Newsletter 9/2022
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
JAmt
DIJuF-Intern
Empfehlungen zur Umsetzung des KJSG in den Jugendämtern

Die Fach- und Resonanzgruppen, die das DIJuF in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH) zur Begleitung der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in den Jugendämtern gegründet hat, haben in einem gemeinsamen Prozess Empfehlungen zur Umsetzung der Neuregelungen erarbeitet:

 

Positionspapier zum Verfahrenslotsen aus der Fachgruppe „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“:

- Ziele, Aufgabenprofil, mögliche Organisationsformen

- Konzeptschablone für das Stellenprofil vor Ort

 

Empfehlungen zur Umsetzung der Neuregelungen im Kinderschutz aus der Fachgruppe „Kooperation im Kinderschutz“:

- Schaubilder, rechtliche, fachliche und organisatorische Hinweise

- Beteiligung von Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger an der Gefährdungseinschätzung, Rückmeldepflicht des Jugendamts, Vorlage des Hilfeplans im familiengerichtlichen Verfahren, Umgang mit Mitteilungen der Strafverfolgung

 

Empfehlungen zu Schutzkonzepte in Pflegeverhältnissen aus der Fachgruppe „Weiterdenken in der Pflegekinderhilfe“:

- Hilfestellung zur Operationalisierung und Umsetzung von Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe

- Beispiele aus der Praxis

 

Umsetzungsempfehlungen für die Planung präventiver Leistungen aus der Fachgruppe „Die Rolle der Jugendhilfeplanung bei der Umsetzung des KJSG“:

- rechtliche und praktische Aspekte einzelner präventiver Leistungen (§§ 8, 16, 20 SGB VIII)

- Reflexionsbögen, die die Planungsprozesse im eigenen Jugendamt unterstützen können

Fachgruppe „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“
Fachgruppe „Kooperation im Kinderschutz“
Fachgruppe „Weiterdenken in der Pflegekinderhilfe“
Fachgruppe „Die Rolle der Jugendhilfeplanung bei der Umsetzung des KJSG“
Vormundschaftsrechtsreform: Arbeitshilfe zu den Änderungen im BGB

Durch die Reform des Vormundschaftsrechts, die zum 1.1.2023 in Kraft tritt, finden sich zahlreiche Regelungen zur Vormundschaft nicht mehr am gewohnten Standort im BGB. Um den Fachkräften das Auffinden der Regelungen zu erleichtern, hat das DIJuF eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die den bisherigen und den neuen Standort im BGB gegenüberstellt.

Arbeitshilfe zu den Änderungen im BGB
„Offene Digitale Sprechstunde“ zur Geltendmachung von Unterhalt in Frankreich am 29.11.2022

In der „Offenen Digitalen Sprechstunde“ am 29.11.2022 werden die für unsere Mitglieder in der Beistandschaft und von UV-Stellen besonders relevanten Fragen im Bereich des Abstammungsrechts und der Unterhaltsrealisierung in Frankreich beantwortet. Rechtliche und tatsächliche Besonderheiten sowie Vorgehensweisen in der Praxis werden ausführlich dargestellt und konkrete Fälle werden besprochen.

Weitere Informationen und Anmeldung zur kostenfreien Veranstaltung
„Das neue Recht in der Praxis | Reformen – Perspektiven – Diskussionen“ DIJuF-ZweiJahrestagung und Mitgliederversammlung vom 17. bis 18.11.2022 in Kassel

Die diesjährige DIJuF-ZweiJahrestagung und Mitgliederversammlung finden vom 17. bis 18.11.2022 in Kassel statt. Vorträge und Podiumsdiskussionen nehmen die aktuellen Themen der Praxis in den Blick: Umsetzung des KJSG, Vormundschaftsrechtsreform, Digitalisierung, Kinderarmut und Fachkräftemangel. Vertiefungsforen und Rahmenprogramm bieten die Möglichkeit zum Austausch mit Leitungskolleginnen und -kollegen aus dem ganzen Bundesgebiet. Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit!

Programm und Anmeldung
Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
Förderung des Bundesforums Vormundschaft vor dem Aus?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat angekündigt, die Förderung für das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. einzustellen. Diese Entscheidung bedroht die Arbeit und Existenz des Bundesforums (s. Pressemitteilung des Bundesforums), mit dem das DIJuF in Vormundschaftsthemen gerne, qualifizierend und viel zusammenarbeitet (so zuletzt im Rahmen der Broschüre zur Vormundschaftsrechtsreform).

Meldung vom 26.9.2022
Broschüre Vormundschaftsrechtsreform
BVerfG: Masernimpfpflicht verfassungsgemäß

Das BVerfG hat die Masernimpfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Einrichtungen nun abschließend für verfassungsgemäß erklärt (Beschluss vom 21.7.2022 – 1 BvR 469/20, 1 BvR 472/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 470/20). Insbesondere sei der damit verbundene Grundrechtseingriff erforderlich zum Schutz vulnerabler Gruppen. Die Alternative – eine verbesserte Aufklärung und vermehrte Ansprache – reiche nicht mit hinreichender Sicherheit aus, eine ausreichende Impfquote zu erreichen und stelle damit kein gleich geeignetes Mittel dar.

BVerfG 21.7.2022 – 1 BvR 469/20, 1 BvR 472/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 470/20
Pressemitteilung Nr. 72/2022 vom 18.8.2022
Mindestlohn steigt zum 1.10.2022 auf 12 EUR: Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch im Mangelfall

Kann ein barunterhaltspflichtiger Elternteil den Mindestunterhalt nicht leisten, so ist die Zurechnung fiktiven Einkommens in Betracht zu ziehen. Zugerechnet werden kann aber nur ein tatsächlich erzielbares Einkommen (ausführl. hierzu DIJuF/Knittel/Birnstengel TG-1268, Stand 12/2020, Fragen 4 und 5, abrufbar unter KiJuP-Online). Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Erwerbsobliegenheit nicht über eine regelmäßige Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinausgehen kann (§ 3 ArbZG). Zur Steigerung der Erfolgsaussichten in einem ggf. gerichtlichen Verfahren, ist eine mögliche und zumutbare konkrete Tätigkeit zu benennen. Oftmals wird vorgetragen, dass zumindest für den Mindestlohn eine bestimmte Tätigkeit zu finden und aufzunehmen ist.

Hier ist ab dem 1.10.2022 zu beachten, dass der Mindestlohn von 10,45 EUR (seit 1.7.2022; ab 1.1.2022 waren es noch 9,82 EUR) auf 12 EUR steigt. Dem neuen Mindestlohn entsprechend steigt ab dem 1.10.2022 die Verdienstobergrenze für Minijobs von 450 EUR auf 520 EUR.

Die 520 EUR dürfen jedoch nicht pauschal – wie auch bislang nicht die 450 EUR – als fiktives Einkommen aus Nebenbeschäftigung zu Grunde gelegt werden, hingegen gilt es zu schauen, wieviel Stunden bereits in der Hauptbeschäftigung geleistet werden. Ausgehend vom Mindestlohn müssten für 520 EUR 10 Stunden gearbeitet werden. Hat der Unterhaltspflichtige bereits in seiner Hauptbeschäftigung eine 40-Stundenwoche, so können nur dann die vollen 520 EUR fiktiv als Gehalt zu Grunde gelegt werden, wenn behauptet werden kann, dass ein entsprechend höherer Stundenlohn bei einem konkreten Minijob gezahlt werde, mindestens ca. 14,40 EUR.

In Mangelfällen, in denen bereits bislang (fiktiver) Unterhalt unter Bezugnahme auf den Mindestlohn geltend gemacht wurde, ist im Hinblick auf den beachtlichen Anstieg des Mindestlohns davon auszugehen, dass ein höherer Kindesunterhalt als bislang vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zu fordern ist.

TG-1268
Gesetzentwurf KiTa-Qualitätsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 24.8.2022 einen Gesetzentwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen, das das Gute-KiTa-Gesetz ablösen soll. Der Entwurf sieht vor, dass die Länder überwiegend in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren: Bedarfsgerechtes Angebot; Fachkraft-Kind-Schlüssel; Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften; Starke Leitung; Sprachliche Bildung; Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung; Stärkung der Kindertagespflege.

Meldung vom 24.8.2022
Personal im Jugendamt – Fachkräfte gewinnen und binden

Eine gut aufgestellte Kinder- und Jugendhilfe braucht ausreichend viele, fachlich angemessen ausgebildete und praktisch handlungsfähige Fachkräfte bei Jugendämtern und freien Trägern. Aktuell wird es immer schwieriger, genug und passend qualifizierte Fachkräfte für die Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen und im Handlungsfeld zu binden. Die AG Öffentlichkeitsarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat die Herausforderung zum Anlass genommen, eine Internetseite aufzubauen, auf der Ideen, Informationen und gute praktische Lösungen im Umgang mit den Fachkräfteengpässen präsentiert werden. Fanden früher Bewerberinnen und Bewerber von allein den Weg in die Kinder und Jugendhilfe, brauche es heute Anstrengung, um alle Stellen zu besetzen.

Internetseite
Kurs: Interdisziplinärer Kinderschutz

Die Frankfurt University of Applied Sciences hat in Kooperation mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen einen digitalen Selbstlern- und Erfahrungskurs entwickelt. Dieser Kurs ist als Beitrag zur interdisziplinären Lehre zum Kinderschutz an Hochschulen entstanden und schildert an Hand eines fiktiven Falles der achtjährigen Mia, die ihrer Lehrerin in der Schule von Gewalt durch ihren Vater erzählt, die Bedürfnisse eines Kindes, die Aufgaben und das Selbstverständnis der Fachkräfte und den Weg durch die wichtigsten Institutionen des Kinderschutzes.

Kurs
Expertise – Gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung

Merkmale und Risiken für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen, einzuschätzen und zu erörtern, stellt Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichen Berufsfeldern vor große Herausforderungen. Die Expertise „Gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung in der frühen Kindheit aus medizinischer und psychosozialer Perspektive“ präzisiert das zugrunde liegende Konzept der gewichtigen Anhaltspunkte als Kernelement diagnostischer Vorgehensweisen, stellt einleitend theoretische und rechtliche Grundlagen vor und schließt mit Anregungen zur Weiterentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Kinderschutz ab. Erstellt wurde die Expertise von Dr. Michael Barth, Zentrum für Kinderund Jugendmedizin im Universitätsklinikum Freiburg i. Br., in Zusammenarbeit mit weiteren Expertinnen und Experten im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH).

Expertise
Kinderschutz 2.0 – digitales Beratungsangebot der Bayerischen Kinderschutzambulanz

Am 18.7.2022 startet das digitale Beratungsangebot „Rem-App“ der Bayerischen Kinderschutzambulanz. Das neue Angebot ist Teil der Weiterentwicklung der Bayerischen Kinderschutzambulanz und ermöglicht mit der „Rem-App“ einen datenschutzgesicherten interdisziplinären Austausch über Videokonferenzen. Damit sollen das Spektrum der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie psychosoziale Belastungsfaktoren besser erkannt werden. Zusätzlich zur Rechtsmedizin kann über die „Rem-App“ weitere Expertise aus Medizin und Jugendhilfe zur Einschätzung einer konkreten Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden. Damit soll eine zeit- und wohnortnahe Hilfe ermöglicht und der Kinderschutz auch im strukturschwachen Raum gestärkt werden.

Pressemitteilung vom 18.7.2022
Positionspapier „Verantwortung tragen und Herausforderungen angehen! Leaving Care vor Ort verbindlich gestalten.“

Die Reform des SGB VIII bzw. das KJSG hat anerkannt, dass eine bessere, verbindliche Gestaltung des Übergangs junger Menschen, die in stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe aufwachsen, ins Erwachsenenleben auf kommunaler Ebene realisiert werden muss. Das KJSG hat das Potenzial, den Prozess des Leaving Care deutlich positiv zu verändern. Es ist an der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, jetzt zu handeln und die neuen rechtlichen Regelungen vor Ort umzusetzen – auch und gerade in Corona-Zeiten! Eine Kinder- und Jugendhilfe, die für die Belange von Care Leavern zuständig ist, versteht Leaving Care als fachliche und fachpolitische Aufgabe und damit als sozialpolitische Herausforderung. Bei der Weiterentwicklung der Hilfeplangespräche und bei Unterstützungsprozessen sind die Bedarfe der jungen Menschen in den Fokus zu stellen, alle Lebensbereiche einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass keine Systembrüche zwischen Rechtskreisen auf dem Weg ins Erwachsenenleben entstehen.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ sieht es in der gemeinsamen Verantwortung der zuständigen Akteurinnen und Akteure in der Politik, den Kommunen, der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe als auch in den rechtskreisübergreifenden Ressorts (zB Rechtsprechung, Agentur für Arbeit), dass alle jungen Menschen gleichermaßen von den rechtlichen Normierungen profitieren und an allen Gesellschaftsbereichen teilhaben können. Dabei gilt grundlegend: Eine am Bedarf orientierte Qualität des Leaving Care lässt sich nur gewährleisten, wenn die Stimme der jungen Menschen wirkungsvoll Gehör findet!

Positionspapier vom 1.7.2022
Online-Beratung mit ukrainischer Übersetzung für Fachkräfte und Ehrenamtliche

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) hat ein neues Beratungsangebot mit ukrainischer Übersetzung, welches sich an Fachkräfte und Ehrenamtliche, die sich um ukrainische Kinder und Jugendliche kümmern, richtet. Mit der Einzelfallberatung sollen alle Menschen unterstützt werden, die geflüchteten jungen Menschen, zur Seite stehen bzw. einen entsprechenden Beratungsbedarf haben, sowie selbstverständlich die geflüchteten jungen Menschen selbst. Dabei ist es unerheblich, ob der junge Mensch sich begleitet in Deutschland aufhält oder unbegleitet ist. Sowohl rechtliche als auch pädagogische Fragestellungen können an den BumF gerichtet werden.

Weitere Informationen
EuGH: Anspruch auf Kindergeld für Eltern aus EU-Mitgliedstaaten auch ohne Einkünfte in den ersten drei Monaten

Der EuGH hat mit Urteil vom 1.8.2022 – C 411/20 entschieden, dass die deutsche Regelung, welche Eltern aus EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich von einem Anspruch auf Kindergeld während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland ausschließt (§ 62 Abs. 1a S. 1 und 2 EStG), gegen Unionsrecht verstößt. Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch unmittelbar nach Einreise ist jedoch, dass der Lebensmittelpunkt/Wohnsitz nach Deutschland verlagert worden ist und nicht nur ein vorübergehender Aufenthalt vorliegt.

Pressemitteilung Nr. 134/22 vom 1.8.2022
EuGH: Familienzusammenführung trotz Eintritts der Volljährigkeit während des Verfahrens

Ein Visum zur Familienzusammenführung darf einem Elternteil nicht mit der Begründung verwehrt werden, dass die unbegleitete minderjährige Ausländerin oder der unbegleitete minderjährige Ausländer während des Verfahrens volljährig geworden ist. Gleiches soll gelten, wenn das Kind sich noch im Ausland befindet: Sein Antrag darf nicht abgelehnt werden, weil es vor der Flüchtlingsanerkennung des Elternteils in Deutschland volljährig geworden ist. Hier kommt es auf den Zeitpunkt an, an dem der Elternteil seinen Asylantrag in Deutschland gestellt hat.

Dies hat der EuGH in zwei Entscheidungen (EuGH 1.8.2022 – C-273/20, C-279/20) entschieden und stärkt damit das Recht auf Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen. Der Gerichtshof stellt klar, dass die bisherige Praxis in Deutschland nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Pressemitteilung Nr. 136/22 vom 1.8.2022
EuGH 1.8.2022 – C-273/20
EuGH 1.8.2022 – C-279/20
JAmt Heft
JAmt Heft 9 ist erschienen mit folgenden Aufsätzen:

„Ombudschaft in der Jugendhilfe“ von Benjamin Raabe

„Neuregelungen für die Kindertagespflege durch das KJSG“ von Hartmut Gerstein

„Internationaler Gerichtsstand bei übergegangenen Unterhaltsansprüchen gegen Unterhaltsverpflichtete, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben. Anmerkung zu OLG Brandenburg 13.9.2021 – 13 UF 89/19“ von Thomas Schrom

„Der Umgang mit Nähe und Distanz in Kindertageseinrichtungen Ergebnisse einer inhaltlichen Sichtung von Schutzkonzepten“ von Emily Gossmann, Dr. Sophie Hofmann, Anna-Sophia Folly, Prof. Dr. Jörg M. Fegert und Prof. Dr. Ute Ziegenhain

„Psychosoziale Versorgung von unbegleiteten jungen Geflüchteten. Ergebnisse einer bundesweiten Befragung und Implikationen für die Praxis in der Jugendhilfe“ von Fabienne Hornfeck und Dr. Elisa Pfeiffer

Inhaltsverzeichnis JAmt Heft 9/2022