Recht für ASD-Fachkräfte – Modul 1 bis 6
für Fachkräfte des Sozialen Diensts sowie Kinderschutzdiensts
Die Tätigkeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) ist von hoher Arbeitsdichte sowie Personalknappheit und -fluktuation geprägt. Es sind immer mehr Berufseinsteiger:innen in den ASD beschäftigt. In der Ausbildung sind Rechtskenntnisse allerdings oft nicht in ausreichendem Maß bzw. nicht gezielt auf den ASD-Alltag hin vermittelt worden. Die DIJuF-Fortbildungsreihe möchte junge, aber auch erfahrene Fachkräfte darin unterstützen, rechtssicher zu handeln.
In der Live-Online-Weiterbildung „Recht für ASD-Fachkräfte“ werden die Rechtsfragen, die sich Sozialarbeiter:innen im Alltag des ASD regelmäßig stellen, behandelt. Die Inhalte werden übersichtlich, verständlich und praxisnah vermittelt. Themenschwerpunkte sind das Vorgehen nach § 8a SGB VIII, die Inobhutnahme, die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, die Hilfeplanung, Fragen des (begleiteten) Umgangs und des Datenschutzes.
Modul 1: Verfahren gem. § 8a SGB VIII
Donnerstag, 6.2.2025 von 9.00 bis 12.30 Uhr
Hannah Binder, DIJuF, Heidelberg
Die Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII gehört zum Alltag der ASD-Fachkraft. Der sichere Umgang mit dem rechtlichen Rahmen schafft dabei eine wichtige Basis für souveränes Handeln und Auftreten sowohl gegenüber der betroffenen Familie als auch gegenüber weiteren beteiligten Akteur:innen. In Modul 1 wird daher das gesamte Verfahren nach § 8a SGB VIII sowie die Grundzüge des § 4 KKG in den Blick genommen. Die rechtlichen Grundlagen werden durch praxisnahe Beispiele ergänzt.
Modul 2: Inobhutnahme
Donnerstag, 20.2.2025 von 9.00 bis 12.30 Uhr
Dr. Janna Beckmann, DIJuF, Heidelberg
Die rechtlichen Grundlagen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII werden in Modul 2 vermittelt. Schwerpunkte sind die Voraussetzungen der Inobhutnahme, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung einschließlich der Elternarbeit, die Beendigung, das Verfahren und die Anrufung des Familiengerichts im Kontext der Inobhutnahme.
Modul 3: Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
Dienstag, 25.2.2025 von 9.00 bis 12.30 Uhr
Dr. Kerstin Wierse, OLG Frankfurt a. M.
Modul 3 vermittelt die rechtlichen Grundlagen für die Mitwirkung des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren: Im Zentrum stehen Form und Inhalte der Anrufung bzw. Stellungnahme, die Situation im Termin, die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren (Verfahrensbeiständ:innen, Sachverständige, Rechtsanwält:innen) sowie die Voraussetzungen für das Einlegen einer Beschwerde.
Modul 4: (Begleiteter) Umgang
Donnerstag, 27.2.2025 von 9.00 bis 12.30 Uhr
Annalena Würz, DIJuF, Heidelberg
Das Modul 4 vermittelt Basiswissen zum Thema Umgangsrecht und Familienverfahrensrecht, wobei im besonderen Fokus der begleitete Umgang stehen wird. Dabei wird auf die Grundlagen von § 1684 BGB und § 18 Abs. 3 SGB VIII eingegangen und die Unterschiede zwischen Umgangspflegschaft, Umgangsausschluss und Umgangsbegleitung betrachtet. Zudem wird es Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch geben.
Modul 5: Hilfen zur Erziehung/Hilfeplanung
Dienstag, 4.3.2025 von 9.00 bis 12.30 Uhr
Hannah Binder, DIJuF, Heidelberg
In Modul 5 werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung und Gewährung von Hilfen zur Erziehung erläutert. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Hilfeplanung liegen, wobei das gesamte Verfahren von der Vorbereitung eines Hilfeplangesprächs bis hin zur Beendigung der jugendhilferechtlichen Hilfeplanung in den Blick genommen wird. Ziel ist die Erlangung von Rechtssicherheit bei der Anwendung der §§ 27 ff. SGB VIII sowie §§ 36 ff. SGB VIII im Rahmen der alltäglichen Arbeit des ASD.
Modul 6: Datenschutz
Donnerstag, 13.3.2025 von 9.00 bis 12.30 Uhr
Stephanie Götte, Volljuristin
Datenschutz als Vertrauensschutz spielt im besonders sensiblen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eine große Rolle und ist gerade im ASD grundlegend für den Aufbau und Erhalt von Hilfebeziehungen. In Modul 6 werden datenschutzrechtliche Grundlagenkenntnisse vermittelt, die einschlägigen Rechtsvorschriften dargestellt und die (sozial-)datenschutzrechtlichen Besonderheiten bei der Kooperation im Kinderschutz anhand von Beispielsfällen beleuchtet.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.
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