Ständige Fachkonferenz 3 (SFK 3): Familienrecht und Beistandschaft, Amtsvormundschaft
Der Arbeitsschwerpunkt der SFK 3 liegt in den Bereichen des Familien- und Kindschaftsrechts, mit denen die Sachgebiete Beistandschaft und Amtsvormundschaft in den Jugendämtern befasst sind. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben sollen anhand ihrer Umsetzung und auf ihre Umsetzbarkeit in der Praxis hin überprüft werden. Unstimmigkeiten und Ungereimtheiten sollen so festgestellt und in einen vom Bundesjustizministerium eingeleiteten mittel- und längerfristig geplanten Prozess der Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts eingespeist werden. Den Vorsitz führt Gretel Diehl, Vors. Richterin i. R. am OLG Frankfurt a. M.