Ansprechpartnerin

Katharina Lohse
E-Mail:
Tel.:
06221 9818 - 13

Weitere Informationen


Laufzeit: April 2018 bis April 2020

Vormundschaften im Wandel – Die Ausgestaltung von Vormundschaftsprozessen aus Mündelperspektive

Projektträger: Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)

Vormundschaften sind Beziehungen eigener Art – aus rechtlicher Perspektive sind Vormundschaften außerdem eine uralte Institution: Das Familienrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen Vormund*in und Mündel und überträgt dem*der Vormund*in die Personen- und Vermögenssorge für das Mündel, wodurch der*die Vormund*in als "Elternersatz" fungiert.

Mit der Vormundschaftsreform von 2011/2012 wurde der persönliche Kontakt zwischen Vormund*in und Mündel explizit zur gesetzlichen Pflicht erhoben und ein monatlicher persönlicher Vormund*in und Kontakt festgeschrieben (§ 1793 Abs. 1a BGB, § 55 Abs. 2 S. 3 SGB VIII).

Rechtlich werden also grobe Linien gesetzt, wie sich Vormundschaften formal gestalten sollen, es bleibt jedoch diffus, was "Förderung der Pflege und Erziehung" lebenspraktisch bedeutet. Hieran knüpft die Frage an, wie sich Vormundschaften als soziale Beziehungen – insb. aus der Sicht des Mündels, aber auch aus der Sicht des*der Vormund*in – gestalten.

Diese Frage erhält aus mehreren Gründen eine besondere Brisanz. Zum einen hat sich das Rechtsinstitut der Vormundschaft in den vergangenen Jahrzehnten in seiner sozialen Funktion immer wieder gewandelt und es bestehen heute andere, höhere Anforderungen an die Gestaltung der Vormundschaft als früher. Heute erhalten überwiegend Kinder eine*n Vormund*in, bei denen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, dh der Vormundschaft ging eine entsprechend krisenbehaftete Lebenslage voraus. Zum anderen erhält die Frage nach der Beziehungsgestaltung zwischen Mündel und Vormund*in vor dem Hintergrund des Beteiligungsrechts von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe (SGB VIII) eine zusätzliche Bedeutung. Die Gestaltung einer Vormundschaftsbeziehung muss dieses Grundprinzip der Partizipation von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen.

Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS) wird in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) und dem Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF) und unterstützt vom Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. dieser Frage in dem auf zwei Jahre angelegten Forschungsprojekt „Vormundschaften im Wandel” nachgehen.

Ansprechpartnerin

Katharina Lohse
E-Mail:
Tel.:
06221 9818 - 13

Weitere Informationen