Newsletter 9/2026
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
Strukturreform – 1. KJHSRG-E
Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 12.8.2026 den Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) beschlossen. Er wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Der Regierungsentwurf (RegE) enthält grundlegende Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf, den das BMBFSFJ im März 2026 vorgelegt und den das DIJuF ausführlich kommentiert hat.

Zusammengefasst sieht der RegE insbesondere folgende Regelungen vor:

• Einführung der infrastrukturellen Bildungsassistenz

• Einführung einer Experimentierklausel zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit

• Anpassung des § 35a SGB VIII an den Behinderungsbegriff der UN-BRK

• Entfristung des Verfahrenslotsen

• Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote bei Kindern und Jugendlichen sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen

• Besserer Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts

• Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen

Die im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) für den 1.1.2028 vorgesehene vorrangige Zuständigkeit des SGB VIII auch für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen wird (ohne Festlegung eines späteren Termins) verschoben. Die Umsetzung würde zum aktuellen Zeitpunkt zu einer Überlastung der Kommunen führen, so die Regierung in ihrer Gesetzesbegründung. Die vollständige Aufgabe des Ziels der Zusammenführung der Zuständigkeiten unter einem Dach sei ebenfalls keine realisierbare Alternative, da bereits viele Kommunen ihre Verwaltungsstrukturen in Erwartung der vorrangigen Geltung des SGB VIII angepasst hätten. Insofern sei die Einführung einer Experimentierklausel der einzige Weg, der den unterschiedlichen Belangen Rechnung trage.

Mit der zweistufigen Strukturreform sollen die Effektivität und Effizienz der Kinder- und Jugendhilfe erheblich gesteigert und zugleich die Kosten für die kommunalen Haushalte gesenkt werden. Hintergrund ist die Zielsetzung des vom Bundeskanzler und den Regierungschef:innen der Länder am 25.6.2026 beschlossenen Eckpunktepapiers „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu „Folgen für Kinder und Familien durch Änderungen in Leistungsgesetzen – Datengrundlagen und Kostenkalkulationen der Bundesregierung“ (BT-Drs. 21/7497 vom 6.8.2026) ergibt sich, dass die Bundesregierung in den ersten acht Jahren nicht mit sinkenden Kosten für bestehende Schulbegleitungen rechnet. Die infrastrukturelle Bildungsassistenz könne nicht innerhalb weniger Jahre vollständig aufgebaut werden. Durch einen schrittweisen Ausbau könne lediglich der Anstieg der Kosten abgeschwächt werden (s. Antwort auf Frage 10).

BMBFSFJ 1. KJHSRG
DIJuF-Stellungnahme und Synopse zum Regierungsentwurf

Das DIJuF hat eine Stellungnahme und eine Synopse zu dem am 12.8.2026 beschlossenen Regierungsentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes veröffentlicht. Die Stellungnahme prüft die zentralen Reformvorschläge zu "Gesamtzuständigkeit", "Vorranggebot" und "Infrastrukturelle Bildungsassistenz" im Hinblick auf ihre Auswirkungen in der Praxis und ihre rechtliche Stringenz. In einer Kurzfassung hat das Institut zusammengefasst, wo der Regierungsentwurf hinter den gesteckten Zielen zurückbleibt und wie im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachung, Inklusion und Finanzierung nachgebessert werden könnte.

DIJuF-Website 1. KJHSRG-E mit Stellungnahme, Kurzfassung der Stellungnahme und Synopse zum Regierungsentwurf sowie Stellungnahmen anderer Institutionen
Neues aus dem DIJuF
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen: DIJuF-Synopse, angepasste Niederschriften über die Belehrung und FAQ

Das DIJuF hat eine Synopse zum Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2026 I Nr. 221) erstellt, das größtenteils am 29.7.2026 in Kraft getreten ist.

FAQ beantworten die wichtigsten Rechtsfragen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes in den Jugendämtern. Ua werden die Fragen behandelt, wer das Vorliegen eines "aufenthaltsrechtlichen Gefälles" zu prüfen, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf die Belehrung, die Urkunde selbst sowie auf abgegebene Sorgeerklärungen hat, welche neuen Mitteilungspflichten sich nun für die Beurkundungspersonen ergeben und wie mit noch nicht abgeschlossenen Altfällen umzugehen ist. Die FAQ sind schon jetzt auf der DIJuF-Website abrufbar und erscheinen als DIJuF-Rechtsgutachten in JAmt 10/2026.

Zudem hat das Institut seine "Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung" aktualisiert. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist ab sofort in bestimmten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich. Hierauf wird in der Niederschrift hingewiesen. Bestehen im Einzelfall Anhaltspunkte dafür, dass zwischen der anerkennenden Person und der Mutter ein sog. "aufenthaltsrechtliches Gefälle" vorliegt, so ist die Belehrung zusätzlich mithilfe der neuen Mustervorlage "Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bei in Betracht kommendem sog. ‘aufenthaltsrechtlichem Gefälle’" vorzunehmen. Beide Niederschriften stellen nur ein Hilfsmittel dar und können die individuelle Belehrung im Beurkundungstermin nicht ersetzen. Sie stehen zunächst auf Deutsch zur Verfügung. Englische und französische Fassungen folgen in Kürze.

DIJuF-Synopse zum Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen
FAQ zur Umsetzung des Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen
Niederschrift über Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft (Stand: 30.7.2026)
Niederschrift über Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bei Aufenthaltsgefälle (Stand: 30.7.2026)
Dokumentation DIFIS-Workshop zum Unterhaltsrecht

Am 9. und 10.7.2026 veranstalteten die Professorinnen Susanne Dern (Hochschule Fulda), Anne Lenze (Hochschule Darmstadt) und Kirsten Scheiwe (Universität Hildesheim) zusammen mit dem Deutschen Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) in Berlin einen Workshop zum Thema "Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt – Recht und Praxis, offene Forschungsfragen, Reformbedarfe". Das Thema ist hochaktuell im Zusammenhang mit den geplanten Kürzungen des Unterhaltsvorschusses und anderen Sozialstaatsreformen. Vonseiten des DIJuF nahm Petra Birnstengel an dem Workshop teil.

Dokumentation DIFIS-Workshop zum Unterhaltsrecht
Neue Veranstaltungsreihe zur Realisierung von Kindesunterhalt im Ausland

Das DIJuF bietet im Rahmen seines Jahresprogramms für Fachkräfte der Beistandschaft und von UV-Stellen die Veranstaltungen "Auslandsfälle in der Beistandschaft", "Auslandsbezüge im UV-Rückgriff" sowie – jetzt neu – eine Reihe zur Realisierung von Unterhaltsansprüchen in einem ausgewählten Land an. Anhand von typischen Fallkonstellationen werden neben den Kernfragen der Unterhaltstitulierung und Vollstreckung Besonderheiten der Abstammungsklärung, Aufenthaltsermittlung und Zustellung besprochen. Der zweite Teil der Veranstaltung greift Fragestellungen der Teilnehmer:innen auf und bietet die Möglichkeit, Erfahrungen in der Fallbearbeitung auszutauschen. Der erste Termin von "Schritt für Schritt zur erfolgreichen Unterhaltsrealisierung" am 3.12.2026 widmet sich der Unterhaltsrealisierung in den USA.

Zweimal im Jahr berichten Mitarbeiterinnen des DIJuF zudem im Rahmen einer offenen digitalen Sprechstunde "Kindesunterhalt im Ausland durchsetzen – Überblick für Jugendämter" allgemein von ihren Erfahrungen im Umgang mit Auslandsfällen und geben Hinweise zur praktischen Vorgehensweise. Die nächste Sprechstunde findet am 7.10.2026 statt und ist für DIJuF-Mitglieder kostenlos.

Schritt für Schritt zur erfolgreichen Unterhaltsrealisierung in den USA
Kindesunterhalt im Ausland durchsetzen – Überblick für Jugendämter
Neue Hinweise zu Rechtsanfragen an die Rechtsberatung des DIJuF

Die Abteilung Rechtsberatung beantwortet Rechtsanfragen der Mitglieds-Jugendämter zum Kinder- und Jugendhilferecht sowie daran angrenzender Rechtsgebiete. Der Fokus liegt dabei auf der rechtswissenschaftlichen Bearbeitung von übergreifenden rechtlichen Fragestellungen, die für alle Jugendämter von Interesse sind. Die Abteilung hat ihre Hinweise für Rechtsanfragen aktualisiert. Wir bitten, diese Hinweise bei der Stellung von Anfragen zu berücksichtigen.

Hinweise für schriftliche Anfragen an das DIJuF
Wir suchen: Referent:in "Kinder- und Jugendhilferecht", Volljurist:in (m/w/d)

Für unsere DIJuF-Abteilung Rechtsberatung/Rechtspolitik/Forschung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Dienstsitz Heidelberg oder Berlin eine:n Referent:in "Kinder- und Jugendhilferecht", Volljurist:in (m/w/d). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Jobs im DIJuF
JAmt-Ausgabe 9/2026

JAmt Heft 9/2026 erscheint in Kürze mit folgenden Aufsätzen:

"Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang – Praktische Anmerkungen zur Entscheidung des BGH vom 15.4.2026 – XII ZB 415/25", Nicole Siebert (JAmt 2026, 430)

"Änderungen im Asylverfahren und im Rechtsschutz nach der GEAS-Reform und Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendämter im Kontext UMA – Teil I", Susanne Achterfeld, LL.M. · Nerea González Méndez de Vigo · Annalena Würz, LL.M. (JAmt 2026, 434)

"Zukunftswerkstatt für eine gelingende Zusammenarbeit – Neue Wege der Kooperation von freier und öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe im Rhein-Sieg-Kreis", Dr. Jana Hollenberg (JAmt2026, 444)

"Kooperation zwischen Jugendamt und Standesamt – Praxisbericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften", Andrea Wastl (JAmt 2026, 449)

Inhaltsverzeichnis JAmt 9/2026
Neues aus Politik, Praxis und Forschung
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft

Am 1.8.2026 ist der mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG, BGBl. 2021 I Nr. 71) eingeführte Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft getreten. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt und zu mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland führen soll. Rd. 1,9 Mio. Kinder im Grundschulalter werden in Deutschland ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt laut BMBFSFJ damit bei 57 %. Die Bundesregierung berichtet jährlich über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote.

Anlässlich des Starts des Rechtsanspruchs stellt das DIJuF zwei Beiträge aus dem JAmt und zwei DIJuF-Rechtsgutachten zu dem Thema auf der Website zur Verfügung.

Beckmann – Rechtsanspruch von Schulkindern auf Förderung in Tageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII ab 2026, Inhaltliche Anforderungen an die Erfüllung des Förderauftrags, JAmt 2023, 506
Danner/Sauerwein – Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, Fachkräfte und die Frage der Kooperation von Jugendhilfe und Schule, JAmt 2025, 223
DIJuF-Rechtsgutachten, Rechtsanspruch von im grenznahen Ausland lebenden Kindern auf Ganztagsbetreuung, JAmt 2026, 34
DIJuF-Rechtsgutachten, Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in Tageseinrichtungen für Schulkinder und Verhältnis zu schulischen Angeboten, JAmt 2022, 497
DIJuF Handlungsfeld
Website "Recht auf Ganztag"
Empfehlungen der BAG Landesjugendämter zur überregionalen Vermittlung von Pflegekindern

Werden Pflegekinder über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg vermittelt, müssen die beteiligten Jugendämter frühzeitig und verlässlich zusammenarbeiten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat hierzu Empfehlungen "Beteiligung und gegenseitige Information von Jugendämtern bei bundesweiten Vermittlungen" zur Umsetzung von § 37c Abs. 3 S. 4 SGB VIII veröffentlicht. Ihr Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten, das die Stabilität des Pflegeverhältnisses sichert und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt. Die BAG Landesjugendämter setzt sich zugleich dafür ein, die Beteiligung des Jugendamts am Wohnort der Pflegefamilie rechtlich verbindlicher auszugestalten.

Empfehlungen der BAG Landesjungendämter
Diskussionspapier der AGJ zum Bildungsverständnis der Kinder- und Jugendhilfe

Mit einer neuen Veröffentlichung möchte die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ die Diskussion über das Bildungsverständnis in der Kindertagesbetreuung anregen.

Das Diskussionspapier konturiert zunächst das Bildungsverständnis der Kindertagesbetreuung anhand von vier Aufträgen analytisch – Wohlbefinden gewährleisten und Beziehungen gestalten, Selbstwirksamkeit stärken, Benachteiligungen abbauen sowie Partizipation und Teilhabe aller fördern. Im zweiten Teil werden strukturelle Handlungsbedarfe für eine bessere Zusammenarbeit von Schule und Kindertagesbetreuung benannt, darunter Rollenklärung zwischen den Professionen, gemeinsame Bildungsplanung, die strukturelle Integration des Ganztags sowie die Gestaltung von Übergängen und Elternpartizipation. Abschließend formuliert die AGJ Erwartungen an Fachpraxis, Träger und Politik, um die Kooperation beider Systeme strukturell abzusichern und ein erweitertes Bildungsverständnis zu verankern.

AGJ Meldung vom 22.7.2026
Positionspapier des NZFH: Der Zusammenhang von Bildung und Frühen Hilfen

Der Beirat der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) erläutert in seinem Positionspapier "Der Zusammenhang von Bildung und Frühen Hilfen", wie Frühe Hilfen, Bildung und Gesundheitsbildung strukturell und inhaltlich zusammenhängen. Die Ausführungen verdeutlichen, welchen Beitrag die Frühen Hilfen für den Bildungsweg von Kindern leisten können.

NZFH Positionspapier
Ratgeber "Meine Rechte in der Kinder- und Jugendhilfe" der Berliner Beratungs- & Ombudsstelle JUGENDHILFE

Die Berliner Beratungs- & Ombudsstelle JUGENDHILFE hat einen Ratgeber für Kinder und Jugendliche, die Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch nehmen oder in Pflegefamilien und Wohngruppen leben, herausgegeben. Die Broschüre soll junge Menschen informieren, aufzeigen, wo sie Unterstützung finden und vielleicht schon erste Antworten auf Fragen geben.

Ratgeber "Meine Rechte in der Kinder- und Jugendhilfe"
Neues Online-Portal für Eltern in leichter Sprache

Die bayerische Landesbehörde ZBFS hat ein Online-Portal für Eltern in Leichter Sprache veröffentlicht. Hier stehen Elterninformationen leicht verständlich und barrierearm in einer Online-Version bereit – mit Inhalten zur Entwicklung von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren sowie Inhalten zu Alltagsthemen wie Erziehung, Gesundheit, Paarbeziehung und Kinderbetreuung. Eltern mit Beeinträchtigungen oder sprachlichen Barrieren sollen somit unterstützt werden, eigenständig und nach ihren Fähigkeiten Entscheidungen für sich und ihre Kinder treffen zu können sowie gleichberechtigte Teilhabe an Informationen und Unterstützungsangeboten zu erhalten. Weitere Inhalte für die Altersgruppe bis sechs Jahre werden schrittweise ergänzt.

Online Portal für Eltern in leichter Sprache
Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2025 gesunken

Im letzten Jahr haben die Jugendämter in Deutschland rd. 56.900 Kinder oder Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Damit ist die Fallzahl innerhalb von zwei Jahren um rd. ein Viertel gesunken. Hintergrund ist der Rückgang unbegleitet eingereister Minderjähriger aus dem Ausland. Gut jede zweite Schutzmaßnahme (53 %) wurde wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung durchgeführt. In 29 % der Fälle war der Anlass eine unbegleitete Einreise, in 18 % eine Selbstmeldung der Minderjährigen beim Jugendamt. Die häufigsten Anlässe für eine Schutzmaßnahme waren in 2025 Überforderungen der Eltern (32 %), unbegleitete Einreisen (29 %), Vernachlässigungen (16 %), körperliche Misshandlungen (15 %) und psychische Misshandlungen (11 %). Körperliche Misshandlungen sind damit das zweite und psychische Misshandlungen das sechste Mal in Folge gestiegen.

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen hat das vierte Mal in Folge auf einen neuen Höchststand erreicht: Im Jahr 2025 haben die Jugendämter in Deutschland bei rd. 79.800 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt, das sind 10 % mehr als 2024. Im Schnitt lag das Alter der Kinder bei 8,5 Jahren. Besonders häufig haben die Jugendämter Anzeichen von Vernachlässigung (58 %) und psychischen Misshandlungen (38 %) festgestellt.

Destatis Pressemitteilungen vom 27.7.2026
Destatis Pressemitteilungen vom 13.8.2026
Aktuelle Rechtsprechung
BGH 10.6.2026 – XII ZB 50/25: Voraussetzungen zur Entstehung einer Beistandschaft

Ein Jugendamt wird nur dann Beistand, wenn der entsprechende schriftliche Antrag beim zuständigen Jugendamt eingeht. Die allein sorgeberechtigte Mutter hatte den schriftlichen Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft bei einem örtlich unzuständigen Jugendamt mit der Bitte um "Weiterleitung an das örtlich zuständige Jugendamt" eingereicht. Allein die Unterrichtung dieses Jugendamts über die Existenz des Antrags konnte im Hinblick auf das Schriftlichkeitserfordernis des § 1712 Abs. 1 S. 1 BGB den Zugang des Antrags jedoch nicht ersetzen. Die für das Kind im Unterhaltsverfahren eingelegte Beschwerde wurde wegen fehlender Postulationsfähigkeit des Jugendamts – eine Beistandschaft war nicht eingetreten – verworfen.

BGH 10.6.2026 – XII ZB 50/25
LSG BW 1.6.2026 – L 7 SO 1227/26 ER-B: Keine Kostenübernahme für Hausgebärdensprachkurs für Pflegeeltern

Nach dem Landessozialgericht umfasst der Anspruch eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes mit Hörbehinderung auf Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX nicht die Übernahme der Kosten für einen Hausgebärdensprachkurs für seine Pflegeeltern. Die Eingliederungshilfe sei auf Leistungen an die leistungsberechtigte Person mit behinderungsbedingten Teilhabeeinschränkungen gerichtet, nicht an Dritte. Die fehlenden Sprachkenntnisse der Pflegeeltern seien außerdem nicht behinderungsbedingt. Auch ein Anspruch auf Kostenübernahme im Rahmen der "Annexleistung" auf Grundlage des § 80 SGB IX scheide aus.

LSG BW 1.6.2026 – L 7 SO 1227/26 ER-B
OLG Frankfurt a. M. 1.4.2026 – 17 U 60/24: Auskunftsanspruch eines künstlich gezeugten Kindes hinsichtlich der Anzahl der Halbgeschwister

Das OLG Frankfurt a. M. hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein mittels heterologer Insemination gezeugtes Kind einen Anspruch gegen den behandelnden Arzt auf Auskunft über die Anzahl der mit demselben Samenspender gezeugten Halbgeschwister hat, und hat einen Anspruch im konkreten Einzelfall verneint. Ein solcher bestehe nur, wenn die auskunftsbegehrende Person darlegen und ggf. beweisen könne, dass sie zur Verwirklichung ihres allgemeinen Persönlichkeits- und Familiengrundrechts auf die begehrte Auskunft angewiesen ist. Das konnte die Klägerin im vorliegenden Fall nicht. Zudem hätte der in Anspruch genommene Arzt nur eine Teilauskunft erteilen können.

OLG Frankfurt a. M. 1.4.2026 – 17 U 60/24
OVG Bremen 4.6.2026 – 2 B 104/26: Verwaltungsgerichtliche Würdigung amtlicher ausländischer Auskünfte zur Beurteilung der Minderjährigkeit

Für die Beurteilung der Minderjährigkeit im Verfahren zur Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme nach § 42f SGB VIII ist nach Auffassung des OVG Bremen die verwaltungsgerichtliche Würdigung der Ergebnisse des Altersfeststellungsverfahrens maßgeblich. Amtliche Auskünfte und Mitteilungen ausländischer Behörden – vorliegend insbesondere Auskünfte von INTERPOL über die Staatsangehörigkeit und das Geburtsdatum des Antragsgegners – seien dabei zulässige und selbstständige Beweismittel, die im Wege des Freibeweises verwertet und vom Gericht frei gewürdigt werden können.

OVG Bremen 4.6.2026 – 2 B 104/26

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