Vormundschaft und familiengerichtliche Genehmigungen: Übersicht zur Vermögens- und Personensorge
Live-Online-Seminar am 20.11.2026 für Fachkräfte der Vormundschaft und Pflegschaft
Welche Rechtgeschäfte darf man als (Amts-)Vormund:in nur mit Genehmigung des Gerichts vornehmen, welche darf man ohne Beteiligung des Gerichts abschließen? Das Seminar gibt einen Überblick über die vor-handenen Genehmigungstatbestände. Dazu gehören Geschäfte im Zusammenhang mit Geld und Grundstü-cken sowie im Zusammenhang mit dem Erbrecht, dem „Gesellschaftsrecht“ und „wiederkehrenden“ Leistun-gen. Weitere gesetzliche Genehmigungstatbestände werden ebenfalls erörtert (zB Darlehen, Bürgschaft). Auf die Ausschlagung einer Erbschaft wird nur ganz kurz eingegangen – nähere Einzelheiten sind Inhalt des separaten Seminars „Vormundschaft und familiengerichtliche Genehmigungen: Erbschaftsausschlagung“.
Im Rahmen der Personensorge werden folgende Punkte behandelt: Wann muss ich im Rahmen der Perso-nensorge eine gerichtliche Genehmigung einholen? Erörtert werden ua Zwangsunterbringung, Zwangsbe-handlung und Zwangsmedikation.
Auf Ausnahmen in einzelnen Bundesländern für Jugendämter wird eingegangen.
Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF einge-reicht werden.