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Elemente einer gelingenden Gesamtzuständigkeit. Jugendämter mit vorgezogener Großer Lösung stellen ihre Ansätze vor.

Live-Online-Tagung am 18.4.2023 für Leitungs- und Fachkräfte der Jugendämter

Die Ampelkoalition strebt an, noch in der laufenden Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zu verfassen, in dem die künftige(n) Anspruchsgrundlage(n), der anspruchsberechtigte Personenkreis etc für Leistungen einer für alle Teilhabeleistungen an junge Menschen zuständigen Kinder- und Jugendhilfe geregelt sind.

Thematische Schwerpunkte des Fachtags sind der Stand der Diskussionen um die künftige(n) Anspruchsgrundlage(n) sowie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Hilfeplan- und Gesamtplanverfahren vor dem Hintergrund der zukünftigen Planungsverantwortung des Jugendamts für alle Formen von Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen.

Vorgestellt werden außerdem drei Praxisbeispiele aus Jugendämtern, die bereits Hilfen nach dem SGB VIII und SGB IX gewähren und dabei Elemente für eine gelungene Umsetzung der Gesamtzuständigkeit erproben: eine gemeinsame Eingangsberatung, einen Teilhabefachdienst sowie eine Zusammenarbeit von Allgemeinem Sozialen Dienst und Eingliederungshilfedienst auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.

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Buchungsdetails

Referent*in

s. Programm

Termine

18.4.2023 von 9.00 bis 13.00 Uhr

Tagungsort

Mitgliedspreis 47 EUR
Nichtmitgliederpreis 61 EUR

Event ist vorüber

Kontakt

Mona Rechtenwald

06221 9818-66

rechtenwald@dijuf.de