Aktuelles
Düsseldorfer Tabelle 2026
Die zum 1.1.2026 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle steht ab sofort auf der Internetseite des OLG Düsseldorf zum Abruf bereit. Gegenüber der Tabelle von 2025 wurden die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben.
Da die Mindestunterhaltsbeträge in den drei Altersstufen für Minderjährige in der ersten Einkommensgruppe jeweils um 4 EUR ansteigen (auf 486/558/653 EUR für die 1./2./3. Altersstufe) und gleichzeitig das Kindergeld von 255 auf 259 EUR erhöht wird, steigen die Zahlbeträge nach Abzug des halben Kindergelds um 2 EUR. In der 4. Altersstufe für Volljährige erhöht sich der Mindestunterhalt in der ersten Einkommensgruppe um 5 EUR auf 698 EUR und der Zahlbetrag nach Abzug des vollen Kindergelds somit um 1 EUR.
Die Selbstbehalte bleiben unverändert. Neu aufgenommen wurden jedoch Selbstbehalte bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Elternunterhalt und von Großeltern auf Enkelunterhalt iHv jeweils 2.650 EUR. Die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle wurden entsprechend ergänzt (Anm. D I und II).