Akteneinsicht im Jugendamt – mit neuen Auskunfts- und Einsichtsrechten nach § 9b SGB VIII
Live-Online-Seminar am 28.5.2026 für Fachkräfte der Sozialen Dienste, der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Beistandschaft
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Alternativ können Sie sich zur Veranstaltung am 28.9.2026 (s. unten) anmelden.
Die Jugendämter sind immer mehr mit Akteneinsichts- und Auskunftsersuchen von Eltern und sonstigen Beteiligten im jugendhilferechtlichen und familiengerichtlichen Verfahren konfrontiert. Seit dem 1. Juli 2025 müssen Jugendämter außerdem gem. § 9b SGB VIII bei berechtigtem Interesse der Betroffenen Einsicht in Akten aus unter Umständen lange zurückligenden Hlfeverläufen gewähren.
Das Seminar vermittelt die grundlegenden Voraussetzungen und Beschränkungen des Akten- und Auskunfsrechts nach § 25 SGB X, Art. 15 DS-GVO und dem jeweiligen IFG. Gleichzeitig werden die neuen Auskunfts- und Einsichtsrechte nach § 9b SGB VIII vorgestellt. Aktuelle Rechtsprechung und Praxisbeispiele sollen den Teilnehmenden Sicherheit im Umgang mit Akteneinsichts- und Auskunftsersuchen vermitteln.
Schwerpunkte sind ua:
- Akteneinsicht in Sozialverwaltungsverfahren und familiengerichtlichen Verfahren
- Verfahren, Art und Umfang der Akteneinsicht
- Besonderheiten der Akteneinsicht in der Beistandschaft und Amtsvormundschaft
- Beschränkungen der Akteneinsicht
- Akteneinsicht vs. Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO
- Neue Auskunfts- und Einsichtsrechte nach § 9b SGB VIII
- Aktuelle Rechtsprechung zur Akteneinsicht im Jugendamt
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