Stellungnahmen schreiben im Kinderschutzverfahren vor dem Familiengericht
Live-Online-Seminar vom 16. bis 17.11.2023 für Fachkräfte der Sozialen Dienste
Manchmal hakt es in der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht in Kinderschutzverfahren: Jugendämter haben den Eindruck, das Familiengericht messe seinen Einschätzungen zu wenig Gewicht bei, Familiengerichte klagen über die Qualität jugendamtlicher Berichte. Dabei ist das gegenseitige „Verstehen“ zentrale Voraussetzung für das Gelingen eines Kinderschutzverfahrens.
Schwerpunkte sind ua:
- den Teilnehmer*innen wird die Perspektive des Familiengerichts nahegebracht
- ein interdisziplinär entwickelter Aufbauvorschlag zur Anrufung des Familien-gerichts nach § 8a SGB VIII wird vorgestellt
- den Teilnehmer*innen werden anhand besonders relevanter Praxisfälle Hinweise zum Formulieren von Anrufungen und Stellungnahmen im Kinderschutzverfahren gegeben
Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF eingereicht werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung von Zoom zur Kenntnis genommen haben.
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