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Leistungsgesetze und deren Schnittstellen im Rehabilitationsrecht aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe

Live-Online-Seminar am 3., 4. und 7.12.2026 für Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Sozialen Dienste bzw. Eingliederungshilfe

Ziel des dreitägigen Seminars ist es, die Schnittstellen des Kinder- und Jugendhilferechts zu anderen Bereichen des Rehabilitationsrechts in den Fokus zu nehmen und den Teilnehmer:innen allgemeine Kenntnisse über die einzelnen Leistungsgesetze zu vermitteln und besondere Probleme bei der Abgrenzung des SGB VIII zu anderen Rehabilitationsbereichen zu behandeln. Durch das BTHG wurde die Komplexität der Schnittstellen erweitert. Ein Leitprinzip des BTHG ist, dass Antragsteller möglichst sämtliche Leistungen von einem Rehabilitationsträger „wie aus einer Hand“ erhalten sollen. Die Umsetzung des BTHG in der Praxis erfordert daher Kompetenzen in sämtlichen Leistungsgesetzen.

Schwerpunkte sind ua:

  • Einführung in das SGB IX
  • Berührungspunkte mit anderen Leistungsgesetzen
  • Vorrangige Zuständigkeiten
  • Überblick über die Leistungsgesetze
  • Ausgewählte Abgrenzungsprobleme des SGB VIII zu anderen Rehabilitationsbereichen

Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab beim DIJuF eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung von Zoom zur Kenntnis genommen haben.

Buchungsdetails

Referent*in

Christoph Grünenwald, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), Stuttgart

 

Termine

3., 4. und 7.12.2026 (dreitägiges Seminar) von jeweils 9.00 bis 12.30 Uhr
Pause von jeweils 10.30 bis 11.00 Uhr

Tagungsort

Teilnahmebeitrag (Mitglied) 300,00 EUR
Teilnahmebeitrag (Nicht-Mitglied) 390,00 EUR

Kontakt

Mona Rechtenwald

+49 6221 981866

rechtenwald@dijuf.de

Weitere Informationen