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Abgrenzungsprobleme im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit und Orientierung im Reha-Recht

Live-Online-Seminar vom 29. bis 30.3.2023 für neue Fachkräfte der Jugendhilfe/Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

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Mit der neuen Beratungspflicht nach §10a SGB VIII fordert der Gesetzgeber seit nun fast einem Jahr alle Fachkräfte in Beratung dazu auf, neben Kenntnissen in der Struktur von Verwaltung, Leistungsberechtigten und Leistungserbringern sich auch im Reha-System orientieren zu können, Dies schließt auch die Grundlagen des Leistungsportfolios anderer Träger mit ein. Daneben bleibt das Themenfeld der Eingliederungshilfe kaum an Komplexität zu überbieten. Neben dem herausfordernden Tatbestand des § 35a SGB VIII braucht es auch Kenntnisse des allgemeinen Verfahrensrechts SGB I und SGB X sowie des besonderen Reha-Verfahrensrechts (SGB IX Teil 1). Schließlich erfordert die aufgeteilte Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und IX sowie die Zuständigkeitsabgrenzung zu den anderen Trägersystemen ebenso vertiefte Kenntnisse des gegliederten Sozialsystems. All dies überfordert Berufs- und Quereinsteiger oft, ganz besonders dann, wenn pädagogische Fachkräfte die Bescheiderstellung übernehmen (müssen). Ziel dieses Einführungsseminars ist es deshalb, in drei Themenblöcken die Grundzüge des Sozialsystems, des Sozialverfahrensrechts und der Eingliederungshilfe zu erarbeiten, um dann erfolgreich – jedoch nicht als Voraussetzung – an den vertiefenden Angeboten teilzunehmen. Das Seminar eignet sich insbesondere für Neu- und Wiedereinsteiger.

Schwerpunkte sind ua:

  • Struktur und Systematik des gegliederten Sozialsystems sowie Rolle weiterer Träger
  • Allg. Sozialverfahrensrecht, insbesondere Beteiligtenrechte, Grundzüge der Akteneinsicht, Mitwirkungspflichten und Versagung wegen mangelnder Mitwirkung
  • Grundlagen der Bescheiderteilung, Prüfungsschema und Bescheidtechnik
  • Besonderes Reha-Verfahrensrecht, insbesondere Beratungspflichten, Antragserfordernis, kurze Fristen (im Überblick), pers. Budget
  • Sachliche Zuständigkeitsaufteilung der Eingliederungshilfe und Stand der Reformplanung zur sogen. großen inklusiven Lösung
  • Übersicht über die Reha-Trägerlandschaft sowie Verortung und Rolle der Jugendhilfe, auch Rolle der freien Träger

Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung von Zoom zur Kenntnis genommen haben.

Buchungsdetails

Referent*in

Stefanie Ulrich, Volljuristin, ganzheitlich-systemische Coachin

Termine

29. bis 30.3.2023 jeweils von 9.00 bis 12.30 Uhr

Tagungsort

Mitgliedspreis 251 EUR
Nichtmitgliederpreis 326 EUR

Event ist vorüber

Kontakt

Milad Bisso

06221 9818-39

bisso@dijuf.de

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