in der 20. Legislaturperiode wegen deren vorzeitigen Endes der Diskontinuität anheimgefallen ist (s. BT-Drs. 20/11310). Der Inhalt des Vorhabens ist im Wesentlichen unverändert geblieben.

DIJuF-Hinweise vom 30.7.2025
BMJV RefE und Synopse
Neuer Auftritt der Abteilung "Unterhaltsrealisierung im Ausland" auf der DIJuF-Website

Schon gesehen? Die Abteilung des DIJuF "Unterhaltsrealisierung im Ausland" hat ihren Website-Auftritt neu gestaltet. Unter Beratung bzw. Beauftragung in Auslandsfällen werden die Services des Instituts für seine Mitglieder kompakt dargestellt. Sämtliche Formulare und Materialien zur grenzüberschreitenden Unterhaltsrealisierung sind in einem neu strukturierten Menüpunkt zusammengefasst. Die Informationen werden ergänzt durch eine Erläuterung der Tätigkeit des DIJuF im Rahmen des Netzwerks Child Support Worldwide (CSW).

Webauftritt "Unterhaltsrealisierung im Ausland"
Neues Handlungsfeld "Sorge, Umgang, Adoption" mit Materialsammlung zu häuslicher Gewalt

Das Handlungsfeld "Familienrecht" auf der DIJuF-Website wurde neu strukturiert. Unter "Sorge, Umgang, Adoption" finden sich nun Informationen zum nationalen und internationalen Sorge- und Umgangsrecht sowie zu den Themen Adoption und häusliche Gewalt. Die vormals dem Familienrecht zugeordneten Bereiche Unterhalt und Abstammungsrecht finden sich zukünftig unter dem Handlungsfeld "Beistandschaft", das aktuell überarbeitet wird.

Handlungsfeld "Sorge, Umgang, Adoption"
CSW-Newsletter Juli 2025

Der neue Newsletter des internationalen Netzwerks Child Support Worldwide (CSW) ist abrufbar. Die Ausgabe berichtet ua über die letzte Tagung der Internationalen Union der Gerichtsvollzieher (UIHJ) vom 11. bis 13.5.2025 in Kasachstan zum Thema KI und die Herausforderungen bei der Durchsetzung von Unterhaltspflichten, über neue Beitritte zum Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 (HUÜ 2007) und zum Haager Protokoll (HUP) sowie über aktuelle Rechtsprechung des EuGH. Wenn Sie den Newsletter direkt erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an childsupport@dijuf.de.

CSW-Newsletter Nr. 63
Digitales Fachgespräch Pflegekinderhilfe

Am 3.6.2025 fand ein digitales Fachgespräch zum Thema Pflegekinder statt, zu dem die Landtagsabgeordnete Norika Creuzmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – selbst Pflegemutter – und PAN – Pflege- und Adoptivfamilien NRW e. V. eingeladen hatten. Neben vielen Pflegeeltern nahm auch die nordrhein-westfälische Familienministerin Josefine Paul an dem Fachgespräch teil, in dem es vor allem darum ging, aktuelle Anliegen und Erfahrungen von Pflegefamilien auszutauschen und direkt in die politische Diskussion einzubringen. Das DIJuF war durch Vanessa Brackmann vertreten.

Erste Sitzung des Fachbeirats DiKoJu in Berlin

Am 11. und 12.6.2025 tagte zum ersten Mal der Fachbeirat für das Projekt "Digitale Kompetenzen in der Kinder- und Jugendhilfe" (DiKoJu) in Berlin. DiKoJu ist ein Verbundprojekt der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ und der Universität zu Köln, gefördert durch das Rahmenprogramm Empirische Bildungsforschung vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Ziel ist es, den Stand der Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe zu erforschen und praxisnahe Lösungen für die Kompetenzentwicklung von Fachkräften zu entwickeln. Der 20-köpfige Fachbeirat, dem Katharina Lohse, Fachliche Leiterin des DIJuF, angehört, berät die inhaltliche Ausrichtung des Projekts und unterstützt bei der Umsetzung der Studien.

Projektwebsite DiKoJu
Dokumentation der DIJuF-Sommerakademie 2025

Am 2.7.2025 diskutierten Leitungskräfte der Jugendämter in Frankfurt a. M. bei heißen Temperaturen über die Frage: "Qualität trotz Mangel – Wie können Jugendämter fachlich gut und rechtssicher handeln, wenn Personal, Plätze und Geld fehlen?". Ein herzliches Dankeschön an alle Referent:innen und Teilnehmer:innen vor Ort und im Live-Stream für ihre Beiträge, spannenden Impulse und den offenen Austausch in den Arbeitsgemeinschaften! Die Tagungsdokumentation zu den drei Brennpunkten Fachkräftemangel, Platzmangel und Finanzen ist jetzt online.

Dokumentation DIJuF-Sommerakademie 2025
Neu auf KiJuP-online

Das Themengutachten zu "Verjährung von Kindesunterhalt" (TG-1019) aus 2014 wurde umfassend überarbeitet. Insbesondere wurde zu Frage 8 (Tritt die Hemmung der Verjährung bei Rückabtretung der Unterhaltsforderung vom Sozialleistungsträger auf das Kind wieder ein?) neue Rechtsprechung eingefügt und die Frage 3 (Wann beginnt die Verjährungsfrist?) um den Aspekt "Anschrift des Schuldners ist unbekannt" erweitert.

Zugang zu KiJuP-online
Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft

Am 1.7.2025 ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (BGBl. 2025 I Nr. 107) in Kraft getreten. Es beinhaltet neben dem Antimissbrauchsbeauftragtengesetz (UBSKMG), mit dem das Amt des oder der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) verstetigt und ausgestaltet wird, auch Neuregelungen im SGB VIII und im KKG. Der in der letzten Ausgabe – JAmt 2025, 278 – veröffentlichte JAmt-Beitrag von Dr. Janna Beckmann und Katharina Lohse (beide DIJuF) mit einem kompakten Überblick auf die Neuregelungen ist auf unserer Website abrufbar.

JAmt 2025, 278
DIJuF-Synopse vom 23.4.2025 zu den Änderungen im SGB VIII und KKG
BMBFSFJ Pressemitteilung vom 2.7.2025
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt

Der Deutsche Bundestag hat am 27.6.2025 die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. In zweiter Beratung nahmen CDU/CSU, AfD und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (BT-Drs. 21/321) gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE an. Das Gesetz ist zum 24.7.2025 in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 173).

Es sieht eine temporäre Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre bis zum 23.7.2027 vor, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Härtefälle bleiben davon unberührt. Die Regelung des §36a AufenthG, wonach der Nachzug auf ein monatliches Kontingent von 1.000 Visa begrenzt ist, findet während der Dauer der Aussetzung keine Anwendung. Im Jahr 2023 wurden vom Bundesverwaltungsamt 11.630 Zustimmungen zur Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt, 2024 waren es erstmals 12.000.

Mit dem Gesetz wird zusätzlich das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung wieder in die Zweckbestimmung des AufenthG in § 1 Abs. 1 S. 1 aufgenommen. Dieses Ziel war mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.8.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) gestrichen worden, um ein Zeichen der Offenheit für mehr Zuwanderung im Bereich der Erwerbs- und Bildungsmigration zu setzen.

BGBl. 2025 I Nr. 173
Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 4.7.2025 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Urteil des BVerfG zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter umgesetzt werden soll. Der Referentenentwurf (RefE) sieht neue Regeln für den Fall vor, dass der leibliche Vater eines Kindes die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für das Kind anfechten will. Mit der Neuregelung soll den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung getragen werden. Dabei soll das Lebensalter des Kindes künftig maßgeblich Berücksichtigung finden. Konkret sieht der RefE ua folgende Neuregelungen vor:

• Erklärt der leibliche Vater eines Kindes die Anfechtung innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes, soll seine Anfechtung stets Erfolg haben, wenn er seine Vaterschaft nachweisen kann.

• Bei minderjährigen Kindern soll die Anfechtung – wie bisher – grundsätzlich keinen Erfolg haben, wenn zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Etwas anderes soll aber gelten, wenn auch zwischen dem Kind und dem leiblichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht, zu einem früheren Zeitpunkt bestanden hat oder sich der leibliche Vater ernsthaft, aber erfolglos um eine sozial-familiäre Beziehung zu seinem Kind bemüht hat. Nur wenn das Familiengericht im Einzelfall zu dem Ergebnis kommt, dass das Kindeswohl den Fortbestand der Vaterschaft des anderen Mannes erfordert, hat das Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters zurückzustehen.

• Ist das Kind bei der Anfechtung durch den leiblichen Vater bereits volljährig, soll es auf seinen Widerspruch ankommen.

Mit seiner Entscheidung vom 9.4.2024 hatte das BVerfG die Regelung in § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB über die Vaterschaftsanfechtung als mit dem GG nicht vereinbar erklärt (BVerfG 9.4.2024 – 1 BvR 2017/21). Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) nicht hinreichend Rechnung. Die Frist für eine gesetzliche Neuregelung durch den Gesetzgeber wurde mit Beschluss des BVerfG vom 3.6.2025 (1 BvR 2017/21) bis zum 31.3.2026 verlängert.

Der nun vorgelegte RefE wurde an die Länder und Verbände versandt. Interessierte Kreise haben Gelegenheit, bis zum 15.8.2025 Stellung zu nehmen. Das DIJuF bereitet eine entsprechende Stellungnahme vor.

BMJV Pressemitteilung vom 4.7.2025
Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens

Das Bundeskabinett hat am 16.7.2025 einen vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Der Entwurf sieht ua vor, dass Niederschriften künftig auch als elektronisches Dokument aufgenommen werden können (§ 8 Abs. 2 BeurkG-E). Dies gilt auch für Beurkundungen im Jugendamt. Urkundspersonen sollen zukünftig zwischen papiergebundenen und elektronischen Niederschriften wählen können, je nach Bedarf und technischer Ausstattung.

BMJV Pressemitteilung vom 16.7.2025
Bundeskabinett beschließt Etat des BMBFSFJ 2026

Das Bundeskabinett hat am 30.7.2025 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 sowie den Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 beschlossen. Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind darin Ausgaben iHv rd. 14,72 Mrd. EUR vorgesehen. Das entspricht einem Aufwuchs von 522 Mrd. EUR oder einem Plus von 3,7% gegenüber dem Regierungsentwurf 2025. Hinzu kommen 6,3 Mrd. EUR aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)" für die Kindertagesbetreuung (3,76 Mrd. EUR) und die digitale Bildung (2,5 Mrd. EUR). Der Kinder- und Jugendplan (KJP) wird um 7,5 Mio. EUR aufgestockt. Mit rd. 7,5 Mrd. EUR bleibt das Elterngeld die zentrale familienpolitische Leistung im Haushalt des BMBFSFJ. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2026 geht nun in das parlamentarische Verfahren.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen haben sich Vertreter:innen aus der Kinder- und Jugendhilfe mit Appellen an die Politik gerichtet, mit umfassenden Strukturreformen die soziale Infrastruktur für Kinder und Familien zu stärken. Der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 49 Organisationen und drei Wissenschaftler:innen forderte in einem gemeinsamen Appell ua eine bedarfsgerechte Finanzierung der (frühkindlichen) Bildung und des Ausbaus von schulbezogenen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, der Ganztagsbetreuung und der Frühen Hilfen, die Absicherung bundesweiter Strukturen der Jugendsozialarbeit und die energetische Sanierung von Schulen.

Der geplante Haushalt sei aus kinderpolitischer Sicht nicht ambitioniert genug, kritisierte das Deutsche Kinderhilfswerk e. V. und forderte ein haushaltspolitisches Umdenken.

BMBFSFJ Pressemitteilung vom 30.7.2025
Appell "Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in Wohlstand und Demokratie" vom 26.5.2025
Appell "Haushalt des Bundesfamilienministeriums kein Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland" vom 10.7.2025
BGH zur Anwendbarkeit des § 7a UVG auf Altfälle nach seiner Aufhebung zum 1.1.2025

Im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 23.10.2024 (BEG IV, BGBl. 2024 I Nr. 323) wurde § 7a UVG mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben. Die Vorschrift sah vor, dass nach § 7 UVG übergegangene Unterhaltsansprüche nicht verfolgt werden, solange der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Leistungen nach dem SGB bezieht und über kein eigenes Einkommen iSv § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II verfügt.

Mit Beschluss vom 21.5.2025 (XII ZB 486/24) hat der BGH entschieden, dass § 7a UVG weiterhin auf Unterhaltsansprüche anzuwenden ist, die bereits vor dem 1.1.2025 fällig geworden und dann auf den Träger der UV-Kasse übergegangen sind. Eine Übergangsregelung sei vom Gesetzgeber zwar nicht geschaffen worden, jedoch sei die Regelung im BEG IV gleichwohl verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Aufhebung des § 7a UVG nur für Unterhaltszeiträume ab 1.1.2025 Wirkung entfaltet.

Zudem klärte der BGH mit dem Beschluss die bislang umstrittene Frage, ob § 7a UVG auch dann zur Anwendung kommt, wenn die unterhaltspflichtige Person ergänzende Leistungen nach dem SGB II bezieht, obwohl sie eigenes Einkommen erzielt. In Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde die Ansicht vertreten, dass § 7a UVG auch dann greift, wenn die unterhaltspflichtige Person über eigenes Einkommen verfügt, dieses jedoch nicht ausreicht, um den Leistungsbezug nach dem SGB II vollständig auszuschließen. Wortlaut und Zweck von § 7a UVG, so nun der BGH, rechtfertigten jedoch eine solche erweiternde Auslegung nicht. Ein die Anwendung des § 7a UVG ausschließendes eigenes Einkommen iSv § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II liege auch dann vor, wenn die unterhaltspflichtige Person die Absetzbeträge des § 11b SGB II übersteigende Erwerbseinkünfte erziele und lediglich ergänzende Leistungen nach dem SGB II bezogen würden.

BGH Beschluss vom 21.5.2025 – XII ZB 486/24
Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 9.7.2025 ein Gesetz zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes beschlossen (Drs. 18/10933), welches am 18.7.2025 in Kraft getreten ist. Es sieht insbesondere die gesetzliche Verankerung einer Stelle einer/eines Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte vor.

Die/Der Beauftragte soll für die Dauer von jew. fünf Jahren die flächendeckende Etablierung der Themen Kinderschutz und Kinderrechte im Land voranbringen. Damit soll das Wissen zum Kinderschutz gestärkt, die Handlungssicherheit aller Beteiligten am Kinderschutz erhöht und Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hervorgehoben werden. In den Bereichen Prävention und Intervention sowie der Wahrung und Umsetzung der Kinderrechte, insbesondere dem Prinzip des Kindeswohlvorrangs, dem Recht auf Schutz, dem Recht auf Beteiligung und dem Recht auf ein diskriminierungsfreies Aufwachsen aller Kinder in NRW, sollen Impulse zur Umsetzung und Weiterentwicklung gegeben werden.

Die/Der Beauftragte ist verpflichtet, regelmäßig zur Lage des Kinderschutzes und zur Wahrung der Kinderrechte zu berichten sowie Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen und Forschungsbedarfe in beiden Bereichen vorzulegen. Das Gesetz ist nach zwei Jahren zu evaluieren.

Gesetz zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW
Zwangsvollstreckung ab 1.10.2025 nur noch mit neuen amtlichen Formularen

Fachkräfte der Sachgebiete Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss müssen häufig Unterhaltsforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung realisieren. Insbesondere für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sowie den Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher:in sind amtliche Formulare verpflichtend.

Die seit 2022 existierenden Formulare für die Zwangsvollstreckung wurden durch das BMJV im Jahr 2024 mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (BGBl. 2024 I Nr. 203) weiterentwickelt. Diese ist am 1.9.2024 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist für die alten Formulare aus 2022 läuft zum 1.10.2025 aus. Ab dann müssen die neuen Formulare genutzt werden.

Ausführlichere Informationen zu den neuen Formularen aus Sicht der Unterhaltsvollstreckung finden sich in zwei Beiträgen von Martin Benner in JAmt 2024, 448 (Teil I) und 520 (Teil II), abrufbar über KiJuP-online. Das DIJuF begleitet die Umstellung zudem mit Seminaren, in denen die Formulare umfassend dargestellt und die Seminarteilnehmer:innen befähigt werden, diese rechtssicher auszufüllen.

BMJV Formulare für die Zwangsvollstreckung
DIJuF-Live-Online-Seminar am 15.9.2025 zu den neuen amtlichen Formularen
DIJuF-Live-Online-Seminar am 19.11.2025 zu den neuen amtlichen Formularen
Standards für Betroffenenbeteiligung bei institutionellen Aufarbeitungsprozessen

Auf Initiative der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), des Betroffenenrats bei der UBSKM und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurden in den letzten zwei Jahren „Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ erarbeitet. Mit der am 27.6.2025 präsentierten Veröffentlichung gibt es erstmals ein breit abgestimmtes Regelwerk für verbindliche Beteiligungsprozesse. Die Standards beschreiben konkret, wie ein Aufarbeitungsprozess von Anfang an unter Beteiligung Betroffener vorbereitet, umgesetzt und abgeschlossen werden kann. Über 150 Personen haben sich an dem Dialogprozess zu Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung beteiligt – darunter Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Vertreter:innen von Institutionen sowie unabhängige Aufarbeitungsexpert:innen.

UBSKM Pressemitteilung vom 27.6.2025
Informationen zum Dialogprozess
BJK-Impulspapier zu Fachstandards und Qualitätskriterien im Kinderschutz

Mit dem Impulspapier "Standards, Qualität und Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel Kinderschutz. Rechte junger Menschen und Qualität der Infrastrukturen" fordert das Bundesjugendkuratorium (BJK) eine Diskussion über einen transparenten Qualitätsdialog zur Bedeutung von Standards und dem Fachkräftegebot unter dem Aspekt der Bedarfsgerechtigkeit.

In Zeiten von steigenden Anforderungen, begrenzten Ressourcen und akutem Fachkräftemangel stünden ausgeweitete Rechtsansprüche einem damit einhergehenden Ausbau von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsinfrastruktur gegenüber. Der Ruf nach klaren Leitplanken, etwa durch überörtliche Unterstützung und abgestimmte Fachstandards, werde lauter. Das BJK mahnt an, Fachlichkeit nicht durch formale Kriterien allein zu definieren, sondern eine bedarfsgerechte Flexibilisierung von Standards anzuwenden. Gleichzeitig schlägt es differenzierte Ausbildungswege, gezielte Zuwanderung, flexible Arbeitsmodelle und langfristige Perspektiven vor, um die Kinder- und Jugendhilfe als Berufsfeld attraktiver zu machen.

Als Sachverständigengremium berät das BJK die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik.

BJK-Impulspapier vom 11.6.2025
Orientierungshilfe der BAG Landesjugendämter zu Betreuungskräften

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat eine Orientierungshilfe zum Thema: "Betreuungskräfte in erlaubnispflichtigen (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – Personaleinsatz vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen und Entwicklungen" herausgegeben. Sie wurde auf der 138. Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter im April 2025 beschlossen. Die Veröffentlichung beleuchtet die Aufgaben und Anforderungen an Betreuungskräfte in erlaubnispflichtigen (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen und ist insofern eine Erweiterung und Vertiefung der bisherigen Empfehlung aus Mai 2014/November 2017. Primäres Ziel ist es, Betriebserlaubnis erteilenden Behörden, Jugendämtern sowie Trägern von Einrichtungen Handlungsspielräume zu eröffnen, um den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen zu begegnen.

BAG Orientierungshilfe 2025
Expertise zu Jugendamt, Koordinierungsstellen und Berufsvormundschaft

Nach dem Inkrafttreten der Vormundschaftsrechtsreform 2022 haben viele Jugendämter Fachstellen (Koordinierungsstellen) gegründet, die die Zusammenarbeit der Behörde mit (potenziellen) ehrenamtlichen, teils auch mit beruflichen Vormund:innen sowie mit Vormundschaftsvereinen koordinieren. Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Jugendämter im Prozess der Gründung und Entwicklung der Koordinierungsstellen zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesforum nun eine Expertise von Dr. Miriam Fritsche veröffentlicht, wie mit den Beratungs- und Aufsichtspflichten des Jugendamts hinsichtlich der beruflichen Einzelvormund:innen umgegangen werden kann.

Expertise, Juni 2025
BMBFSFJ startet Kampagne "Hilfen im Netz"

Rd. 3,8 Mio. Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert. "Hilfen im Netz" stellt eine kostenlose und anonyme Telefon- und Onlineberatung für Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien, ihre Angehörigen und Fachkräfte bereit, daneben gibt es auf der Website, www.hilfenimnetz.de, eine digitale Landkarte mit bundesweiten Hilfeangeboten. Mit einer jetzt gestarteten bundesweiten Plakatkampagne werden Kinder und Jugendliche auf dieses Angebot aufmerksam gemacht. Das Projekt wird von NACOA Deutschland e. V. und KidKit (Drogenhilfe Köln) durchgeführt. Das BMBFSFJ fördert sowohl das gesamte Projekt als auch die aktuelle Kampagne.

BMBFSFJ Pressemitteilung vom 17.7.2025
Destatis: 69.500 Kinder und Jugendliche im Jahr 2024 in Obhut genommen

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2024 rd. 69.500 Kinder oder Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Das waren gut 7 % weniger als im Vorjahr. Der Rückgang ist laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) auf die gesunkene Anzahl an Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland zurückzuführen: Deren Zahl ist 2024 im Vergleich zu 2023 um 22 % gesunken. Gleichzeitig stieg die Fallzahl der regulären Inobhutnahmen aufgrund dringender Kindeswohlgefährdungen und aufgrund Selbstmeldungen um jeweils 10 % an.

Neben der unbegleiteten Einreise (44 %) zählten 2024 zu den häufigsten Anlässen für eine Schutzmaßnahme die Überforderungen der Eltern (25 %), Vernachlässigungen (12 %), körperliche Misshandlungen (11 %) und psychische Misshandlungen (8 %).

Während der Schutzmaßnahme wurden gut drei Viertel der Betroffenen in einer Einrichtung und knapp ein Viertel bei einer geeigneten Person oder in einer betreuten Wohnform untergebracht. Dabei konnten ca. 30 % der Inobhutnahmen in weniger als einer Woche beendet werden. Jeder fünfte Fall (21 %) dauerte allerdings drei Monate oder länger. Im Durchschnitt endete eine Inobhutnahme nach 62 Tagen.

Destatis Pressemitteilung vom 28.7.2025
Jährlicher Bericht über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland

Die Bundesregierung hat am 24.7.2025 den Deutschen Bundestag mit einem ausführlichen Bericht über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger (UMA) in Deutschland unterrichtet (BT-Drs. 21/981). Hierzu ist sie gem. § 42e SGB VIII jährlich verpflichtet. Die Lage im Berichtszeitraum 1.9.2022 bis 31.8.2023 war geprägt von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs sowie der anwachsenden allgemeinen Fluchtbewegung bei gleichzeitigem Mangel an bedarfsgerechten Unterbringungsmöglichkeiten und dem Fehlen von Fachkräften für die Betreuung.

Auch wenn die Zahlen derzeit wieder rückläufig sind, kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass das Hilfesystem für UMA weiterhin unter enormem Druck steht. Es werde davon ausgegangen, dass eine angemessene Unterbringung und Versorgung nach den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention weiterhin gewährleistet ist. Die weitere Entwicklung solle jedoch genauestens verfolgt und der enge Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen intensiviert werden.

Die empirische Grundlage für den Bericht bilden amtliche und nicht amtliche Statistiken der Statistischen Ämter, Verwaltungsdaten des Bundesverwaltungsamts (BVA) sowie Online-Erhebungen zur Situation von UMA bei Einrichtungen und Jugendämtern von Ende 2023. Außerdem sind die Ergebnisse einer Abfrage bei Ländern und Verbänden aus dem Sommer 2024 in den Bericht eingeflossen.

UMA-Bericht der Bundesregierung 2025
Baden-Württemberg beschließt "Masterplan Kinderschutz"

Der Ministerrat Baden-Württemberg hat am 1.7.2025 die umfassende und landesweite Strategie "Masterplan Kinderschutz" beschlossen. Die Strategie wurde unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg in einem intensiven, breit angelegten Beteiligungsprozess entwickelt, in dem Expert:innen aus Ministerien, Verwaltung, Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie Kinder und Jugendliche selbst ihre Perspektiven eingebracht haben. Über 50 Maßnahmen, neue Standards und deutlich mehr Mittel sollen den Kinderschutz wirksam stärken. Statt der bis 2023 im Haushalt veranschlagten 700.000 EUR jährlich stehen mit dem "Masterplan Kinderschutz" nun dauerhaft rd. 5 Mio. EUR pro Jahr zur Verfügung.

Pressemitteilung vom 1.7.2025
Empfehlungen des DV zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung im Sozialrecht

Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) hat Empfehlungen zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung im Sozialrecht verabschiedet.

Das gegenwärtige System sei für die Bevölkerung schwer zu durchschauen und für die Verwaltung kaum noch zu administrieren. Nicht zuletzt der Fachkräftemangel führe zu einem enormen Handlungsdruck in Richtung eines bürgerfreundlichen, effizienten und digitalen Sozialstaats. Mit den nun vorgelegten Empfehlungen werden ganz grundlegend Komplexität und Handlungsbedarf verdeutlicht und konkrete Ansatzpunkte zur Rechtsvereinheitlichung und -vereinfachung über alle 13 Sozialgesetzbücher hinweg aufgezeigt. Konkret empfiehlt der DV etwa die Harmonisierung von Rechtsbegriffen wie den Einkommensbegriff oder "alleinerziehend", die Angleichung von Altersstaffelungen oder die gesetzliche Absicherung von rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit.

DV Empfehlungen vom 28.5.2025
Praxisbroschüre zur Inklusion am Übergang Schule – Beruf

Welche Barrieren und Unterstützungen erfahren junge Menschen am Übergang Schule – Beruf, wie werden sie von relevanten Akteur:innen unterstützt und wie können die Infrastrukturen inklusiv geöffnet werden? Im Rahmen des Forschungsprojekts "Inklusion in der beruflichen Bildung: Bildungsteilhabe in regionalen Übergangsstrukturen mit einem Schwerpunkt auf die Perspektive junger Erwachsener" haben die Universität Hildesheim und das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) eine Publikation zur Inklusion am Übergang von der Schule in den Beruf veröffentlicht. Ziel der Broschüre ist es, für die Wahrnehmung und den Abbau von Barrieren zu sensibilisieren und jungen Menschen eine diskriminierungsfreie Teilhabe zu ermöglichen.

Broschüre Inklusion an Übergang Schule – Beruf
JAmt Heft
Das Doppelheft 7-8 ist als Schwerpunktheft zu "Sorge und Umgang bei häuslicher Gewalt" mit folgenden Aufsätzen erschienen:

"Auswirkungen des Miterlebens von Partnerschaftsgewalt auf Kinder und Möglichkeiten der Hilfe", Prof. Dr. Heinz Kindler (JAmt 2025, 338)

"Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen – Wie Jugendämter ihren Schutzauftrag wahrnehmen (können)", Dr. Monika Weber (JAmt 2025, 343)

"Aufklärung und Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren", Dr. Katrin Lack (JAmt 2025, 349)

"Istanbul-Konvention – Was Jugendamt und Familiengericht zu beachten haben", Carolin Diepenthal (JAmt 2025, 354)

"Unterschiedliche (Schutz-)Ansprüche von Eltern und Kind bei häuslicher Gewalt: Die Perspektive von Kleinkindern am Beispiel begleiteten Umgangs", Prof. Dr. Ute Ziegenhain · Prof. Dr. Jörg M. Fegert · Prof. Dr. Heinz Kindler (JAmt 2025, 362)

"Wie häusliche Gewalt in das Verfahren einbringen?", Bettina Bachinger (JAmt 2025, 367)

"Maria und ihre Kinder – Warum es so wichtig ist, dass Gewaltbetroffene in Institutionen vertrauen können", Asha Hedayati (JAmt 2025, 371)

"Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Verfahrensrecht mit Blick auf häusliche Gewalt", Katharina Lohse (JAmt 2025, 376)

"Schutz und Beratung nach dem Gewalthilfegesetz: Erste Einordnungen und Klärungsbedarfe – Teil I Anspruchsvoraussetzungen und -inhalte, Verhältnis zu anderen Leistungen", Prof. Dr. Daniela Schweigler (JAmt 2025, 383)

"Einzelfallberatung bei häuslicher Gewalt im Jugendamt – Kooperation von Allgemeinem Sozialen Dienst, Polizei und externen Beratungsstellen", Nadine Seidel (JAmt 2025, 391)

"Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt – Herausforderungen im Allgemeinen Sozialen Dienst", Jasmin Moltz (JAmt 2025, 393)

Inhaltsverzeichnis JAmt Heft 7-8/2025

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