Formulare & Materialien

DIJuF-Checkliste zur Bearbeitung von Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug

Die Checkliste führt schematisch anhand von Fragen (Titel vorhanden? Aufenthalt bekannt?) zur einschlägigen Rechtsgrundlage und zu den möglichen Verfahrensschritten. 

Die DIJuF-Ländermerkblätter ergänzen die Checkliste um spezifische Informationen zum jeweiligen Aufenthaltsland des unterhaltspflichtigen Elternteils (s. "Informationen zu einzelnen Ländern"). Die Besonderheiten der Bearbeitung von Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug werden zudem ausführlich in Themengutachten TG-1283 aus 2025 zur "Titulierung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen im Ausland" erläutert (abrufbar auf KiJuP-online).

 

DIJuF-Leitfaden zur Aufenthaltsermittlung

Der Leitfaden soll die Mitarbeitenden des Jugendamts dabei unterstützen, den Aufenthalt des unterhaltspflichtigen Elternteils im Ausland eigenständig zu ermitteln. Er stellt die Möglichkeiten einer Aufenthaltsermittlung in ausgewählten Ländern dar und enthält praktische Hinweise. 

DIJuF-Ländermerkblätter

Die DIJuF-Ländermerkblätter ergänzen die Checkliste "Bearbeitung von Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug" (s. "Checklisten/Leitfäden zur Bearbeitung von Auslandsfällen") sowie das Themengutachten TG-1283 aus 2025 zur "Titulierung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen im Ausland" (abrufbar auf KiJuP-online) um spezifische Informationen zum jeweiligen Aufenthaltsland des unterhaltspflichtigen Elternteils. Weitere Länder folgen. 

 

DIJuF-Länderinformationen und Länderanfragen (JAmt digital)

Auf KiJuP-online finden Sie weiterführend

  • umfangreiche(re) Länderinformationen zur Vorgehensweise und zu rechtlichen Besonderheiten in über 20 Ländern,
  • Länderbeiträge, die monatlich im JAmt veröffentlicht werden,
  • Themengutachten und Stellungnahmen zu Rechtsfragen im In- und Ausland.

Zur Unterstützung der UV-Stellen bei einer Unterhaltseinziehung gegen unterhaltspflichtige Elternteile ohne Deutschkenntnisse stellt das DIJuF Vorlagen für Rechtswahrungsanzeigen und dazugehörige Auskunftsformulare in Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch und Russisch zur Verfügung. Den fremdsprachigen Rechtswahrungsanzeigen ist jeweils ein deutschsprachiges Muster angehängt. Wir empfehlen, beide Sprachversionen zu unterschreiben, auch wenn nur die deutsche rechtlich maßgeblich ist. Die blau markierten Felder sind in beiden Sprachversionen von der UV-Stelle auszufüllen. Im Auskunftsformular ist nur der Name des Kindes von der UV-Stelle einzufügen. Alle anderen Angaben inklusive entsprechender Nachweise sind vom unterhaltspflichtigen Elternteil zu machen. Weitere Informationen zu den Besonderheiten des Schriftverkehrs mit unterhaltspflichtigen Personen ohne Deutschkenntnisse sind in JAmt 2024, 157 ausgeführt.