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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt
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Das BMJV hat am 22.5.2026 einen Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz vorgelegt.
Eingeführt werden soll ein Wahlgerichtsstand in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen. Damit soll einem gewaltbetroffenen Elternteil ermöglicht werden, seinen neuen gewöhnlichen Aufenthaltsort geheim zu halten, wenn dieser sich nach dem Aufenthaltsort des von ihm betreuten Kindes richtet. Außerdem soll ua die Amtsermittlungspflicht der Familiengerichte in Kindschaftsverfahren, in denen Anhaltspunkte für Gewaltvorfälle zwischen den Eltern bestehen, konkretisiert und klargestellt werden, dass das Gericht in Fällen häuslicher Gewalt nicht auf das Einvernehmen der Elternteile hinwirken soll.
Das DIJuF wird bis zum 10.7.2026 zu den vorgesehenen Neuregelungen Stellung nehmen.