Laufzeit: 1.7.2017 bis 31.3.2018

Internationaler Vergleich zu nationalen statistischen Erhebungen

Ziel des Projekts "Internationaler Vergleich zu nationalen statistischen Erhebungen sowie darauf aufbauender Formen der Berichterstattung zu Gefährdungsmeldungen und -einschätzungen als Maßnahmen zur Umsetzung des hoheitlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung" war es, nationale und internationale statistische Erhebungen und quantitative Studien zu Gefährdungsmeldungen und -einschätzungen zu identifizieren und die Art der Erfassung zu charakterisieren, um die erfassten Merkmale vergleichend auszuwerten.

Beauftragt wurde das DIJuF vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut e. V. (DJI)/Technische Universität Dortmund.

Ansprechpartnerinnen

Dr. Janna Beckmann
Tel.:
06221 9818 - 68
Katharina Lohse
E-Mail:
Tel.:
06221 9818 - 13

Laufzeit: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017

Multi-disciplinary Assessment and Participation of Children in Child Protection Proceedings: training program with modules and tool box, international network (MAPChiPP)

Multi-disciplinary Assessment and Participation of Children in Child Protection Proceedings: training program with modules and tool box, international network (MAPChiPP) ist ein europäisches Projekt zur Entwicklung interdisziplinärer Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich des Kinderschutzes, das vom DIJuF gemeinsam mit erfahrenen Partnern aus Estland, Großbritannien, den Niederlanden und Ungarn durchgeführt wird. In diesen und drei weiteren europäischen Ländern (Finnland, Portugal und Rumänien) werden die entstehenden Seminare erprobt. Das Projekt wird durch das Programm "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" der Europäischen Union gefördert und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Das Projekt adressiert zwei wesentliche Gelingensfaktoren wirksamen Kinderschutzes. Zum einen nimmt es die Förderung der Kooperation und Kommunikation zwischen den Akteur*innen im Kinderschutz in den Blick. Nicht selten kommt es zwischen verschiedenen Diensten oder Institutionen – etwa Jugendamt, Familienhilfe, Kinderklinik oder Familiengericht – zu unterschiedlichen Einschätzungen darüber, ob eine Gefährdung eines Kindes vorliegt und wie ihr zu begegnen ist. Vor diesem Hintergrund wird der interdisziplinären und institutionsübergreifenden Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte auf Fallebene eine hohe Bedeutung beigemessen. Zum anderen zielt das Projekt auf die Partizipation der Kinder in der Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung ab. Die Beteiligung der betroffenen Kinder stößt in der Praxis immer wieder auf Schwierigkeiten: Die Dringlichkeit einer Gefährdungssituation, eskalierende Streitigkeiten zwischen erwachsenen Beteiligten, fehlende Kenntnisse und Erfahrung in der Kommunikation mit Kindern, insb. auch vorbelasteten Kindern oder auch Unsicherheiten über die Notwendigkeit mehrfacher Anhörungen können der Zuwendung zum Erleben, den Sichtweisen und Wünschen der Kinder und Jugendlichen im Wege stehen. Dabei ist es im Kinderschutz "conditio sine qua non" einer Wende zu positiver Entwicklung, dass Kinder und Jugendliche angebotene Chancen auch wahrnehmen wollen. Insofern eröffnet Beteiligung erst die Chance für erfolgversprechendere Interventionen und stellt eine Grundlage für positive Entwicklung dar.

Projektziel ist die Entwicklung von Fortbildungsmodulen inklusive einer "toolbox". Module und Materialien zielen ab auf die Vermittlung und Förderung von Handlungskompetenzen für die fallbezogene fach- und institutionsübergreifende Zusammenarbeit und die Beteiligung der betroffenen Kinder bei der Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung. Zu diesem Zweck wird ein modular aufgebautes train-the-trainer-Programm entwickelt, mittels dessen Multiplikator*innen für die Fortbildung von Fachkräften unterschiedlicher Professionen im Kinderschutz geschult werden können. Darüber hinaus ist beabsichtigt, ein interdisziplinäres Netzwerk von Trainer*innen aufzubauen, das den Erfahrungsaustausch ermöglicht und damit zur weiteren Qualifizierung beiträgt.

 

Videos zum Familientraining

Die folgenden Videos zum Familientraining können mit mehreren der oben aufgeführten Traingsmodule verwendet werden. Im Rahmen von MapChipp wurden sie in 23 EU-Sprachen untertitelt (Bulgarisch, Kroatisch, Tschechisch, Dänisch, Niederländisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Deutsch, Griechisch, Ungarisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch).

Um auf alle verfügbaren Untertitel zuzugreifen, wird empfohlen, entweder Chrome-, Edge- oder Safari-Browser zu verwenden.

Um die Videos anzusehen, befolgen Sie bitte diese Schritte.

 

In Deutschland wurden im Rahmen des Projektes in 2017 die folgenden beiden Fortbildungen angeboten:

Folgende europäische Partner nahmen teil:

 

Die Projekt-Website www.mapchipp.com befindet sich zur Zeit im Wiederaufbau.
Der Server wurde durch eine Schadsoftware beschädigt. Die wichtigen Inhalte und Trainingsmodule finden Sie vorübergehend hier.

 

Materialien/Literatur

 

Module

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Dr. Janna Beckmann
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06221 9818 - 68
Katharina Lohse
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Laufzeit: September 2013 bis August 201

Cultural encounters in interventions against violence (CEINAV)

Das DIJuF war Projektpartner im Projekt "Cultural encounters in interventions against violence" (CEINAV), gefördert für den Zeitraum von September 2014 bis August 2016 im Programm "Cultural Encounters" aus dem Gemeinsamen Forschungsprogramm HERA – Humanities in the European Research Area. Vergleichend in vier beteiligten Ländern, Deutschland (Osnabrück, Heidelberg), Portugal, Slowenien und England/Wales, wurde die Interventionspraxis bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen beleuchtet und das Aufeinandertreffen kultureller Unterschiede reflektiert, zwischen den Ländern und beim Umgang mit Minderheiten. Im Mittelpunkt stehen drei Gewaltformen:

  • Partnerschaftsgewalt gegenüber Frauen,
  • körperlicher Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern,
  • Frauenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung.

Als Ergebnis zielte das Projekt auf eine Synthese der Erkenntnisse und Herausarbeitung der Diversität und Gemeinsamkeiten der nationalen Systeme und der am Schutz beteiligten Akteursgruppen. Dabei ist ein zentrales Ergebnis des Projekts eine transnationale ethische Grundlage für den Zugang zu Interventionen beim Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt:

Im Einzelnen wurde in verschiedenen Projektschritten geforscht. Nach Aufarbeitung der strukturellen Rahmenbedingungen sowie einer Aufarbeitung der Kolonial- und Migrationsgeschichte in den vier Ländern wurden in je zwei multiprofessionellen Workshops (mit Professionellen von Kitaerzieher*innen, Grundschullehrer*innen und Kinderärzt*innen über Jugendamtsmitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen von Trägern der freien Jugendhilfe bis hin zu Familienrichter*innen, Verfahrensbeiständen und Vertreter*innen der Strafverfolgungsbehörden) je Land und Gewaltform exemplarische Fallgeschichten diskutiert, um Handlungsorientierungen sowie Dilemmas herauszuarbeiten, mit denen sich die Professionellen konfrontiert sehen.
Die Experten-Workshops wurden ausgewertet. Zu den acht Kinderschutz-Workshops ist ein international-vergleichender Artikel erschienen, ansonsten wurden Working Paper zu den einzelnen Ländern und Gewaltformen erstellt:

Meysen, T. und Kelly, L. (2017). Child Protection Systems: Between Professional Cooperation and Trustful Relationships. A comparison of professionals’ practical and ethical dilemmas in England/Wales, Germany, Portugal and Slovenia. In: Child & Family Social Work. Article ID: CFS12403

Im Anschluss an die Workshops wurden in der dritten Projektphase gewaltbetroffene Frauen und Jugendliche mit Migrationshintergrund oder Angehörigkeit zu einer Minderheit zu ihren Erfahrungen mit Schutz und Intervention befragt. Neben der Interviewauswertung wurden aus den Interviews exemplarische Geschichten entwickelt, die pointierte Erfahrungen oder wichtige Aussagen vermitteln sollen. Die Geschichten wurden in einer Anthologie  jeweils in der Landessprache und in Englisch zusammengestellt. Die Anthologie ist auf der folgenden Homepage kostenfrei abrufbar:

www.shop.budrich-academic.de/produkt/experiences-of-intervention-against-violence/?v=dfa35b4ea8bf

Parallel zur Auswertung der empirischen Arbeit entstand ein gewaltformübergreifendes Arbeitspapier, in dem für Interventionsprozesse bedeutsame ethische Theorien dargestellt werden sowie ethische Dilemmas aufgezeigt werden, die in der Interventionspraxis auftauchen:

Mit einigen der befragten Frauen und Jugendlichen wurde im Anschluss an die Interviews zudem in kreativen Workshops mit je einer Künstlerin Kunst geschaffen und diese später in einem Dialogworkshop mit beteiligten Künstler/innen, Fachkräften und Forscher*innen ausgestellt und diskutiert. Leitfrage war, inwiefern Kunst ein Mittel ist, um den Betroffenen Gehör zu verschaffen, die in öffentlichen Debatten um "gute Praxis" oft nicht wahrgenommen werden.

Neben der ethischen Grundlage sind zudem verschiedene Materialien zur Vermittlung der gewonnenen Erkenntnisse entstanden, darunter ein Video. Die Projektergebnisse sollen Fachkräften in allen drei Interventionsbereichen sowie Forscher*innen, Aus- und Fortbilder*innen Gelegenheit zur Reflexion bieten.

Die Projektergebnisse wurden auf einer Abschlusstagung in Berlin vom 2. bis 3.6.2016 vorgestellt. Hier wurde auch die transnationale Grundlage für eine ethische Praxis bei Interventionen vorgestellt.

Für das DIJuF forschten Dr. Janna Beckmann und Dr. Thomas Meysen als Forschungsleiter.

Unterstützt wird die Projektarbeit von insgesamt 12 Organisationen/Vernetzungszentren. Für das DIJuF wurde die Forschung von Dr. Monika Weber vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe begleitet, die für die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH) als assoziiertem Partner ihre Praxis-Expertise einbrachte.

CEINAV ist eines von 18 Projekt-Konsortien, die im HERA-Programm Cultural Encounters Förderung erfahren.

Hier finden Sie die ausführlichere Kurzbeschreibung (deutsch) zum Projekt "Cultural Encounters in Interventions Against Violence" (CEINAV).

Einblicke in unterschiedliche Aspekte der Studienergebnisse bietet das Buch "Interventions Against Child Abuse and Violence Against Women", das bei Budrich erschienen ist und sowohl bestellt als auch kostenlos heruntergeladen werden kann:

Ansprechpartnerinnen

Dr. Janna Beckmann
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Publikation: 2011

Realising Rights

In 2011 ist ein Vergleich der institutionellen und rechtlichen Strukturen zum Umgang mit Kindesmisshandlung und Vernachlässigung in der Familie in neun europäischen Staaten entstanden. Erarbeitet hat die Studie das DIJuF zusammen mit Carol Hagemann-White und Bianca Grafe von der Universität Osnabrück. Gefördert wurde das Projekt von der EU-Kommission im Rahmen des Daphne-Programms. Aufbauend auf eine Machbarkeitsstudie zur Bewertung der Möglichkeiten, Aussichten und des bestehenden Bedarfs für die Vereinheitlichung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften auf den Gebieten Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Kinder und Gewalt wegen sexueller Orientierung (EU Commission 2010) hat das DIJuF in 2011 seine Forschung zu den Strukturen, der Rechtslage und Rechtswirklichkeit in den Ländern Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, Niederlande, Rumänien, Schweden, Türkei und Vereinigtes Königreich vertieft.

Den Forschungsbericht zu den rechtlichen und institutionellen Strukturen beim Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung in der Familie finden Sie in Kapitel 4 (CHAPTER 4 – Institutional and Legal Responses to Child Maltreatment in the Family, S. 110 ff., Thomas Meysen, Carol Hagemann-White, Bianca Grafe & Henriette Katzenstein, DIJuF und Universität Osnabrück)

Die allgemeinen Darstellungen zu den rechtlichen und organisatorischen Strukturen in den neun Ländern (Kapitel 4) enthalten jeweils für jedes Land ein Ablaufdiagramm zu einem idealtypischen Umgang mit dem Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, wie wir uns in Deutschland ausdrücken würden. Als zentrale Aspekte herausgegriffen sind die Frage nach einem Bestehen von Meldepflichten bei Kindeswohlgefährdung, die Schwellen für ein Einschreiten des Staats und die Anhörung des Kindes.

Außerdem wurden für Politik und Fachwelt drei "briefing papers" erstellt zu den Themen:

Der Forschungsbericht dieses internationalen Projekts enthält weitere vergleichende Studien

  • zu Nationalen Aktionsplänen zu Gewalt gegen Frauen und den nicht geborgenen Potenzialen dieses politischen Instruments der Selbstverpflichtung (CHAPTER 2: Unrealised Potentials: Plans of Action on Violence Against Women, von Jackie Turner und Liz Kelly, Child and Women Abuse Studies Unit [CWASU], London Metropolitan University),
  • zu Wegweisungsverfügungen in Eilfällen bei Partnerschaftsgewalt mit Blick auf Schutz, Prävention und Empowerment der betroffenen Opfer (CHAPTER 3 – Protection, Prevention and Empowerment: Emergency Barring Intervention for Victims of Intimate Partner Violence, von Renée Römkens, Lorena Sosa & van Gessel, INTERVICT Tilburg)

sowie einen Überblick über die Gesetzgebung in 38 europäischen Staaten in Bezug auf den Umgang mit Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Kinder (CHAPTER 1 – Legislation on Violence Against Women and Children in a Larger European Scope, von Carol Hagemann-White & Bianca Grafe, Universität Osnabrück).

Ansprechpartnerinnen

Dr. Janna Beckmann
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Laufzeit: Januar bis November 2010

Feasibility study

Die Zusammenhänge zwischen interpersoneller Gewalt, sozialen Ungleichheiten und Menschenrechten hinsichtlich der drei Bereiche dieser Machbarkeitsstudie erfahren zunehmend Aufmerksamkeit in Recht, Wissenschaft und Praxis: Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Kinder und Gewalt wegen sexueller Orientierung. Die Gewaltdefinitionen gehen weit auseinander und machen das Thema damit heikel und umstritten. Darüber hinaus liefern auch internationale Verträge und Übereinkommen häufig keine eindeutigen Definitionen hinsichtlich derjenigen Handlungen, die untersagt werden sollten bzw. vor denen Schutz gewährt werden muss. Im Rahmen dieses Projekts wurden daher auch Definitionen für die Formen der Gewalt entwickelt, mit denen sich diese Studie befasst.

Zentrale Aufgabe war die Erstellung einer schlüssigen Analyse über den Bedarf, die Möglichkeiten und eventuellen Hindernisse einer Standardisierung nationaler Gesetzgebung in den drei Bereichen der Gewalt für die EU-Mitgliedstaaten. Zu diesem Zweck hat die Kommission fünf Forschungsaufgaben gestellt:

  • Erstellung eines Überblicks (Mapping) der maßgeblichen Rechtsvorschriften und ihrer Umsetzung zu Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Kinder und Gewalt wegen sexueller Orientierung;
  • vergleichende Analyse;
  • Ausarbeiten von Mindeststandards;
  • Entwicklung eines Modells zu den Faktoren, die Gewalt begünstigen, und der Art und Weise, wie diese in die Rechtsvorschriften einfließen bzw. einfließen könnten;
  • Ausarbeiten von Empfehlungen.

Die ursprüngliche empirische Datenerhebung in dieser Studie umfasste Fragebögen, welche die rechtlichen und politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von 13 Formen der Gewalt abdeckten (körperliche Misshandlung von Kindern, sexueller Missbrauch von Kindern, Vernachlässigung, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Gewalt in Paarbeziehungen, Stalking, Gewalt im Namen der Ehre, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Menschenhandel und Gewalt wegen sexueller Orientierung), Länderberichte für jeden EU-Mitgliedstaat und einen Follow-up-Fragebogen, der von den nationalen Expert*innen beantwortet wurde.

Ergebnis des Mappings war eine Matrix über das Vorhandensein bzw. das Fehlen rechtlicher Maßnahmen in den Mitgliedstaaten. Auf der Grundlage dieser Matrix sowie der Länderberichte wurden im Rahmen der vergleichenden Analyse themenbezogene Berichte zu den Formen und Bereichen der Gewalt erstellt; der Schwerpunkt lag dabei auf den Gemeinsamkeiten und Divergenzen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten sowie auf neuen vielversprechenden Praktiken. Im Wege einer analytischen Synthese wurden übergreifende Themen herausgearbeitet.

Im Rahmen der dritten Aufgabe des Forschungsauftrags war eine Reihe von Mindeststandards zu entwickeln, um größtmögliche Compliance mit bestehenden Menschenrechtsverpflichtungen zu verwirklichen und so für Schutz vor allen Formen der Gewalt gegen Frauen, der Gewalt gegen Kinder und der Gewalt wegen sexueller Orientierung in der EU zu sorgen, wobei gleichzeitig zu untersuchen war, welche Methoden der Vereinheitlichung im Rahmen der Rechtsetzung bzw. der Entwicklung politischer Strategien und Grundsätze auf EU-Ebene für ihre Umsetzung angemessen und erforderlich sind.

Unter Federführung von Carol Hagemann-White (Universität Osnabrück) wurde auch eine breit angelegte evidenzbasierte Bewertung des derzeitigen Forschungsstandes hinsichtlich der Faktoren oder Umstände, welche die Ausübung von Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Kinder und Gewalt wegen sexueller Orientierung begünstigen, erstellt (Multi-level Interactive Perpetration Model). Die Analyse der für das Entstehen von Täterschaft förderlichen Faktoren orientiert sich dabei an der Menschenrechtsperspektive der Studie. Die Belastbarkeit der Ergebnisse wurde evaluiert. Im Rahmen des Forschungsüberblicks wurden die Faktoren identifiziert, die insbesondere zu einer überproportionalen Gewalt gegen Frauen, gegen LSBT-Personen und gegen Kinder führen. Ein weiteres Kriterium war die Auswahl von Faktoren, die von politischen Grundsätzen und Strategien oder darauf beruhenden Präventions- und Interventionsmaßnahmen beeinflusst werden könnten. Auf Grundlage der Sichtung wurde eine Reihe übergeordneter Faktoren entwickelt, innerhalb derer die Forschungsergebnisse angesiedelt sind. Diese wurden auf vier Ebenen (ontogenetische Ebene, Mikro-, Meso-, Makro-Ebene) theoretisiert, wobei die Ebenen hier soziologisch definiert sind, was die Beschreibung von Gewalt erleichtert, die aus strukturellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, zwischen den Generationen und wegen sexueller Orientierung resultiert. Ein interaktives visuelles Modell wurde erstellt, das sich über die vier Ebenen erstreckt und das Zusammenspiel der Faktoren darstellt. Das Modell zeigt die Gewichtung eines jeden Faktors für verschiedene Formen der Gewalt und die vielfachen Einflüsse eines jeden Faktors auf die Formen von Gewalt. Darüber hinaus wurden Pfadmodelle entwickelt, welche jeweils die unterschiedlichen Wege angeben, die zu einer oder der anderen Form von Gewalt führen.

Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen betreffen die Machbarkeit der Vereinheitlichung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften auf EU-Ebene und bieten auch eine Leitlinie für Mitgliedstaaten bei der Umsetzung grundlegender Anforderungen zur Verwirklichung der Menschenrechtsverpflichtungen und zur Prävention von Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Kinder und Gewalt wegen sexueller Orientierung.

Das DIJuF ist nach dem Ausfall der Expert*innen für den Kinderschutz bei den Projektpartnern unmittelbar nach Beginn als "Kooperationspartner" eingesprungen. Für das DIJuF geforscht haben Dr. Thomas Meysen und Dr. Nina Trunk.

Ansprechpartnerinnen

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Katharina Lohse
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