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Vormundschaft und familiengerichtliche Genehmigungen: Übersicht zur Vermögens- und Personensorge

Live-Online-Seminar am 27.4.2026 für Fachkräfte der Vormundschaft und Pflegschaft

Welche Rechtgeschäfte darf man als (Amts-)Vormund:in nur mit Genehmigung des Gerichts vornehmen, welche darf man ohne Beteiligung des Gerichts abschließen? Das Seminar gibt einen Überblick über die vor-handenen Genehmigungstatbestände. Dazu gehören Geschäfte im Zusammenhang mit Geld und Grundstücken sowie im Zusammenhang mit dem Erbrecht, dem „Gesellschaftsrecht“ und „wiederkehrenden“ Leistungen. Weitere gesetzliche Genehmigungstatbestände werden ebenfalls erörtert (zB Darlehen, Bürgschaft). Auf die Ausschlagung einer Erbschaft wird nur ganz kurz eingegangen – nähere Einzelheiten sind Inhalt des separaten Seminars „Vormundschaft und familiengerichtliche Genehmigungen: Erbschaftsausschlagung“.


Im Rahmen der Personensorge werden folgende Punkte behandelt: Wann muss ich im Rahmen der Personensorge eine gerichtliche Genehmigung einholen? Erörtert werden ua Zwangsunterbringung, Zwangsbe-handlung und Zwangsmedikation.


Auf Ausnahmen in einzelnen Bundesländern für Jugendämter wird eingegangen.


Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF einge-reicht werden.


Buchungsdetails

Referent*in

Prof. Dr. Markus Lamberz, Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen

Termine

27.4.2026 von 8.45 bis 11.00 Uhr

Tagungsort

Teilnahmebeitrag (Mitglied) 129,00 EUR
Teilnahmebeitrag (Nicht-Mitglied) 168,00 EUR

Kontakt

Ellen Lanzalaco-Renner

+49 6221 981836

lanzalaco@dijuf.de

Weitere Informationen