Publikation: 2015
Rechtsgutachten zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern
Im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) hat das DIJuF gemeinsam mit Prof. Dr. Torsten Schaumberg (FH Nordhausen) und Prof. Dr. Harald Horschitz (Rechtsanwalt, HS Ludwigsburg) eine Rechtsexpertise rund um Fragen zum Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern erstellt. Hintergrund ist die gesetzliche Heimatlosigkeit dieses besonderen Brückenangebots zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe, die nicht nur im Hinblick auf ihre Vergütungssituation immer wieder problematisch ist, sondern auch für die praktische Tätigkeit eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen aufwirft.
Die Expertise enthält drei Rechtsgutachten, eines zum Arbeits-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht, eines zum Sozialrecht sowie eines zum Haftungsrecht.
Um der Praxis einen schnellen Überblick über die rechtliche Lage zu ermöglichen, hat das DIJuF aus den drei Rechtsgutachten zudem die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) aufbereitet, die ebenfalls beim NZFH abrufbar sind.
Für das DIJuF geforscht haben Stephanie Götte, Dr. Thomas Meysen, Lydia Schönecker und David Seltmann.
Materialien
FAQ (aktuell nicht abrufbar)
Ansprechpartnerinnen
Laufzeit: Mai 2011 bis Mai 2012
Gutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Familienbesuchen
Das DIJuF hat im Auftrag der Uniklinik Ulm ein Gutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Familienbesuchen erstellt. Zugrunde lag das Aktionsprogramm "Familienbesucher" der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg (vormals dokumentiert unter www.familienbesucher.de).
Das Gutachten untersucht die rechtlichen Voraussetzungen der Durchführung von sog. Familien-/Willkommens- oder Begrüßungsbesuchen (vom Erlangen der Kontaktdaten über die Kontaktaufnahme und den Besuch selbst bis hin zur Dokumentation), insbesondere unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Perspektive und datenschutzrechtlicher Aspekte. In diesem Rahmen wird die mit dem BKiSchG eingeführte Vorschrift des § 2 KKG zur Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung dargestellt, die den vielerorts gewachsenen Strukturen zur Durchführung von Familienbesuchen einen gesetzlichen Rahmen gibt. Die Expertise wurde in der Schriftenreihe der Baden-Württemberg Stiftung veröffentlicht.
Siehe hierzu auch den Fachbeitrag in JAmt 2012, 7 von Götte, Information frischgebackener Eltern über Unterstützungsangebote – mit oder ohne Willkommensbesuch (§ 2 KKG), abrufbar auf KiJuP-online.
Ansprechpartnerinnen
Laufzeit: November 2006 bis Oktober 2009
Kooperation für einen guten Start ins Kinderleben – der rechtliche Rahmen
"Guter Start ins Kinderleben" wurde als länderübergreifendes Modellprojekt mit bundesgeförderter Evaluation durchgeführt. Das DIJuF war als Kooperationspartner beteiligt. Primäres Ziel war die Etablierung einer niedrigschwellig und interdisziplinär angelegten Versorgungsstruktur zur gezielten Unterstützung eines guten Starts von Säuglingen und Kleinkindern durch frühe Förderung elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen.
Das Projekt wurde durch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen gefördert und begleitet. Ausgehend von den bestehenden Regelstrukturen wurden an jeweils zwei Standorten die Kooperationsformen – insb. für die Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe – erprobt und Vernetzungsstrukturen entwickelt.
Als Grundlage für die Kooperation zwischen den verschiedenen, am Vernetzungsprozess beteiligten Professionen wurde durch das DIJuF eine umfassende Expertise zu den datenschutz- und sozialrechtlichen Fragestellungen erstellt. Diese ist in dem Buch Meysen/Schönecker/Kindler "Frühe Hilfen im Kinderschutz – Rechtliche Rahmenbedingungen und Risikodiagnostik in der Kooperation von Gesundheits- und Jugendhilfe" im Dezember 2008 im Juventa Verlag erschienen.
Ansprechpartnerinnen
Laufzeit: August 2006 bis Dezember 2008
Forschungsprojekt "Pflegekinderhilfe in Deutschland" (Foster Care Service)
Mit dem Praxisforschungsprojekt "Pflegekinderhilfe", das das DIJuF gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt hat, wurde auf die Bewegungen im Bereich der Pflegekinderhilfe in den letzten Jahren reagiert. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Ausland und neue gesetzliche Grundlagen, Änderungen in der Rechtsprechung sowie in der Landschaft der Pflegekinderdienste hatten eine neue Auseinandersetzung mit der Frage gefordert, inwieweit in der internationalen und nationalen Forschung und Praxis der Pflegekinderhilfe das Kind im Blick ist.
Untersucht wurden vor allem die Bindungen und Beziehungen aus der Perspektive des Kindes, aber auch die unterschiedlichen Bedürfnisse der Beteiligten und professionellen Helfer:innen. Anhand der Ergebnisse wurden Schlussfolgerungen gezogen und qualitative Standards für die fachliche Arbeit mit allen Beteiligten im Hilfesystem erarbeitet.
Die Ergebnisse wurden in einem Handbuch Pflegekinderhilfe zusammengestellt und auch für Lehre und Fortbildung nutzbar gemacht: Heinz Kindler/Elisabeth Helming/Thomas Meysen/Karin Jurczyk (Hrsg.), Handbuch Pflegekinderhilfe in Deutschland, 2011. Das BMFSFJ hat an jedes Jugendamt ein Exemplar verschickt.
Außerdem ist im Rahmen des Forschungsprojekts die Expertise "Rückkehr oder Verbleib – Eine Analyse der Rechtsprechung zu Herausgabekonflikten bei Pflegekindern" von Marion Küfner erarbeitet worden.
Mehr zum Projekt ist zu finden unter www.dji.de/pkh.