Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeit, Voraussetzungen, Inhalte unter besonderer Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und praktischer Umsetzung
Live-Online-Seminar am 3., 4. und 15.11.2022 für Fachkräfte der Sozialen Dienste und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
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Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII fachlich qualifiziert und wirtschaftlich effizient zu steuern, stellt die Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor besondere Herausforderungen: Die Diagnostik einer seelischen Störung ist Aufgabe von Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen, während die Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung den Fachkräften der Jugendhilfe obliegt. Wie lässt sich die Zusammenarbeit sinnvoll gestalten, welche Kriterien hat die Fachkraft zur Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung an der Hand? Wie kann der erzieherische Bedarf in Abgrenzung zum Teilhabebedarf in den Hilfeprozess eingeführt und die Eltern einbezogen werden? Diese Fragen werden zusätzlich erschwert, wenn sich überlappende Zuständigkeiten der verschiedenen (Hilfe-)Systeme zu prüfen sind. Wann sind Sozialhilfeträger oder Schule (vorangig) zuständig und wie können sie in die Verantwortung genommen, wie die Hilfen koordiniert werden? Und welche neuen rechtlichen Vorgaben sind aufgrund des BTHG hierbei zu beachten?
Schwerpunkte sind ua:
- Materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs auf Kindesunterhalt (Fünf-Schritte-Prüfung)
- Leistungsvoraussetzungen für die Eingliederungshilfe
- Abgrenzung und Behandlung von Alt- und Neufällen
- Behinderungsbegriff, Diagnose und Teilhabebeeinträchtigung
- Ärztliche/Psychotherapeutische Stellungnahmen nach dem ICD-10
- Grundzüge der gesetzlich vorgeschriebenen diagnostischen Klassifikation nach dem ICD-10
- Kriterien und Orientierungen für die Beurteilung der Teilhabebeeinträchtigung
- Verhältnis von Teilhabe und Erziehung
- Leistungen der Eingliederungshilfe: von stationären Leistungen bis zum Integrationshelfer
- Möglichkeiten und Pflichten der Schule, Aufgaben der Jugendhilfe bei Teilleistungsstörungen
- Verhältnis von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
- Eingliederungshilfe für junge Volljährige – Probleme der Abgrenzung zum SGB IX
- Pflichten zur Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX, vorläufige Leistungspflichten und Kostenerstat-tungsansprüche
- aktueller Stand der Diskussion zur „inklusiven Lösung“
Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF eingereicht werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.
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