Hinweise zur Beauftragung des DIJuF mit der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen im Ausland

I.        Beauftragung im Einzelfall 

Zu allgemeinen Fragen des internationalen Kindesunterhalts- und Abstammungsrechts berät das Institut seine Mitglieder kostenfrei (Beratung). Darüber hinaus können die Mitglieder das DIJuF mit der Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen im Ausland in einem konkreten Fall beauftragen.  

 

II.        Adressat*innen

Die Unterstützung adressiert die Kolleg:innen im Jugendamt, die mit Abstammungsfragen sowie der Feststellung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug befasst sind, also insbesondere Fachkräfte der Beistandschaft und der UV-Stellen.

Jobcenter haben – mangels Mitgliedschaft im Verein – keine Möglichkeit das DIJuF zu beauftragen.  

 

III.       Kosten der Beauftragung

Bei der Beauftragung des DIJuF mit der Unterhaltsgeltendmachung im Ausland wird für Fälle innerhalb Europas eine Anerkennungs- und Auslagenpauschale iHv 99,70 EUR berechnet. Für Überseefälle beträgt die Pauschale 127,80 EUR.

Für die Beauftragung des DIJuF mit der Ermittlung des Aufenthalts des (möglichen) Vaters/Unterhaltsschuldners wird eine Pauschale iHv 33,25 EUR berechnet.

Bei erfolgreicher Realisierung des Unterhalts sind Spesen iHv 10 % der erzielten Zahlungen zu leisten. 

Die Verfahrenskosten im Vollstreckungsstaat sind – für das Kind bzw. die Beistandschaft – meistens durch Verfahrenskostenhilfe gedeckt. UV-Stellen können dagegen grundsätzlich keine Verfahrenskostenhilfe oder Gebührenbefreiung im Ausland in Anspruch nehmen. Teilweise sind die Verfahren jedoch kostenfrei bzw. bemüht sich das DIJuF mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen die Kostenbelastung gering zu halten.   

 

IV.      Ablauf: Beauftragung und Fallbearbeitung

Wenn Sie das DIJuF beauftragen möchten, nehmen Sie mit uns über laenderanfragen@dijuf.de Kontakt auf. Wir besprechen mit Ihnen telefonisch die weiteren Schritte.

(Stand: 8/2022)

Formulare – Beauftragen Sie uns!

Formulare für die Geltendmachung von Unterhalt im Ausland über das DIJuF