Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) – Vertiefung
Fortbildung vom 19. bis 21.6.2023 in Dossenheim/Heidelberg für Fachkräfte des Rückgriffs nach § 7 UVG
Rechtsmittel und Beschwerden in Unterhalts- und Vollstreckungsverfahren
Der UVG-Leistungsträger ist sowohl als Antragsteller wie auch als Antragsgegner in gerichtlichen Unterhalts- und Vollstreckungsverfahren beteiligt. Einerseits ist eine strukturierte Verteidigung erforderlich, wenn der Unterhaltsschuldner Rechtsmittel einlegt, andererseits kann sich das Land nicht jeder erstinstanzlichen Entscheidung beugen, wenn man unterlegen war, so dass mindestens die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu prüfen ist. Rechtsmittelverfahren sind zumeist kompliziert. Gleichwohl ist der UVG-Leistungsträger legitimiert, in der Regel ohne anwaltliche Vertretung im Beschwerdeverfahren aufzutreten. Im Seminar werden die Rechtsmittel aller Unterhalts- und Vollstreckungsverfahren mit Praxisbeispielen behandelt.
Schwerpunkte sind ua:
- Rechtsmittel im vereinfachten Verfahren
- Rechtmittel im streitigen Verfahren
- Rechtsmittel in Vollstreckungssachen
- Zulässigkeit von Rechtsmitteln
- Beachtung der Fristen
- Antrags- und Verteidigungsmuster
- Strategien
Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF eingereicht werden.
Übernachtungen
Übernachtungen können bei Bedarf und eigenständig direkt beim Tagungshaus
(Tel.: 0 6221 - 87 29 80; E-Mail: info@midori-guesthouse.com ) unter dem Stichwort "DIJuF Fortbildung" oder einem Hotel Ihrer Wahl gebucht werden.