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ZurückDie Landesregierung in Thüringen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einladungs- und Erinnerungswesen zu Früherkennungsuntersuchungen eingebracht, um es von den Kinderschutzzielen zu befreien. Das DIJuF hat Hinweise hierzu erstellt.
Die Landesregierung in Thüringen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einladungs- und Erinnerungswesen zu Früherkennungsuntersuchungen eingebracht, um es von den Kinderschutzzielen zu befreien. Das DIJuF hat Hinweise hierzu erstellt.