Laufzeit: April 2020 bis Dezember 2021
Vormundschaften und Herkunftsfamilie
(Wie) Greifen Vormund:innen die Bedürfnisse und Wünsche von Kindern in Bezug auf ihre Herkunftsfamilie und Umgangskontakte auf? Wie können sie diese in die Bestimmung und Gestaltung des Umgangskontaktes mit der Herkunftsfamilie einbringen?
Diesen Fragen geht das auf zwei Jahre angelegten Kooperationsprojekt "Vormundschaften und Herkunftsfamilie" vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS), Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF) und Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. nach.
Aus der übergeordneten Fragestellung leiten sich weitere Fragen ab:
- Welche Bedürfnisse und Wünsche haben Kinder in Bezug auf ihre Herkunftsfamilie?
- Greifen Vormund:innen die Bedürfnisse und Wünsche von Kindern auf und wenn ja, auf welche Weise werden diese thematisiert und in die Gestaltung des Umgangs eingebracht?
- Welche Verfahrensweisen zu Regelung und Gestaltung des Umgangs können identifiziert werden?
- Welche Kooperationen werden eingegangen bzw. welche werden hierbei relevant?
- Welche zugrundeliegenden Organisationslogiken können ausgemacht werden?
- Welche Empfehlungen lassen sich für eine Weiterentwicklung der Praxis ableiten?
Im Zentrum des Projekts steht eine vertiefende, qualitative Studie mit insgesamt 24 Einzelinterviews. Es werden acht Mündel in einem Alter zwischen zwölf und 17 Jahren sowie ihre jeweiligen Vormund:innen mit der Methode eines problemzentrierten Interviews befragt. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus den so gewonnenen Daten schließen sich acht weitere Interviews mit anderen Akteur:innen an, die für die Entscheidung über und Regelung von Kontakten zur Herkunftsfamilie eine besondere Rolle zu spielen scheinen – wie bspw. Familienrichter:innen, Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Diesnt oÄ.
Ziel des Forschungsprojekts ist die Identifikation unterschiedlicher Erlebensweisen und -formen von Jugendlichen unter Vormundschaft, sowie die Generierung von Wissen zur Praxis von Vormund:innen in Bezug auf Herkunftsfamilie und Umgangskontakte. Aus den dazu gewonnenen Erkenntnissen sollen Impulse für die Praxis abgeleitet und in die Praxis transferiert werden, wodurch Vormund:innen an Handlungssicherheit gewinnen können.
Die Untersuchungsergebnisse werden Ende 2021 im Rahmen einer Abschlusstagung vorgestellt und diskutiert und in einem Abschlussbericht präsentiert.
Gefördert von der Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V., Bonn.
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Laufzeit: April 2018 bis April 2020
Vormundschaften im Wandel – Die Ausgestaltung von Vormundschaftsprozessen aus Mündelperspektive
Projektträger: Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)
Vormundschaften sind Beziehungen eigener Art – aus rechtlicher Perspektive sind Vormundschaften außerdem eine uralte Institution: Das Familienrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen Vormund*in und Mündel und überträgt dem*der Vormund*in die Personen- und Vermögenssorge für das Mündel, wodurch der*die Vormund*in als "Elternersatz" fungiert.
Mit der Vormundschaftsreform von 2011/2012 wurde der persönliche Kontakt zwischen Vormund*in und Mündel explizit zur gesetzlichen Pflicht erhoben und ein monatlicher persönlicher Vormund*in und Kontakt festgeschrieben (§ 1793 Abs. 1a BGB, § 55 Abs. 2 S. 3 SGB VIII).
Rechtlich werden also grobe Linien gesetzt, wie sich Vormundschaften formal gestalten sollen, es bleibt jedoch diffus, was "Förderung der Pflege und Erziehung" lebenspraktisch bedeutet. Hieran knüpft die Frage an, wie sich Vormundschaften als soziale Beziehungen – insb. aus der Sicht des Mündels, aber auch aus der Sicht des*der Vormund*in – gestalten.
Diese Frage erhält aus mehreren Gründen eine besondere Brisanz. Zum einen hat sich das Rechtsinstitut der Vormundschaft in den vergangenen Jahrzehnten in seiner sozialen Funktion immer wieder gewandelt und es bestehen heute andere, höhere Anforderungen an die Gestaltung der Vormundschaft als früher. Heute erhalten überwiegend Kinder eine*n Vormund*in, bei denen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, dh der Vormundschaft ging eine entsprechend krisenbehaftete Lebenslage voraus. Zum anderen erhält die Frage nach der Beziehungsgestaltung zwischen Mündel und Vormund*in vor dem Hintergrund des Beteiligungsrechts von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe (SGB VIII) eine zusätzliche Bedeutung. Die Gestaltung einer Vormundschaftsbeziehung muss dieses Grundprinzip der Partizipation von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen.
Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS) wird in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) und dem Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF) und unterstützt vom Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. dieser Frage in dem auf zwei Jahre angelegten Forschungsprojekt „Vormundschaften im Wandel” nachgehen.