Ständige Fachkonferenz 1 (SFK 1): Grund- und Strukturfragen des Jugendrechts
Zielsetzung der SFK 1 ist es, Grundfragen des Jugendrechts, insbesondere grundlegende Strukturprinzipien des Kinder- und Jugendhilferechts, zu diskutieren, Schwachstellen in den rechtlichen Grundlagen und der Rechtsanwendung aufzuspüren und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner, Freie Universität Berlin, ehemals Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), sind renommierte Fachvertreter*innen aus Wissenschaft und Praxis in der SFK 1 versammelt.