Mitglieder und Satzung

Die Mitglieder des DIJuF sind die kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für ihre Jugendämter. Im Jahr 2023 sind alle 556 Jugendämter beim DIJuF Mitglied. Hinzu kommen weitere Institutionen der Jugendhilfe.

Organe des DIJuF sind nach § 4 der Satzung die Mitgliederversammlung, der Institutsrat und der Vorstand.

Geschichte

Das DIJuF wurde 1906 als "Archiv deutscher Berufsvormünder e. V." in Frankfurt a. M. gegründet. Das Archiv und spätere Institut hat in großem Maße Einfluss auf die Entwicklung der Vormundschaft in Deutschland und damit auch auf die Entstehung von Jugendämtern genommen, die seit den 1920er-Jahren vor allem die Träger vormundschaftlicher Arbeit sind.

Nach mehreren Namensänderungen wurde es 1955 als "Deutsches Institut für Vormundschaftswesen e. V. (DIV)" fortgeführt. Im Kontext der Kindschaftsrechtsreform hat das Institut im November 1999 sein Aufgabenspektrum auf den gesamten Rechtsbereich der Jugendhilfe und des Familienrechts erweitert und den in "Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)" umbenannt.

Einen umfassenden Einblick in die Geschichte des DIJuF bietet die Publikation "Ein Jahrhundert Jugendhilfe und Familienrecht" von Dr. Harald Jenner, die anlässlich des 100-jährigen Bestehens des DIJuF im April 2006 veröffentlicht wurde.