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Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt

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Der Deutsche Bundestag hat am 27.6.2025 die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. In zweiter Beratung nahmen CDU/CSU, AfD und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (BT-Drs. 21/321 vom 3.6.2025) gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE an. Das Gesetz ist seit 30.6.2025 in Kraft.
Es sieht eine temporäre Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre vor, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Härtefälle bleiben davon unberührt. Nach geltender Rechtslage ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten gem. § 36a AufenthG auf ein Kontingent von 1.000 Visa pro Monat begrenzt. Im Jahr 2023 wurden vom Bundesverwaltungsamt 11.630 Zustimmungen zur Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt, 2024 waren es erstmals 12.000. Bereits 2016 wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11.3.2016 (BGBl. 2016 I Nr. 12) zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Diese Aussetzung wurde bis Ende Juli 2018 verlängert und anschließend durch die Kontingentregelung ersetzt.
Mit dem am 27.6.2025 beschlossenen Gesetz wird zusätzlich das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung wieder in die Zweckbestimmung des Aufenthaltsgesetzes in § 1 Abs. 1 S. 1 aufgenommen. Dieses Ziel war mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.08.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) gestrichen worden, um ein Zeichen der Offenheit für mehr Zuwanderung im Bereich der Erwerbs- und Bildungsmigration zu setzen.