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Stellungnahme zum Normenkonrollantrag

Stellungnahme – 2014

Anfang 2013 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beim BVerfG einen Normenkontrollantrag auf Feststellung der Unvereinbarkeit des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes vom 15.2.2013 mit dem Grundgesetz eingereicht.

Anfang 2013 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beim BVerfG einen Normenkontrollantrag auf Feststellung der Unvereinbarkeit des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes vom 15.2.2013 mit dem Grundgesetz eingereicht. Auch das DIJuF hält das Betreuungsgeldgesetz für verfassungswidrig und hat hierzu eine Stellungnahme zum Normenkontrollantrag verfasst.