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Stellungnahmen schreiben im Kinderschutzverfahren vor dem Familiengericht

Live-Online-Seminar vom 16. bis 17.11.2023 für Fachkräfte der Sozialen Dienste

Manchmal hakt es in der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht in Kinderschutzverfahren: Jugendämter haben den Eindruck, das Familiengericht messe seinen Einschätzungen zu wenig Gewicht bei, Familiengerichte klagen über die Qualität jugendamtlicher Berichte. Dabei ist das gegenseitige „Verstehen“ zentrale Voraussetzung für das Gelingen eines Kinderschutzverfahrens.

Schwerpunkte sind ua:

  • den Teilnehmer*innen wird die Perspektive des Familiengerichts nahegebracht
  • ein interdisziplinär entwickelter Aufbauvorschlag zur Anrufung des Familien-gerichts nach § 8a SGB VIII wird vorgestellt
  • den Teilnehmer*innen werden anhand besonders relevanter Praxisfälle Hinweise zum Formulieren von Anrufungen und Stellungnahmen im Kinderschutzverfahren gegeben

Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung von Zoom zur Kenntnis genommen haben.

Buchungsdetails

Referent*in

Prof. Dr. Barbara Seidenstücker, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Dr. Kerstin Wierse, OLG Frankfurt a. M.

Termine

16.11.2023 von 9.00 bis 13.00 Uhr
17.11.2023 von 9.00 bis 12.30 Uhr

Tagungsort

Mitgliedspreis 256 EUR
Nichtmitgliederpreis 333 EUR

Event ist vorüber

Kontakt

Ellen Lanzalaco-Renner

06221 9818 - 36

lanzalaco@dijuf.de

Weitere Informationen