Lebt der/die Unterhaltspflichtige im Ausland, stellt sich die Frage, wie in diesem Fall vorzugehen ist, um Ansprüche auf Kindesunterhalt durchzusetzen. Entscheidend ist, ob bereits ein Titel vorhanden ist, welche internationalen Übereinkommen in dem jeweiligen Aufenthaltsland gelten und welche länderspezifischen Besonderheiten zu beachten sind.
Zur Unterstützung der Arbeit von Fachkräften der Beistandschaft und der UV-Stellen bei Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug hat das DIJuF folgende neue Hilfsmittel veröffentlicht:
• Das Themengutachten TG-1283 erläutert ausführlich die Besonderheiten der Bearbeitung von Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug. Behandelt werden die Fragen der außergerichtlichen und gerichtlichen Titulierung, der grenzüberschreitenden Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln sowie der Unterstützungsmöglichkeiten durch Zentrale Behörden.
• Die DIJuF-Checkliste "Bearbeitung von Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug" führt schematisch anhand von Fragen (Titel vorhanden? Aufenthalt bekannt?) zur einschlägigen Rechtsgrundlage und zu den möglichen Verfahrensschritten.
• Die DIJuF-Ländermerkblätter ergänzen die Checkliste um spezifische Informationen zum jeweiligen Aufenthaltsland des unterhaltspflichtigen Elternteils – zzt. Kanada, USA, Frankreich, Norwegen, Schweiz und Österreich. Weitere Länder folgen.
Die neuen Hilfsmittel ergänzen die bereits existierenden DIJuF-Materialien zur Bearbeitung von grenzüberschreitenden Unterhaltsfällen: den DIJuF-Leitfaden zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Unterhaltspflichtigen im Ausland; die umfangreichen DIJuF-Länderinformationen auf KiJuP-online, die rechtliche Besonderheiten in über 20 ausgewählten Ländern zusammenfassen, sowie die monatlich im JAmt erscheinenden DIJuF-Länderanfragen, die auf ausgewählte Fragen der Praxis der Abteilung "Unterhaltsrealisierung im Ausland" des DIJuF aufmerksam machen.