Laufzeit: August 2014 bis August 2015

Akteursübergreifende Prävention – verknüpfte Planung, Umsetzung und Finanzierung von Präventionsketten

Auftraggeber: Bertelsmann Stiftung

Im Jahr 2012 startete die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor”. Hierbei wird in 18 Modellkommunen der Aufbau sogenannter Präventionsketten initiiert, begleitet und evaluiert. Präventionskette meint die Vernetzung von Förderangeboten verschiedener Akteure, die die Entwicklung von Kindern von der Geburt bis zum Berufseintritt unterstützen, also insbesondere der Jugendhilfe, Schule und des Gesundheitssektors, aber auch der Zivilgesellschaft oder der Arbeitsagenturen.

Im Rahmen dieses Modellprojektes wurde das DIJuF beauftragt, ein Rechtsgutachten zu den Möglichkeiten einer gemeinsamen Planung, Steuerung und Finanzierung von Präventionsangeboten verschiedener Akteure zu erstellen. Ziel war es, Wege und Vehikel für eine akteurübergreifende Durchführung von Präventionsaufgaben zu finden, um den Adressaten so einen schnellen, unbürokratischen und effektiven Zugang zu den jeweiligen Hilfen zu eröffnen. Im Rahmen des Gutachtens galt es zunächst, die potenzielle Akteure und ihre koordinationstauglichen Präventionsangebote zu identifizieren. Im Anschluss waren die rechtlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Planung und Steuerung der zu einer „Präventionskette“ verbundenen Angebote sowie für die Zusammenführung der (finanziellen) Ressourcen der verschiedenen Akteure zu untersuchen. Abschließend werden in dem Rechtsgutachten mögliche Rechts- und Organisationsformen für eine gemeinsame Finanzierung, zentrale Planung und Koordination der Präventionskette geprüft und bewertet.

Ansprechpartner*innen

Dr. Janna Beckmann
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06221 98 18 68
Katharina Lohse
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