Die Rolle der Jugendhilfeplanung bei der Umsetzung des KJSG
Präventive Leistungen – endlich mehr im Blick?
Live-Online-Tagung am 16.9.2022 für Leitungs- und Fachkräfte der Jugendämter
Bei der Umsetzung der Neuregelungen kommt der Jugendhilfeplanung eine besonders wichtige Funktion zu. Diese ergibt sich zum einen ganz konkret aus der in § 80 SGB VIII ausdifferenzierten Aufgabe der Bestandserhebung, Bedarfsfeststellung und Maßnahmenplanung. Dazu gehört auch die Überprüfung der bestehenden Angebotsstruktur hinsichtlich der gesetzlichen Änderungen und daraus resultierenden Weiterentwicklungsbedarfe, um den neuen rechtlichen Maßgaben angemessen gerecht werden zu können. Darüber hinaus lassen sich aus den spezifischen Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) auch Konkretisierungen für die Rolle der Jugendhilfeplanung im Allgemeinen ableiten. Einer der Schwerpunktbereiche mit Auswirkungen auf diese Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist der der „Prävention vor Ort“, die eine der zentralen Zielsetzungen des KJSG ist und mit zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen und Klarstellungen einhergeht. Im Rahmen der Zwischentagung werden die Ergebnisse der Fachgruppe sowohl hinsichtlich der Planung der präventiven Leistungsangebote als auch der Rolle der Jugendhilfeplanung bezogen auf die Stärkung von Prävention KJSG vorgestellt.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.
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