Materielles Unterhaltsrecht und Verfahrensrecht – Grundlagen
Fortbildung vom 22. bis 24.5.2023 für Fachkräfte der Beistandschaft
Dieses Seminar zum materiellen Unterhaltsrecht und zum Verfahrensrecht richtet sich an Beistände, die noch keine oder wenig Erfahrung mit der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen haben. Eine solide Basis und Sicherheit im Umgang mit dem grundlegenden Fünf-Schritte-Schema zur Prüfung eines Kindesunterhaltsanspruchs sollen vermittelt werden. Gleichzeitig soll aufgezeigt und eingeübt werden, wie sich auf dieser Grundlage eine strukturierte Vorgehensweise im gerichtlichen Verfahren ableiten lässt.
Die Referenten, ein Fachdienstleiter im Jugendamt und ein Familienrichter, unterrichten dialogisch im „Teamteaching“. Die Grundlagen des Kindesunterhaltsanspruchs und des Verfahrens zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs werden systematisch vorgestellt und praxisnah besprochen.
Schwerpunkte sind ua:
- Materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs auf Kindesunterhalt (Fünf-Schritte-Prüfung)
- Verfahrensprinzipien, Verfahrensvoraussetzungen im Unterhaltsverfahren
- Verbindung von Fünf-Schritte-Prüfung + Sachvortrag im Unterhaltsverfahren
- Ablauf des Unterhaltsverfahrens (von der Antragsschrift bis zur Erledigung, Vergleich, Versäumnis, Anerkenntnis, Rücknahme, streitige Endentscheidung)
- Spezielle Verfahren zur Geltendmachung von Kindesunterhalt (vereinfachtes Verfahren, streitiges Verfahren, Abänderungsverfahren, einstweilige Anordnung)
Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF eingereicht werden
Übernachtungen
Übernachtungen können bei Bedarf und eigenständig direkt beim Tagungshaus
(Tel.: 0661 8650-0; E-Mail: info@parkhotel-fulda.de) unter dem Stichwort "DIJUF210523" gebucht werden.