Materielles Unterhaltsrecht und Verfahrensrecht – Grundlagen
Fortbildung vom 22. bis 23.9.2027 für Fachkräfte der Beistandschaft
Die Anmeldung wird in Kürze freigeschaltet.
Dieses Seminar zum materiellen Unterhaltsrecht und zum Verfahrensrecht richtet sich an Beiständ:innen, die noch keine oder wenig Erfahrung mit der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen haben. Eine solide Basis und Sicherheit im Umgang mit dem grundlegenden Fünf-Schritt-Schema zur Prüfung eines Kindesunterhaltsanspruchs sollen vermittelt werden. Gleichzeitig soll aufgezeigt und eingeübt werden, wie sich auf dieser Grundlage eine strukturierte Vorgehensweise im gerichtlichen Verfahren ableiten lässt. Die Referenten, ein Fachdienstleiter im Jugendamt und ein Familienrichter, unterrichten dialogisch im „Teamteaching“. Die Grundlagen des Kindesunterhaltsanspruchs und des Verfahrens zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs werden systematisch vorgestellt und praxisnah besprochen.
Schwerpunkte der Fortbildung ua:
- Materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs auf Kindesunterhalt (Fünf-Schritt-Prüfung)
- Verfahrensprinzipien, Verfahrensvoraussetzungen im Unterhaltsverfahren
- Verbindung von Fünf-Schritt-Prüfung + Sachvortrag im Unterhaltsverfahren
- Ablauf des Unterhaltsverfahrens (von der Antragsschrift bis zur Erledigung, Vergleich, Versäumnis, Anerkenntnis, Rücknahme, streitige Endentscheidung)
- Spezielle Verfahren zur Geltendmachung von Kindesunterhalt (vereinfachtes Verfahren, streitiges Verfahren, Abänderungsverfahren, einstweilige Anordnung)
Übernachtungen:
Wir haben für die Teilnehmer:innen der Fortbildung ein Abrufkontingent im Tagungshaus eingerichtet. Die Zimmer aus diesem Abrufkontingent können bis zum 21.7.2027 unter diesem >>Link abgerufen werden.
Zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Tiefgaragenstellplätze oder weitere Optionen, können selbstverständlich auch nachträglich hinzugebucht werden. Hier einfach eine E-Mail an spenerhaus@ek-ffm-of.de zusenden.
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