Wie erwartet – oder anders? Eine Sichtung des Referentenentwurfs zum Inklusiven SGB VIII
Offene Information am 27.9.2024 für Fachkräfte der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe
– NEUER TERMIN: 27.9.2024 –
Ab 1.1.2028 werden vorrangig die Jugendämter – so plant es der Gesetzgeber – für Leistungen für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zuständig sein. Die Einzelheiten der Gesamtzuständigkeit sollen durch ein Bundesgesetz bestimmt werden (§ 10 Abs. 4 S. 2 SGB VIII in der ab 1.1.2028 geltenden Fassung). Das DIJuF hat sich intensiv in den Gesetzgebungsprozess und die einhergehende Diskussion eingebracht und 2023 fachliche Hinweise zu den gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Inklusiven SGB VIII veröffentlicht (JAmt 2024, 71).
In der Veranstaltung stellen wir den nun vom BMFSFJ vorgelegten Referentenentwurf vor und geben einen strukturierten Überblick über die neuen Regelungen. Fragen können über ein Padlet eingebracht werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung von Zoom zur Kenntnis genommen haben.
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