Logo Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.

Abgrenzungsprobleme im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit – Vertiefung

Live-Online-Seminar vom 16. bis 17.5.2023 für Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (zu materiell-rechtlichen und Verfahrensfragen einschl. praxisrelevanter Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz [BTHG])

Leider ist diese Veranstaltung schon ausgebucht!  
Sollten Sie Interesse an einem Wartelistenplatz haben, schreiben Sie eine Mail an veranstaltungen@dijuf.de. 

Die zügige und verbindliche Klärung der sachlichen Zuständigkeit hat sowohl für Anspruchsberechtigte als auch Leistungsträger höchste Bedeutung: Der bzw. die Anspruchsberechtigte weiß, wohin er bzw. sie sich wenden muss, um seinen bzw. ihren Anspruch durchzusetzen, und der Leistungsträger kann in die materielle Prüfung des Anspruchs einsteigen. Auf rechtlicher Ebene erfolgt die Weichenstellung entlang der Vorschriften zur sachlichen Zuständigkeit und der vorrangigen Leistungsverantwortung. Eine wichtige Rolle spielen auch die rehabilitationsrechtlichen Sondervorschriften. Doch nicht nur die geteilte Zuständigkeit zwischen Jugendhilfeträgern und Trägern der Eingliederungshilfe (bzw. Sozialhilfeträger) führt immer wieder zu einer Vielzahl von Abgrenzungsproblemen. Oftmals stehen Jugendhilfeträger auch im Verhältnis zur Schule vor der Frage: Wie weit reicht die vorrangig schulische Aufgabe zur Sicherstellung von Teilhabe an Bildung und wie kann diese eingefordert werden?

Im Live-Online-Seminar werden die notwendigen juristischen Kenntnisse unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung vermittelt, um sich den praktischen Anforderungen im Umgang mit diesen Konfliktfeldern in der sachlichen Zuständigkeit stellen zu können. Die mit dem BTHG neugeordneten – auch für die Kinder- und Jugendhilfe bedeutsamen – verfahrensrechtlichen Aspekte finden besondere Berücksichtigung.

Schwerpunkte sind ua:

  • Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zur Schule (§ 10 Abs. 1 SGB VIII) und zur Eingliederungshilfe/Sozialhilfe (§ 10 Abs. 4 S. 2 SGB VIII) unter Darstellung der einschlägigen Rechtsprechung sowie Überblick über das gegliederte Sozialsystem
  • typische Zuständigkeitskonflikte am Beispiel der Familienpflege, der Schulbegleitung und im Kontext von Leistungen an junge Volljährige
  • Einordnung der Neuerungen des KJSG zu den Hilfen aus einer Hand
  • Neuregelungen durch das BTHG, insbesondere zur Eingliederungshilfe in Form von „Pool-Lösung“
  • Zuständigkeitsklärung nach §§ 14, 15 SGB IX und ihre Auswirkungen
  • Fragen rund um die Kostenerstattung/Durchsetzung

Fragestellungen und Fallkonstellationen können bis zum 28.4.2023 beim DIJuF unter veranstaltungen@dijuf.de eingereicht werden. Bitte unter Angabe des wesentlichen chronologischen Sachverhalts auf max. 2 DIN A4 Seiten begrenzt.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung von Zoom zur Kenntnis genommen haben.

Buchungsdetails

Referent*in

David Seltmann, DIJuF, Heidelberg
Stefanie Ulrich, Volljuristin, ganzheitlich-systemische Coachin

Termine

16. bis 17.5.2023 von jeweils 10.00 bis 13.30 Uhr

Tagungsort

Mitgliedspreis 251 EUR
Nichtmitgliederpreis 326 EUR

Event ist vorüber

Kontakt

Milad Bisso

06221 9818-39

bisso@dijuf.de

Weitere Informationen