Stellungnahmen schreiben im Kinderschutzverfahren vor dem Familiengericht
Live-Online-Seminar vom 11. bis 12.12.2025 für Fachkräfte der Sozialen Dienste
Weitere Infos folgen in Kürze!
Manchmal hakt es in der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht in Kinderschutzverfahren: Jugendämter haben den Eindruck, das Familiengericht messe seinen Einschätzungen zu wenig Gewicht bei, Familiengerichte klagen über die Qualität jugendamtlicher Berichte. Dabei ist das gegenseitige „Verstehen“ zentrale Voraussetzung für das Gelingen eines Kinderschutzverfahrens.
Schwerpunkte sind ua:
- den Teilnehmer*innen wird die Perspektive des Familiengerichts nahegebracht
- ein interdisziplinär entwickelter Aufbauvorschlag zur Anrufung des Familiengerichts nach § 8a SGB VIII wird vorgestellt
- den Teilnehmer*innen wird anhand eines Praxisbeispiels Hinweise zum Formulieren von Anrufungen und Stellungnahmen im Kinderschutzverfahren gegeben
Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.
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