Newsletter 7-8/2026
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
Neues aus dem DIJuF
DIJuF-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts

Das DIJuF begrüßt den vorgelegten Referentenentwurf (RefE) zur Modernisierung des Kindschaftsrechts (KiMoG) ausdrücklich, insbesondere die vorgesehene Stärkung der Rechte des Kindes, die Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt und die Kodifizierung des Pflegekindschaftsrechts. Insgesamt stellt der RefE eine ausgewogene, differenzierte Lösung für eine Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts dar, die den Schutzanspruch von Gewalt Betroffener umsetzt, Beteiligung und Eigenverantwortlichkeit von Kindern und Jugendlichen anerkennt und stärkt und für die heutige Vielfalt von Sorge- und Umgangskonstellationen entsprechende Gestaltungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen bereithält.

Zwei grundsätzliche Aspekte könnten aus Sicht des DIJuF noch konsequenter umgesetzt werden:

• Die Stärkung der "formalen" Antragsrechte von Kindern ab 14 Jahren wird ausdrücklich begrüßt. Um sicherzustellen, dass darüber die Pflicht zur entwicklungsangemessenen Einbeziehung auch jüngerer Kinder in sorgerechtliche Entscheidungen nicht aus dem Blick gerät, könnte der Grundsatz des § 1627 Abs. 2 BGB ausdrücklich bei den maßgeblichen sorgerechtlichen Vorschriften, wie zB der Umgangsbestimmung, wieder aufgegriffen werden.

• Die geplante Konturierung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Ausführlichkeit der Normen können – wie laut Begründung intendiert – die korrekte Rechtsanwendung in Gerichten und Behörden sowie die Zugänglichkeit des Gesetzes für juristische Lai:innen unterstützen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Kindeswohlaspekte im Allgemeinen Teil möglichst allgemein bzw. übergreifend formuliert sein und in der Folge geprüft werden, ob und an welcher Stelle es überhaupt weitere Konkretisierungen braucht.

DIJuF-Stellungnahme vom 10.7.2026
DIJuF-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt

Das BMJV schlägt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt und zur Stärkung der Stellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren vor, insbesondere:

• Einführung eines Wahlgerichtsstands in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen

• Konkretisierung der Amtsermittlungspflicht in Kindschaftsverfahren und Verzicht auf ein Hinwirken auf Einvernehmen zwischen den Eltern bei (konkreten) Anhaltspunkten für häusliche Gewalt

• Verbesserung des Informationsaustauschs der beteiligten Gerichte und Behörden (zB Jugendamt), insbesondere Information des Jugendamts über die Einleitung eines Gewaltschutzverfahrens, wenn Kinder im Haushalt leben

• Erweiterung der Beteiligung des Jugendamts in Gewaltschutzverfahren

• Einführung einer Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidungen über den Umgang zwischen Kind und Elternteil im einstweiligen Anordnungsverfahren

• Ausweitung der Verfahrensfähigkeit über 14-jähriger Kinder

• Stärkung der Einbindung des Verfahrensbeistands

• Verbindliche Beteiligung von Pflegepersonen im Kindschaftsverfahren

Zu ausgewählten Regelungsvorschlägen betreffend die Rechte von Kindern und Jugendlichen (bzw. deren gewaltbetroffenen Elternteilen) sowie deren Auswirkungen auf die Praxis der Jugendämter hat das DIJuF Stellung genommen.

DIJuF-Stellungnahme vom 10.7.2026
Gemeinsames Forschungsprojekt zur Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform gestartet

Das Projekt "Das neue Vormundschaftsrecht. Erste Einblicke in die Praxis" (VormPrax) untersucht die Umsetzung des am 1.1.2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BGBl. 2021 I, 882) in Baden-Württemberg. Ziel ist es, die Jugendämter, Vormundschaftsvereine und (ehrenamtlichen) Vormund:innen in Baden-Württemberg sozialwissenschaftlich und rechtlich bei der Umsetzung der Neuerungen zu begleiten und zu unterstützen. Das gemeinsame Projekt des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e. V. und des DIJuF ist zum 1.6.2026 gestartet und hat eine Laufzeit von 2,5 Jahren. Es wird gefördert und unterstützt durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Für das DIJuF wird Susanne Achterfeld, Bereichsleitung Rechtsberatung/Rechtspolitik, das Projekt begleiten.

Die Bearbeitung erfolgt in vier Teilprojekten: (1) Strategien für eine Verbesserung der Datengrundlage für den Vormundschaftsbereich in Baden-Württemberg, (2) Empfehlungen für die Auswahl, Beratung, Unterstützung und Beaufsichtigung von Vormund:innen, (3) Anregungen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Jugendämtern und Familiengerichten sowie (4) Ansätze zur Stärkung der Subjektstellung des Mündels aus der Perspektive junger Menschen. Die Forschungsergebnisse werden projektbegleitend in Form von Handreichungen, Empfehlungen, FAQ und Artikeln in Fachzeitschriften veröffentlicht.

Infoblatt zu VormPrax und Einladung zur Mitwirkung
Neue Ländermerkblätter zur Unterhaltsrealisierung im Ausland

Das DIJuF hat Ländermerkblätter zu folgenden Ländern erstellt: Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Estland, Kasachstan, Luxemburg, Neuseeland, Nordirland, Malta, Russland, Schottland, Serbien, Slowenien, Slowakei. Sie ergänzen die Checkliste "Bearbeitung von Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug" sowie das Themengutachten TG-1283 aus 2025 zur "Titulierung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen im Ausland“ um spezifische Informationen zum jeweiligen Aufenthaltsland des unterhaltspflichtigen Elternteils und sind auf der DIJuF-Website abrufbar.

Unterhaltsrealisierung: Informationen zu einzelnen Ländern
Anmerkung zu EuGH 12.3.2026 – C-516/24 (Winderwill) zum Begriff des "gleichwertigen Schriftstücks"

Im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH ging es um die Frage, ob die Stellung eines VKH-Antrags, der – wie in Deutschland üblich – einen Entwurf der beabsichtigten Antragsschrift enthält und der Gegenseite zur Stellungnahme übersendet wird, wie die formelle "Anrufung eines Gerichts" in der Hauptsache dazu führt, dass ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, das später angerufen wird, das Verfahren aussetzen muss (sog. Rechtshängigkeitssperre). Der EuGH bejahte dies, weil der VKH-Antrag als gleichwertiges Schriftstück iSv Art. 9 Buchst. a EuUnthVO anzusehen sei. Diese Auslegung wird aber an Voraussetzungen gekoppelt. Die rechtliche Einordnung der Entscheidung von Dr. Isabelle Jäger-Maillet, DIJuF, ist erschienen in JAmt 2026, 342 und frei auf der DIJuF-Website abrufbar.

Anmerkung zu EuGH 12.3.2026 – C-516/24
17. Kinderschutztag BW am 14.7.2026 in Stuttgart

Unter dem Titel "Gemeinsam stark für den Kinderschutz – verantwortlich und vernetzt" fand am 14.7.2026 in Stuttgart der gemeinsame Fachtag der zuständigen Landesministerien sowie des KVJS-Landesjugendamts statt. Zu den Referent:innen zählte ua Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM). Sie hielt einen Impulsvortrag über die Notwendigkeit verbindlicher Standards und starker Netzwerke beim Schutz vor sexualisierter Gewalt. Katharina Lohse, Fachliche Leiterin des DIJuF, moderierte zusammen mit Christine Schneider und Sebastian Groß, beide vom Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, ein Fachforum zu der Frage, wie datenschutzkonformer Informationsaustausch verschiedener Akteure im Kinderschutz gelingen kann.

Aktualisierte Themengutachten zur Schulbegleitung auf KiJuP-online

Die Themengutachten "Schulbegleitung als Leistung zur Teilhabe an Bildung für junge Menschen mit Behinderungen" (TG-1192) und "Rechtliche Fragen in der Praxis der Schulbegleitung" (TG-1229) von Lydia Schönecker wurden von der Verfasserin umfassend aktualisiert. Im Kontext des Themenkomplexes der Schulbegleitung greifen sie eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen auf, die in der Praxis der Jugendämter relevant sind. Diese betreffen insbesondere die Zuständigkeiten für Unterstützungsleistungen in der Schule, den Umfang der Leistungen, das Verfahren zur Prüfung des Anspruchs und die Pflichten der verschiedenen Beteiligten während der laufenden Hilfen. Die beiden Themengutachten richten sich in erster Linie an Fachkräfte, die über Leistungsanträge zu entscheiden haben.

KiJuP-online für DIJuF-Mitglieder
KiJuP-online für Nicht-Mitglieder
CSW-Newsletter Juni 2026

Der jüngste Newsletter des internationalen Netzwerks "Child Support Worldwide" (CSW) befasst sich mit aktuellen Entwicklungen im internationalen Unterhaltsrecht. Er berichtet ua über die Sitzung des Council on General Affairs and Policy (CGAP) der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) vom 3. bis 6.3.2026 sowie über die EuGH-Verfahren Winderwill (C-516/24) und Appenzell (C-697/25). Weitere Themen sind die Reformpläne für ein sichereres Unterhaltssystem in Australien sowie das neue Zivilprozessgesetz in Marokko, das am 24.8.2026 in Kraft treten und die internationale Zuständigkeit und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen modernisieren wird. Zudem wird auf einen Fachbeitrag zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in England und Wales hingewiesen.

CSW-Newsletter Nr. 67
JAmt-Ausgabe 7-8/2026

JAmt Heft 7-8/2026 erscheint in Kürze zu dem Schwerpunktthema "Schulbegleitung" mit folgenden Aufsätzen:

"Die Reparaturfalle: Wie Schulbegleitung zur Strukturfrage geworden ist – Teilhaberechte, Bildungsungleichheit und Systemverantwortung von Schule und Jugendhilfe neu ordnen", Heinz Müller (JAmt 2026, 362)

"Inklusive Bildung in Deutschland – Völker- und verfassungsrechtliche Pflichten, das Schulrecht und die Rolle der Jugendhilfe", Sarah Ehlers (JAmt 2026, 367)

"Zwischen Jugendhilfe und schulischer Inklusionsverantwortung – Rechtliche Einordnung der infrastrukturellen Bildungsassistenz nach dem RefE des 1. KJHSRG", Julia Tölch (JAmt 2026, 372)

"Schulbegleitung im Lichte schulischer Inklusion – Erziehungswissenschaftliche Perspektiven auf ein widersprüchliches Handlungsfeld", Prof. Dr. Christine Demmer (JAmt 2026, 378)

"Barrieren in der Jugend- und Eingliederungshilfe aus Elternperspektive – Erfahrungen von Familien mit Kindern mit Behinderung bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Hilfen", Prof. Dr. Christian Walter-Klose · Dr. Christin Kupitz · Dr. Sabrina Fuths (JAmt 2026, 383)

"'Ohne Schulbegleitung wäre vieles nicht möglich' Elternperspektive auf Schulbegleitung – Erfahrungen, Bedarfe und Entwicklungspotenziale", Barbara Maria Schmidt · Sarah Gatz (JAmt 2026, 388)

"Miteinander.Vielfalt.Leben – Pilotprojekt 'Poolmodell Schulbegleitung an der Carl-Ulrich-Schule' im Lkr. Darmstadt-Dieburg schafft Räume für echte Teilhabe", Christel Sprößler · Matthias Röder (JAmt 2026, 393)

"Vom Klassenassistenzmodell zum Teilhabe- und Entwicklungslotsen – Strukturwandel in der Unterstützung inklusiver Bildungsprozesse", Hanna Schönenberg · Dr. Lisa Groß · Christian Gebers · Maik Zilling (JAmt 2026, 396)

"Das 4+1-Programm im Lkr. Germersheim – Funktionsweise, Vorteile, Herausforderungen und Einordnung im Kontext des RefE des 1. KJHSRG", Denise Hartmann-Mohr · Andreas Bothin (JAmt 2026, 400)

"'Du gehörst doch (nicht) dazu …!' Schulbegleitung – im Kontext von Autismus: zwischen rechtlichem Anspruch und Alltagsrealität – Ein Praxisbericht aus Schülerinnen- und Unterstützerinnenperspektive", Edna Emme ∙ Dr. Isabella Sasso ∙ Dr. Benjamin Weber (JAmt 2026, 403)

Inhaltsverzeichnis JAmt 7-8/2026
Neues aus Politik, Praxis und Forschung
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Kraft

Das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (BR-Drs. 376/26) wurde am 28.7.2026 verkündet und ist größtenteils am 29.7.2026 in Kraft getreten (BGBl. 2026 I Nr. 221).

Ab sofort kann die Zustimmung der Ausländerbehörde Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung sein. Dies ist der Fall, wenn ein sog. aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht, etwa wenn der Anerkennende Deutscher ist, die Mutter aber lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt und kein Abstammungsgutachten vorgelegt wird. Ohne die erforderliche Zustimmung kann der Vater nicht in den Geburtseintrag des Kindes aufgenommen werden. Das DIJuF wird seine Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft entsprechend zeitnah anpassen.

Unter dem Handlungsfeld "Beistandschaft, Unterhalt, Abstammung" ist neben der Muster-Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft nach § 1595a BGB nun auch eine Muster-Urkunde über die vorgeburtliche Anerkennung der Vaterschaft nach § 1595a BGB abrufbar. Beide Muster wurden freundlicherweise von Theodor Bühn, Abteilungsleiter StJA Karlsruhe aD, zur Verfügung gestellt.

BGBl. 2026 I Nr. 221
Handlungsfeld "Beistandschaft, Unterhalt, Abstammung"
BMBFSFJ legt Entwurf für KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz vor

Das BMBFSFJ hat am 13.7.2026 einen Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen bundesweite Qualitätsstandards für Kindertagesbetreuung eingeführt werden. Es ist laut Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien das wichtigste bildungspolitische Projekt der Koalition. Der Fokus liegt auf der Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands und der anschließenden Förderung bei festgestelltem Bedarf, dem Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Schule und der gezielten Unterstützung von Kindertageseinrichtungen in herausfordernden Lagen. Das Gesetz soll zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen. Was die Finanzierung angeht, geht Prien davon aus, dass das Veranlassungskonnexitätsprinzip zum Tragen kommt (s. Meldung zum Beschl. der Ministerpräsidentenkonferenz am 25.6.2026), dh eine 80:20-Finanzierung von Bund und Ländern.

RefE KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 25.6.2026 zum effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen

Eine Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände hat seit Dezember 2025 Sparvorschläge für einen "effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" erarbeitet, um insbesondere die Ausgabenbelastung der Kommunen zu senken. Bei einem Treffen am 25.6.2026 haben der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen nun folgenden Beschluss gefasst: Sofern in dieser Legislaturperiode Leistungsgesetze des Bundes (neue Leistungsgesetze oder Änderungen von Leistungen im Rahmen von bestehenden Leistungsgesetzen) mit deutlichen Veränderungen der Finanzierungslasten unter den staatlichen Ebenen verbunden sind, sichert der Bund zu, die Auswirkungen in Form einer Be- oder Entlastung auf die Haushalte der Kommunen und der Länder iHv 80 % für Länder und Kommunen zu kompensieren, wenn sich diese auf mind. 200 Mio. EUR jährlich belaufen (s. Ziff. 2. unter TOP 3.1 "Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität"). Die Regelung soll ab 1.10.2026 gelten.

Bund und Länder halten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Unterhaltsvorschuss konkrete Änderungen in den Leistungsgesetzen des Bundes für geboten, um notwendige Einsparungen und Effizienzen erreichen zu können. Diese sind in einer Anlage zu TOP 3.1 im Einzelnen aufgelistet. Die durch diese geplanten Änderungen erzielten Einsparungen sind von dem oben beschriebenen Kompensations-Mechanismus gem. Ziff. 2. des Beschlusses ausgenommen. Die Änderungen umfassen im Bereich des SGB VIII etwa das Pooling von Assistenzleistungen, das mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) umgesetzt werden soll, Leistungen an junge Volljährige, die Jugendhilfeplanung und das Vereinbarungsrecht. Außerdem wird aktuell eine umfassende Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorbereitet.

Beschluss TOP 3.1 Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität
Anlage zu Beschluss zu TOP 3.1 "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen"
MPK Pressekonferenz vom 25.6.2026
Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt: Expert:innen legen Empfehlungen vor

Die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" hat am 24.6.2026 ihre Handlungsempfehlungen an Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien übergeben. Diese bilden die Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesamtstrategie der Bundesregierung für einen modernen Kinder- und Jugendschutz im digitalen Zeitalter. Die vorgelegten 56 Handlungsempfehlungen adressieren unterschiedliche politische Akteur:innen und Ebenen, Eltern, Schulen und das Gesundheitssystem.

Am 13.7.2026 hat das von der EU-Kommission eingesetzte europäische Expertenpanel seine Empfehlungen vorgestellt. Bezüglich Social Media kommen beide Expertengremien zu einem vergleichbaren Ergebnis: Kinder unter 13 Jahren sollten soziale Netzwerke grundsätzlich nur unter Aufsicht der Eltern oder in einem pädagogischen Kontext nutzen. Ein Zugang darüber hinaus soll schrittweise erfolgen und an verbindliche Sicherheitsstandards der Plattformen geknüpft werden. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit behalten, weitergehende Schutzregelungen einzuführen. Prien setzt sich dafür ein, dass die Altersgrenze nun zügig in konkrete europäische Maßnahmen überführt wird.

Derweil haben sich mehr als 140 europäische Organisationen und Expert:innen, unter ihnen auch die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, in einem Offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Interesse junger Menschen für einen rechtebasierten Ansatz bei der Regulierung digitaler Dienste ausgesprochen.

BMBFSFJ Pressemitteilungen vom 24.6.2026
BMBFSFJ Pressemitteilung vom 16.7.2026
AGJ Meldung vom 15.6.2026
Zwischenruf der AGJ zu den geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss

In seinem Zwischenruf vom 28.7.2026 kritisiert der Geschäftsführende Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ die vom BMBFSFJ geplanten Kürzungen des Unterhaltsvorschusses für 16- und 17-Jährige. Diese würden die Lebensbedingungen von Alleinerziehenden, insbesondere Müttern, und Jugendlichen verschlechtern. Zugleich würden die Einsparungen den Druck auf die Jugendhilfe erhöhen, denn Armut habe für die Betroffenen gravierende Folgen und löse weitere Hilfebedarfe aus. Zudem gefährden die Kürzungen das Vertrauen der jungen Generation in die Verlässlichkeit unseres demokratischen Staats.

Der Unterhaltsvorschuss soll nach Plänen von Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien künftig nur noch bis zum 16. statt wie bisher bis zum 18. Geburtstag ausbezahlt werden. Von der Neuregelung wären laut UVG-Statistik etwa 110.000 Jugendliche betroffen. Ein Gesetzentwurf wurde noch nicht veröffentlicht.

AGJ Zwischenruf vom 28.7.2026
Tagesschau Meldung vom 16.7.2026
Zwischenruf des AFET: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiter voranbringen

Der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. äußert die Sorge, dass die aktuellen finanz- und sozialpolitischen Diskussionen die Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ins Stocken bringen oder auf unbestimmte Zeit verschieben könnten. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) habe der Gesetzgeber die Richtung hin zu einer Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen vorgegeben. Dieses Ziel müsse der maßgebliche Orientierungsrahmen für die weitere Reform bleiben. Die inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe sei keine bloße Verwaltungsfrage, sondern unmittelbar mit der Verwirklichung von Teilhaberechten junger Menschen und den Verpflichtungen aus der UN-BRK verbunden. Zudem hätten öffentliche und freie Träger in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Vorleistungen erbracht. Diese Praxis brauche jetzt Verlässlichkeit.

Der im März 2026 veröffentlichte Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) befindet sich weiterhin in der Überarbeitung durch das BMBFSFJ.

AFET Zwischenruf vom 23.6.2026
Toolbox "Unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren"

Im Rahmen des Projekts SENSA "Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen" wurde ein mehrteiliges, qualitativ hochwertiges und praktisches Handwerkszeug in Form einer "Toolbox" zur Unterstützung in der Beratung und Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren für Vormund:innen und rechtliche Vertreter:innen sowie für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und von Beratungsstellen entwickelt. Teil der Toolbox ist ein Praxishandbuch zu "Unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren", für das das DIJuF die Gesamtkonzeption übernommen hat. Die Toolbox berücksichtigt die GEAS-Reform und erscheint im September 2026 in begrenzter Anzahl. Sie ist kostenfrei erhältlich und kann bereits jetzt vorbestellt werden.

SENSA ist ein Projekt des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt e. V. und des Flüchtlingsrats Thüringen e. V., finanziert von der EU, kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, vom Land Thüringen und der UNO-Flüchtlingshilfe e. V.

Vorbestellung der Toolbox
Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat einen Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend veröffentlicht. Betroffene von sexualisierter Gewalt und Forschende stoßen häufig auf Hindernisse bei der Aktenrecherche (Wo lagern die Akten? Wie beantrage ich die Einsicht?). Der Ratgeber soll Betroffenen ermöglichen, eigenständig nach Akten zu recherchieren und diese einzusehen. Er enthält übergeordnete Informationen und Regelungen, die im gesamten Bundesgebiet gelten, und adressiert Herausforderungen rund um das Thema Aktenrecherche. Zudem finden Nutzer:innen praktische Hinweise für eine Suche in verschiedenen Tatkontexten, wie bspw. zu Missbrauch im kirchlichen Kontext oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Rechercheratgeber
Bundesweite Kampagne für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien

Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien hat am 10.7.2026 eine bundesweite Kampagne für das Beratungsangebot "Hilfen im Netz" für Kinder von Eltern mit psychischen und Suchterkrankungen gestartet. "Hilfen im Netz" bietet betroffenen Kindern und Jugendlichen anonyme und kostenlose Beratung und stellt ihnen darüber hinaus passende Hilfen zur Seite. Das BMBFSFJ hat die Förderung für das Projekt um weitere drei Jahre bis Sommer 2029 verlängert. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e. V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Rd. 3,8 Mio. Kinder und Jugendliche sind in Deutschland laut BMBFSFJ im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert.

BMBFSFJ Pressemitteilung vom 10.7.2026
Beratungs- und Krisenstelle zu komplexen Hilfen

Seit dem 15.5.2026 bietet das Projekt "Komplexe Hilfen" der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) und dem Institut für pädagogische Beratung Online-Beratungen für komplexe Fallsituationen an. Die Beratungsstelle richtet sich gezielt an Einrichtungen und Jugendämter, die sich mit komplexen und akuten Fallkonstellationen konfrontiert sehen. Durch das digitale Angebot können Interessierte nun bundesweit von dem Projekt profitieren. Das Forschungs- und Transferprojekt will erprobte effektive Hilfestrukturen für Kinder und Jugendliche mit komplexen Hilfebedarfen bundesweit implementieren.

Projektwebsite
Aktualisierte Arbeitshilfen zum Volljährigenunterhalt sowie zum Betreuungsunterhalt

Das LVR-LJA Rheinland und das LWL-LJA Westfalen haben ihre Arbeitshilfen zum Volljährigenunterhalt sowie zum Betreuungsunterhalt gem. § 1615l BGB an die aktuelle Düsseldorfer Tabelle angepasst. Sie stehen den Jugendämtern ab sofort in der Fassung vom 1.1.2026 zum Download zur Verfügung. Mit den Arbeitshilfen "Qualitätsstandards für Beistände" werden fachliche Standards für die Einarbeitung neuer Fachkräfte beschrieben und zugleich praxisorientierte Nachschlagewerke mit konkreten Berechnungsbeispielen für die tägliche Arbeit bereitgestellt.

Aktualisierte Arbeitshilfen
Auswertung der Beratungen der Ombudschaft in der Jugendhilfe Baden-Württemberg

Die Ombudschaft in der Jugendhilfe Baden-Württemberg hat ihre Beratungen der Jahre 2021 bis 2024, in denen mehr als 3.000 Einzelfälle erörtert wurden, ausgewertet. Entsprechend des fachpolitischen Auftrags der Ombudschaft werden hierdurch strukturelle Problemlagen sichtbar, die jungen Menschen den Zugang zu ihren Rechten erschweren. Insbesondere zeigt die Auswertung, dass Übergangsphasen hohe Risiken für biografische Brüche bergen: Fehlende Übergangsplanung, kurzfristige Beendigungen von Hilfen oder unzureichende Nachbetreuung waren häufig Inhalte der Konflikte mit der Jugendhilfe, aufgrund derer die Ombudsstellen in Baden-Württemberg kontaktiert wurden. Neben der Gestaltung von Übergängen fokussiert sich die Auswertung auf die Anrechnung zweckgleicher Leistungen bei geförderten Ausbildungen (Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld SGB III, BaföG).

Auswertung Ombudschaft BW
Aktuelle Rechtsprechung
BVerwG 27.1.2026 – 5 C 3.24: Kostenerstattung für die ION von UMA

Die örtliche Zuständigkeit für die Inobhutnahme (ION) eines unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländers richtet sich auch dann grundsätzlich allein nach § 88a Abs. 2 SGB VIII, wenn sich dieser aus einer Jugendhilfemaßnahme, die sich an eine erste reguläre ION anschließt, entfernt und erneut in Obhut genommen werden muss. In diesem Fall kann der neu aufnehmende Jugendhilfeträger keine Kostenerstattung vom ursprünglich zuständigen Träger gem. § 89b Abs. 1 SGB VIII (auch nicht analog) verlangen; ggf. steht ihm jedoch ein Kostenerstattungsanspruch aus § 89b Abs. 2 SGB VIII gegen den überörtlichen Träger zu.

BVerwG 27.1.2026 – 5 C 3.24
BGH 13.5.2026 – XII ZB 220/25: Anerkennung ausländischer Entscheidungen bei Leihmutterschaft ohne genetische Verwandtschaft

Der BGH hat entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine ausländische Gerichtsentscheidung über die Elternschaft bei einer Leihmutterschaft in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt wird. Dies gelte, wenn die Wunscheltern genetisch nicht mit dem Kind verwandt sind, da dies regelmäßig gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts (ordre public, § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG) verstoße. Die Begründung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses sei in Deutschland durch das Adoptionsverfahren gewährleistet.

BGH 13.5.2026 – XII ZB 220/25
OLG Hamm 27.3.2026 – 12 UF 158/25: Umgangsausschluss wegen mittelbarer Kindeswohlgefährdung

Das Gericht hat das Umgangsrecht eines Vaters mit seiner Tochter ausgeschlossen, nachdem dieser die Stiefschwester sexuell missbraucht hatte. Aus Art. 31 Abs. 1 Istanbul-Konvention ergebe sich, dass mittelbare Gefährdungen des Kindeswohls im Rahmen des Sorge- und des Umgangsrechts zu berücksichtigen sind. Eine konkrete mittelbare Gefährdung für die seelische Entwicklung des Kindes könne sich daraus ergeben, dass es bei der Durchführung von begleiteten Umgängen mit dem Vater mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer massiven Destabilisierung des Familiensystems kommen kann.

OLG Hamm 27.3.2026 – 12 UF 158/25
VG Hannover 18.6.2026 – 3 A 3593/26: Notwendige Beiladung betroffener Minderjähriger in Verfahren gegen ION

Bei verwaltungsgerichtlichen Klagen von Eltern gegen eine vom Jugendamt angeordnete, noch laufende Inobhutnahme (ION) ist das betroffene Kind stets notwendig beizuladen (§ 65 Abs. 2 VwGO). Ein von einer ION betroffener Minderjähriger sei als Rechtssubjekt mit eigenen Rechten und ggf. Pflichten betroffen und nicht lediglich „Objekt“ der jugendhilferechtlichen Maßnahme. Da der Minderjährige selbst nicht prozessfähig ist, sei ihm zwingend ein Verfahrenspfleger zu bestellen.

VG Hannover 18.6.2026 – 3 A 3593/26

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