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DIJuF-Rechtsgutachten: Vorlage des Hilfeplans im Verfahren gem. §§ 1666, 1666a BGB
Kann ein Jugendamt auf Grundlage des § 50 Abs. 2 SGB VIII vom Familiengericht verpflichtet werden, in einem Verfahren gem. §§ 1666, 1666a BGB den gesamten Hilfeplan vorzulegen? Ein Jugendamt hatte dies abgelehnt und sich insoweit auf die Empfehlungen der Fachgruppe „Kooperation im Kinderschutz“ (DIJuF/ism gGmbH) berufen, denen zufolge immer nur ein Auszug vorgelegt werden dürfe. Ein neues DIJuF-Rechtsgutachten gibt einen differenzierten Blick auf die Handlungsoptionen.