Aktuelles

DIJuF-Rechtsgutachten zur Rückmeldung an eine Kita, die das Jugendamt über Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung informiert hat

Anlässlich der im § 4 Abs. 4 KKG neu eingeführten Rückmeldepflicht des Jugendamts gegenüber Berufsgeheimnisträger*innen, die das Jugendamt über Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung informieren, erhält das DIJuF aus der Praxis einige Anfragen zur Umsetzung. Ein großer Kritikpunkt ist dabei, dass Erzieher*innen und staatlich nicht anerkannte Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen nach der Neuregelung keine Rückmeldung erhalten, da sie nicht zur Gruppe der Berufsgeheimnisträger*innen zählen.

Ein neues DIJuF-Rechtsgutachten setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit die Möglichkeit besteht, innerhalb der Kita oder der Schule die Informationsweitergabe an Berufsgeheimnisträger*innen zu delegieren, um die Rückmeldepflicht des Jugendamts auszulösen.