Aktuelles

Düsseldorfer Tabelle für 2023

Das OLG Düsseldorf hat am 5.12.2022 die ab 1.1.2023 geltende Fassung der Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht! Der Mindestunterhalt steigt entsprechend der Mindestunterhaltsverordnung in den ersten drei Altersstufen auf 437/502/588 EUR (somit um 41/47/55 EUR), in der vierten Altersstufe auf 628 EUR (Erhöhung 59 EUR). Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf Studierender beträgt nun 930 EUR. Der notwendige Selbstbehalt wurde angehoben auf 1.120 EUR für nichterwerbstätige (von 960 EUR) und 1.370 EUR (von 1.160 EUR) für erwerbstätige barunterhaltspflichtige Eltern. Der angemessene Selbstbehalt ist gestiegen auf 1.650 EUR (vormals 1.400 EUR).  Zu den aktualisierten Kosten der Unterkunft (Nebenkosten, Warmmiete) im Einzelnen wird auf die Düsseldorfer Tabelle verwiesen.