Beratung in Auslandsfällen
Das DIJuF berät seine Mitglieder kostenfrei zu allgemeinen Fragen des internationalen Kindesunterhalts- und Abstammungsrechts. Die Beratung erfolgt schriftlich, digital oder telefonisch.
Das DIJuF hält zudem Formulare & Materialien vor, die die Fallbearbeitung im Jugendamt unterstützen und erleichtern sollen.
Ist eine über die erste Beratung hinausgehende Unterstützung im konkreten Einzelfall gewünscht, kann das Institut mit der Vaterschaftsfeststellung und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland beauftragt werden.
Im Rahmen der Beratung bieten wir an:
Die Beratung umfasst in Bezug auf Abstammung und Kindesunterhalt allgemeine Auskünfte zum materiellen Verfahrens- und Vollstreckungsrecht sowie zum effektiven praktischen Vorgehen im jeweiligen Land.
Länderanfragen nehmen wir per E-Mail an laenderanfragen@dijuf.de entgegen und bestätigen den Eingang mit einem Länderanfrage-Aktenzeichen.
- Inhalt der Anfrage: Wir bitten Sie um eine möglichst prägnante Darstellung des Sachverhalts. Von der Übersendung von Aktenauszügen bitten wir abzusehen. Unterlagen, die dem Verständnis dienen, können beigelegt werden (zB eine Entscheidung, wenn es auf die Bewertung der Tenorierung ankommt).
- Anonymisierung: Da wir im Rahmen der kostenfreien Beratung keine Einzelfallunterstützung anbieten können, dürfen wir entsprechende Daten nicht speichern oder nutzen und bitten Sie daher, die Anfrage anonymisiert zu stellen.
- Eilbedürftigkeit der Anfrage: Heben Sie diese bitte – nach Möglichkeit schon im Betreff – hervor und teilen Sie uns den Grund für die Eilbedürftigkeit mit.
- Änderungen/Erweiterungen der Anfrage, Sachstandsanfragen oder Rückfragen richten Sie bitte unter Angabe unseres Aktenzeichens an laenderanfragen@dijuf.de.
Bitte beachten Sie: Das DIJuF ist nicht über das Behördenpostfach "esina" erreichbar.
Die Kontaktdaten der zuständigen juristischen Sachbearbeiter:innen für Ihr Anliegen finden Sie unter Geschäftsstelle.
DIJuF-Mitglieder der Fachbereiche Beistandschaft und von UV-Stellen können eine digitale Beratung ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Nennen Sie uns bitte per E-Mail an unterhaltsrealisierung@dijuf.de
- Ihr Anliegen (bspw. Zwangsvollstreckung in Land A, Vollstreckung aus einem Titel aus Land B, Vaterschaftsfeststellung in Land C etc.),
- die Anzahl der Teilnehmer:innen in Ihrem Haus sowie
- einen Terminwunsch.
Die für die jeweiligen Länder zuständigen Kolleg:innen des Instituts werden ein digitales Treffen mit Ihnen vereinbaren.
Neben der Video-Beratung bietet das DIJuF zweimal im Jahr eine offene digitale Sprechstunde an. Hier stehen Länder oder ausgewählte Rechtsthemen sowie der Termin fest. DIJuF-Mitglieder der Fachbereiche Beistandschaft und von UV-Stellen können sich bei Interesse auf unserer Website unter Veranstaltungen informieren und anmelden.