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Neuer DIJuF-Service für UV-Stellen: mehrsprachige Formulare für Rechtswahrungsanzeigen

Zur Unterstützung der Arbeit der UV-Stellen in Fällen mit Auslandsbezug stellt das DIJuF ab sofort mehrsprachige Formulare für Rechtswahrungsanzeigen und Auskunftsformulare zur Verfügung. Sie tragen zu einer effizienten Unterhaltseinziehung gegen unterhaltspflichtige Elternteile ohne Deutschkenntnisse bei.

Auch wenn rechtlich keine Verpflichtung zur Kommunikation in fremden Sprachen besteht, steigen die Chancen einer zügigen, kostengünstigen und gütlichen Streitbeilegung deutlich, wenn die Unterhaltspflichtigen in einer Sprache angeschrieben werden, die sie verstehen. Die Rechtswahrungsanzeigen und die dazugehörigen Auskunftsformulare stehen nebst einer Erläuterung auf Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch und Russisch zum Download auf der DIJuF-Website zur Verfügung.