Das Verfahren vor dem Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung
Fortbildung vom 26. bis 27.11.2026 für Leitungs- und Fachkräfte der Sozialen Dienste in Berlin
In Kinderschutzverfahren ist eine gelingende Verständigung zwischen Jugendamt und Familiengericht, Verfahrensbeiständ:innen, Sachverständigen und auch den Anwält:innen unverzichtbar. Schutz und Perspektive des Kindes hängen davon ab. Das Seminar vermittelt vertieftes Verständnis und praktische Hilfe für das Vorgehen im Verfahren. Die unterschiedlichen Perspektiven der Fachkräfte des Helfersystems und der Familiengerichte werden reflektiert.
Schwerpunkte der Fortbildung sind ua:
- Rechte und Aufgaben des Jugendamts im Verfahren
- Rollen des Gerichts, der Verfahrensbeiständ:innen, Sachverständigen sowie Rechtsanwält:innen
- Juristische Sicht auf Kindeswohlgefährdung
- Unterschiedliche Einschätzungen von Jugendamt und Familiengericht
- Stellungnahme des Jugendamts
Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF eingereicht werden.
Übernachtungen:
Übernachtungen können bei Bedarf und eigenständig direkt beim Tagungshaus (Tel.: + 49(0)30 330 993 800; E-Mail: reservierung@hotel-rossi.de) gebucht werden.