Laufzeit: August 2014 bis August 2015
Akteursübergreifende Prävention – verknüpfte Planung, Umsetzung und Finanzierung von Präventionsketten
Auftraggeberin: Bertelsmann Stiftung
Im Jahr 2012 startete die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung das Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor". Hierbei wird in 18 Modellkommunen der Aufbau sogenannter Präventionsketten initiiert, begleitet und evaluiert. Präventionskette meint die Vernetzung von Förderangeboten verschiedener Akteure, die die Entwicklung von Kindern von der Geburt bis zum Berufseintritt unterstützen, also insbesondere der Jugendhilfe, Schule und des Gesundheitssektors, aber auch der Zivilgesellschaft oder der Arbeitsagenturen.
Im Rahmen dieses Modellprojektes wurde das DIJuF beauftragt, ein Rechtsgutachten zu den Möglichkeiten einer gemeinsamen Planung, Steuerung und Finanzierung von Präventionsangeboten verschiedener Akteure zu erstellen. Ziel war es, Wege und Vehikel für eine akteurübergreifende Durchführung von Präventionsaufgaben zu finden, um den Adressaten so einen schnellen, unbürokratischen und effektiven Zugang zu den jeweiligen Hilfen zu eröffnen. Im Rahmen des Gutachtens galt es zunächst, die potenzielle Akteure und ihre koordinationstauglichen Präventionsangebote zu identifizieren. Im Anschluss waren die rechtlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Planung und Steuerung der zu einer "Präventionskette" verbundenen Angebote sowie für die Zusammenführung der (finanziellen) Ressourcen der verschiedenen Akteure zu untersuchen. Abschließend werden in dem Rechtsgutachten mögliche Rechts- und Organisationsformen für eine gemeinsame Finanzierung, zentrale Planung und Koordination der Präventionskette geprüft und bewertet.
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Publikation: März 2011
Finanzierung Berufliche Eingliederung/Jugendsozialarbeit
Das DIJuF hat im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands im Rahmen einer Projektkooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e. V. (ism) ein Gutachten zur Frage der finanzverfassungsrechtlich möglichen Gegenfinanzierung einer Veränderung im Vorrang-Nachrang-Verhältnis zwischen SGB II- und SGB VIII-Träger für die Beratung und Unterstützung besonders benachteiligter junger Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf erstellt. Die Fragen ergaben sich aus dem Positionspapier des Paritätischen Gesamtverbands, das eine Zuständigkeitsverschiebung hin zur Jugendhilfe vorschlägt.
Informationsmaterial
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Publikation: 2007
Gutachten zu Rechtsfragen der Finanzierung von Kindertagespflege aus öffentlicher Hand – unter Einbeziehung arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlicher Faktoren
Im Sommer 2006 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) in finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Gutachten zur Finanzierung der Kindertagespflege beim DIJuF in Auftrag gegeben. Im 126-seitigen Gutachten "Zu Rechtsfragen der Finanzierung von Kindertagespflege aus öffentlicher Hand – unter Einbeziehung arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlicher Faktoren" analysieren der Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht Dr. Albrecht Philipp, der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Christoph Fingerle, der Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Bechler zusammen mit Julia Lorenz und Dr. Thomas Meysen aus dem DIJuF die Auswirkungen der Rechtsänderungen in TAG und KICK auf die Kindertagespflege und ihre Finanzierung.
Ergänzend analysieren im Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 18.1.2007 im Auftrag des DV "zur Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung und zu einer angemessenen Alterssicherung bei allgemeiner Familienpflege (§ 39 Abs. 4 S. 2 SGB VIII)" der Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht Dr. Albrecht Philipp zusammen mit Dr. Thomas Meysen und Julia Lorenz die Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1.10.2005 mit dem KICK eingeführten Anspruch auf Erstattung der genannten Aufwendungen.