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Stellungnahmen schreiben im Kinderschutzverfahren vor dem Familiengericht

Live-Online-Seminar vom 10. bis 11.12.2026 für Fachkräfte der Sozialen Dienste

Manchmal hakt es in der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht in Kinderschutzverfahren: Jugendämter haben den Eindruck, das Familiengericht messe seinen Einschätzungen zu wenig Gewicht bei, Familiengerichte klagen über die Qualität jugendamtlicher Berichte. Dabei ist das gegenseitige „Verstehen“ zentrale Voraussetzung für das Gelingen eines Kinderschutzverfahrens.

Schwerpunkte sind ua:

  • den Teilnehmer:innen wird die Perspektive des Familiengerichts nahegebracht
  • ein interdisziplinär entwickelter Aufbauvorschlag zur Anrufung des Familiengerichts nach § 8a SGB VIII wird vorgestellt
  • den Teilnehmer:innen wird anhand eines Praxisbeispiels Hinweise zum Formulieren von Anrufungen und Stellungnahmen im Kinderschutzverfahren gegeben

Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung von Zoom zur Kenntnis genommen haben.

Buchungsdetails

Referent*in

Prof. Dr. Barbara Seidenstücker, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg

Dr. Kerstin Wierse, OLG Frankfurt a. M.

Termine

10.12.2026 von 9.00 bis 13.00 Uhr

11.12.2026 von 9.00 bis 12.30 Uhr

Tagungsort

Teilnahmebeitrag (Mitglied) 276,00 EUR
Teilnahmebeitrag (Nicht-Mitglied) 359,00 EUR

Kontakt

Ellen Lanzalaco-Renner

+49 6221 981836

lanzalaco@dijuf.de

Weitere Informationen