Vormundschaft und familiengerichtliche Genehmigungen: Erbschaftsausschlagung
Live-Online-Seminar am 27.4.2026 für Fachkräfte der Vormundschaft und Pflegschaft
Nicht nur Vermögen, auch Schulden werden vererbt. Es stellt sich für den Vormund oder die Vormundin dann die Frage, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden sollte und ob dafür die Genehmigung durch das Familiengericht eingeholt werden muss.
Das Seminar startet mit allgemeinen Ausführungen zum Erbrecht, zum Anfall der Erbschaft und zur Aus-schlagung (Form, Frist, Adressat:in) und geht dann auf die spezielle Konstellation ein.
Behandelt werden dabei ua folgende Punkte:
- Wann ist eine Ausschlagung genehmigungsbedürftig?
- Wie bekomme ich heraus, ob eine Erbschaft überschuldet ist?
- Was soll ich machen, wenn ich nicht innerhalb der Ausschlagungsfrist herausbekomme, ob die Erbschaft überschuldet ist?
- Wenn die Erbschaft überschuldet ist, was sich aber erst später herausstellt, kann man die Erbschaft noch „loswerden“ (ausschlagen bzw. die Annahme anfechten)? Wann geht das? Was muss man beachten?
- Wenn man eine überschuldete Erbschaft endgültig angenommen hat, kann man trotzdem noch etwas machen? Es wird auf die Nachlassverwaltung und die Nachlassinsolvenz und weitere Möglichkeiten eingegangen!
Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF eingereicht werden.
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