Laufzeit: Mai 2011 bis Mai 2012

Gutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Familienbesuchen

Das DIJuF hat im Auftrag der Uniklinik Ulm ein Gutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Familienbesuchen erstellt. Zugrunde liegt das Aktionsprogramm „Familienbesucher” der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg (www.familienbesucher.de).

Das Gutachten untersucht die rechtlichen Voraussetzungen der Durchführung von sog. Familien-/Willkommens- oder Begrüßungsbesuchen (vom Erlangen der Kontaktdaten über die Kontaktaufnahme und den Besuch selbst bis hin zur Dokumentation), insbesondere unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Perspektive und datenschutzrechtlicher Aspekte. In diesem Rahmen wird die mit dem BKiSchG eingeführte Vorschrift des § 2 KKG zur Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung dargestellt, die den vielerorts gewachsenen Strukturen zur Durchführung von Familienbesuchen einen gesetzlichen Rahmen gibt. Die Expertise ist in der Schriftenreihe der Baden-Württemberg Stiftung veröffentlicht und online abrufbar unter www.familienbesucher.de (Schriftenreihe Familienbesucher).

In DAS JUGENDAMT 2012, H. 1 ist ein Artikel zum Willkommensbesuch erschienen, den Sie hier abrufen können:

Götte, Information frischgebackener Eltern über Unterstützungsangebote – mit oder ohne Willkommensbesuch (§ 2 KKG), JAmt 2012, 7

Ansprechpartnerinnen

Dr. Janna Beckmann
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06221 98 18 68
Katharina Lohse
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