Abgrenzungsprobleme im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit und Orientierung im Reha-Recht
Live-Online-Seminar vom 5. bis 6.12.2023 für neue Fachkräfte der Jugendhilfe/Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
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Mit der neuen Beratungspflicht nach §10a SGB VIII fordert der Gesetzgeber seit Juni 2021 auch alle Fachkräfte in Beratung dazu auf, neben Kenntnisse der Struktur von Verwaltung, Leistungsberechti-gung und Leistungserbringung auch Grundkenntnisse über das Portfolio der weiteren Reha-Träger zu haben. Gleichzeitig bleibt das Themenfeld der Eingliederungshilfe geprägt vom herausfordernden Tatbestand des § 35a SGB VIII sowie der geteilten Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und IX. Fragen der Leistungsgewährung sind zumeist auch verknüpft mit Fragen der Leistungsinhalte der verschiedenen weiteren Sozialgesetzbücher. All dies überfordert Berufs- und Quereinsteiger oftmals. Ziel dieses Einführungsseminars ist es deshalb, in drei Themenblöcken die Grundzüge des Sozialsystems, des Sozialverfahrensrechts und der Eingliederungshilfe zu erarbeiten, um dann erfolgreich – jedoch nicht als Voraussetzung – an den vertiefenden Angeboten teilzunehmen. Das Seminar eignet sich insbesondere für Neu- und Wiedereinsteiger.
Schwerpunkte sind ua:
- Struktur und Systematik des gegliederten Sozialsystems sowie Rolle und Auftrag weiterer Träger
- Allg. Sozialverfahrensrecht, insbesondere Mitwirkungspflichten und Versagung wegen man-gelnder Mitwirkung, Grundlagen der Bescheiderteilung und Prüfungsschema § 35a SGB VIII
- Besonderes Reha-Verfahrensrecht, insbesondere Beratungspflichten, Antragserfordernis, kurze Fristen (im Überblick)
- Gewährung als pers. Budget und Rolle der freien Träger
- Sachliche Zuständigkeitsaufteilung der Eingliederungshilfe SGB VIII und IX
- Übersicht über die Reha-Trägerlandschaft sowie Verhältnis zur Jugendhilfe
Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF eingereicht werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.
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