Die amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung
Live-Online-Seminar am 28.10.2026 für Fachkräfte der Beistandschaft und von UV-Stellen
Häufig müssen Fachkräfte der Sachgebiete Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss Unterhaltsforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung realisieren.
Insbesondere für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und den Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher:in sind hierfür amtliche Formulare eingeführt, deren Verwendung seit 1.9.2024 zur Pflicht wurde.
In diesem Live-Online-Seminar werden die Formulare für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und den Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher:in ausführlich dargestellt. Die Seminarteilnehmer:innen werden befähigt, die amtlichen Formulare rechtssicher auszufüllen. Über erste Probleme im Umgang mit den seit 1.9.2024 zu verwendenden Formularen findet ein lösungsorientierter Erfahrungsaustausch statt. Änderungen durch das zum 1.10.2026 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BGBl. 2026 I Nr. 152) werden in den Blick genommen.
Schwerpunkte sind ua:
- der modulare Aufbau der amtlichen Formulare
- Gegenüberstellung „Nutzungspflicht – Nutzungsmöglichkeiten“ der Formulare
- Hinweise auf zulässige und unzulässige Abweichungen von den Formularen
- die korrekte Bezeichnung von Gläubiger:in und Schuldner:in
- die für die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses benötigten Formulare
- Einzelbetrachtung der Module und Textfelder
- Kombination mehrerer Module und Textfelder bei Pfändung mehrerer Forderungen
- besondere Hinweise zum Ausfüllen der Formulare insbesondere in den für die Vollstreckung wegen einer Unterhaltsforderung wichtigen Modulen O, P und Q
- sinnvolle Nebenanträge
- beizufügende Anlagen
- die für den Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher:in benötigten Formulare
- Einzelbetrachtung der Module und Textfelder
- optimiertes Ausfüllen der Forderungsaufstellung
- Erfahrungsaustausch zu ersten Problemen im Umgang mit den amtlichen Formularen
Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.
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