Mehrsprachige Vorlagen für Rechtswahrungsanzeigen und Auskunftsformulare

Zur Unterstützung der UV-Stellen bei einer Unterhaltseinziehung gegen unterhaltspflichtige Elternteile ohne Deutschkenntnisse stellt das DIJuF Vorlagen für Rechtswahrungsanzeigen und dazugehörige Auskunftsformulare in Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch und Russisch zur Verfügung. Werden unterhaltspflichtige Personen in einer Sprache angeschrieben, die sie verstehen, steigen die Chancen einer zügigen, kostengünstigen und gütlichen Streitbeilegung deutlich, auch wenn rechtlich keine Verpflichtung zur Kommunikation in einer fremden Sprache besteht.

Die Rechtswahrungsanzeige setzt sich aus einem Muster in der jeweiligen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Russisch) zusammen, an dem ein deutschsprachiges Muster angehängt ist. Wir empfehlen, beide Sprachversionen zu unterschreiben, auch wenn nur die deutsche rechtlich maßgeblich ist, worauf hingewiesen wird. Die blau markierten Felder sind in beiden Sprachversionen von der UV-Stelle auszufüllen.

Der Rechtswahrungsanzeige soll ein Auskunftsformular zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der unterhaltspflichtigen Person beigefügt werden. Die Formulare sind jeweils in Deutsch, Englisch und einer dritten Sprache (Französisch, Spanisch, Türkisch, Russisch) verfasst. Im Auskunftsformular ist nur der Name des Kindes von der UV-Stelle einzufügen. Alle anderen Angaben inklusive entsprechender Nachweise sind vom unterhaltspflichtigen Elternteil zu machen.

Für weitere Informationen zu den Besonderheiten des Schriftverkehrs mit unterhaltspflichtigen Personen ohne Deutschkenntnisse s. JAmt 2024, 157.