Hinweise zu Länderanfragen an das DIJuF

Das DIJuF ist nicht über das Behördenpostfach "esina" erreichbar.

I.    Mitgliederleistung

Das DIJuF berät seine Mitglieder in Fragen des internationalen Kindesunterhalts- und Abstammungsrechts.

Die Beratung ist im Rahmen der Mitgliedschaft kostenfrei.


II.    Adressat:innen

Die kostenfreie Beratung adressiert die Kolleg:innen im Jugendamt, die mit Abstammungsfragen sowie der Feststellung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug befasst sind, also insbesondere Fachkräfte der Beistandschaft und der UV-Stellen.


III.    Umfang der Beratung

Die Beratung umfasst in Bezug auf Abstammung und Kindesunterhalt

  • allgemeine Auskünfte zum materiellen Verfahrens- und Vollstreckungsrecht im jeweiligen Land,
  • allgemeine Auskünfte zum effektiven praktischen Vorgehen im jeweiligen Land.


Nicht von der Beratung umfasst ist

  • die Unterstützung im konkreten Einzelfall (Unterhaltsberechnung, Übersetzungen, Ausfüllen von Formularen uÄ).

Ist eine über die Beratung hinausgehende Unterstützung gewünscht, hat das Mitglied die Möglichkeit, das Institut mit der Aufenthaltsermittlung und/oder Unterhaltsdurchsetzung zu beauftragen.

 

IV.    Ablauf

Länderanfragen sollen nach Möglichkeit per E-Mail an laenderanfragen@dijuf.de versandt werden. Im Anschluss erhält das Jugendamt eine Eingangsbestätigung mit einem Länderanfrage-Aktenzeichen.

  • Änderung/Erweiterung der Anfrage:  Teilen Sie diese bitte an laenderanfragen@dijuf.de unter Angabe unseres Aktenzeichens mit.
  • Eilbedürftigkeit der Anfrage: Heben Sie diese bitte – nach Möglichkeit schon im Betreff – hervor und teilen uns den Grund für die Eilbedürftigkeit mit.
  • Inhalt der Anfrage: Wir bitten Sie um eine möglichst prägnante Darstellung des Sachverhalts. Von der Übersendung von Aktenauszügen bitten wir abzusehen. Unterlagen, die dem Verständnis dienen, können beigelegt werden (zB eine Entscheidung, wenn es auf die Bewertung der Tenorierung ankommt).
  • Anonymisierung: Da wir im Rahmen der kostenfreien Beratung keine Einzelfallunterstützung anbieten können, dürfen wir entsprechende Daten nicht speichern oder nutzen und bitten Sie daher, die Anfrage anonymisiert zu stellen.

Das DIJuF versendet die Länderanfrage nach Bearbeitung als PDF per E-Mail. Sachstandsanfragen oder Rückfragen richten Sie bitte ebenfalls an laenderanfragen@dijuf.de.

(Stand: 5/2022)