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Bundestag führt das Chancen-Aufenthaltsrecht ein

Langjährig geduldete Ausländer*innen sollen künftig mehr Chancen zum Erhalt eines Bleiberechts in Deutschland erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete der Bundestag am 2.12.2022. Danach sollen gut integrierte geduldete Jugendliche und junge Volljährige zukünftig bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erhalten.